Mittwoch, 29. Oktober 2014

"Miles & More"-Programm der Lufthansa: Bonusmeilen dürfen nicht verkauft werden

Wie der Bundesgerichtshof bezüglich des Vielflieger- und Prämienprogramms "Miles & More" der  Lufthansa AG entschied, ist der Verkauf, der Tausch, das Anbieten zur Versteigerung oder die sonstige Weitergabe von Prämiendokumenten wie Prämientickets an Dritte grundsätzlich untersagt. Prämiendokumente können zudem ausschließlich nur an Personen verschenkt werden, denen der Teilnehmer des Prämienprogramms durch eine gegenseitige Beziehung persönlich verbunden ist.

Der konkrete Fall: ein Kunde bekam den höchsten Vielfliegerstatus des Programms (HON Circle Member) von der Lufthansa AG zugesprochen. Im Januar 2011 buchte der Vielflieger unter Einlösung von Meilen seines Meilenkontos ein Prämienticket auf den Namen eines Dritten.
Die Fluggesellschaft kündigte daraufhin den Teilnahmevertrag fristlos und entzog dem Kunden den Vielfliegerstatus, weil er von ihm gebuchte Prämientickets an eine mit ihm nicht durch eine persönliche Beziehung verbundene Person verkauft habe.

Der Kunde wehrte sich rechtlich gegen diese Entscheidung; der Fall ging bis zum Bundesgerichtshof. Dort wurde entschieden, dass es das Recht der Lufthansa als Anbieterin eines solchen Programms ist, selber über dessen Art und Umfang zu bestimmen. Beim "Miles & More"-Programm handelt es sich um ein Kundenbindungsprogramm, für das es kein gesetzlich geregeltes Leitbild gibt. Die Fluggesellschaft darf als Hauptleistung somit auch selbst festlegen, dass Flugprämien, die der Teilnehmer nicht selbst nutzen will oder kann, nur an Personen verschenkt werden dürfen, denen der Teilnehmer durch eine gegenseitige Beziehung persönlich verbunden ist.

Hier ist die Pressemitteilung des BGH dazu mit allen Details: Pressemitteilung Bundesgerichtshof vom 29.10.2014 (Nr. 154/2014 ) 

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