Bei Fleisch- und Wursterzeugnissen setzt die Bezeichnung "Spitzenqualität" voraus, dass bestimmte Anforderungen des Ausgangsmaterials erfüllt werden. Wird mit diesem Begriff eine Wurst beworben, muss sie eine überdurchschnittliche Qualität aufweisen.
Silke Noll, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern erläutert: "Maßgeblich ist ein höherer Anteil an Muskelfleisch als bei herkömmlicher Ware". Dazu kommt, dass in solchen Würsten keinerlei Brät enthalten sein darf, das aus Wurstresten wiederverarbeitet wurde.
Erlaubt ist dies nur bei einfachen Qualitätsstufen; und das auch nur begrenzt. Bis zu zwei Prozent anfallende Wurstrandstücke können hier bei der neuen Produktion wiederverwendet werden. Das Verfahren wird als "Rework" bezeichnet.
Man kann diese und andere Leitsätze in den Vorgaben für Fleisch und Fleischerzeugnisse* finden. Zwar sind diese nicht rechtsverbindlich; sie werden aber bei rechtlichen Auseinandersetzungen als Entscheidungshilfe herangezogen. Quelle: vz Bayern
*Hier zum kostenlosen Download (PDF, 287 KB): Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse
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