Dienstag, 16. Dezember 2014

IGeL: Verbraucherzentrale Berlin moniert Verkauf von ärztlichen Extras im Vorzimmer

Die Verbraucherzentrale Berlin weist darauf hin, dass die Entscheidung für oder gegen eine Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL), die gesetzlich Krankenversicherte selbst bezahlen müssen, nicht im Vorzimmer von Arztpraxen getroffen werden darf .

Jeder fünfte Krankenversicherte beschwert sich im Online Forum der Verbraucherzentralen www.igel-aerger.de darüber, dass es bereits in vielen Vorzimmern von Ärtzen Praxis sei, Patienten die Zustimmung für oder den Verzicht auf eine IGeL auf einem Formular ankreuzen und unterschreiben zu lassen. Mit dem Kreuz bei "Nein" sollten sie ausdrücklich erklären, dass sie neben der gesetzlichen Kassenleistung keine zusätzliche medizinische Gesundheitsleistung in Anspruch nehmen und anschließend bezahlen wollten.

Manche Ärzte gaben demnach als Begründung an, dass sie sich so gegen unberechtigte Haftungsansprüche absichern wollen. Petra Hegemann, Projektmitarbeiterin bei der Verbraucherzentrale Berlin beschreibt den Effekt dieser indirekten Verkaufsstrategie:


 "Um vermeintlich kein Gesundheitsrisiko einzugehen, kreuzen viele Patienten die Verzichtserklärung nicht an und willigen stattdessen schon im Vorzimmer in eine Individuelle Gesundheitsleistung ein, obwohl sie die mögliche Erkrankung und die dazugehörige Behandlung noch gar nicht kennen".

Laut Aussagen im Online-Forum werden besonders häufig IGeL-Verzichtserklärung vor Glaukom-Vorsorgeuntersuchungen von Augenärzten verlangt. Daneben legten auch einige Gynäkologen Patientinnen eine schriftliche Verzichtserklärung bei zusätzlichen kostenpflichtigen Ultraschall-Untersuchungen vor.

 Petra Hegemann rückt die Praktik von einigen Ärzten mit IGeL-Formularen im Vorzimmer zurecht: "Patientinnen und Patienten sollten sich in der Arztpraxis von geforderten Unterschriften unter IGeL-Ausschluss-Formularen nicht unter Druck setzen lassen. Solch eine Verzichtserklärung entbehrt jeder rechtlichen Grundlage", und: "Solche Formulare müssen gesetzlich Versicherte nicht unterschreiben."

Die Verbraucherzentrale Berlin erklärt:

Bei IGeL-Angeboten handelt es sich grundsätzlich um freiwillige und medizinisch nicht immer notwendige Leistungen. Wenn Patienten diese nicht wollen, müssen Ärzte dies nicht dokumentieren. Patienten dürfen jedoch keine Nachteile für die weitere Behandlung entstehen, falls sie sich gegen die dargebotene Selbstzahlerleistung entscheiden.

Patienten, die ihre Erfahrungen mit Selbstzahlerleistungen von Ärzten schildern wollen, steht hierzu das Forum www.igel-aerger.de zur Verfügung. Das Internetforum wird betreut von der Verbraucherzentrale NRW gemeinsam mit den Verbraucherzentralen Berlin und Rheinland-Pfalz – finanziert durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

Quelle: Verbraucherzentrale Berlin

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