Mittwoch, 18. Februar 2015

Intelligente Stromzähler: Einbauzwang nicht sinnvoll

Intelligente Stromzähler ("Smart Meter"; wiki dazu) sollen genau ermitteln können, wann ein Haushalt wieviel Strom verbraucht und was die größten Stromverbraucher sind. Das ursprüngliche Ziel der Bundesregierung war bis 2014 Smart Meter flächendeckend einzusetzen.

Da dies dann so nicht umgesetzt werden konnte, hat das Bundeswirtschaftsministerium in der vergangenen Woche ein Eckepunktepapier für ein geplantes "Verordnungspaket intelligente Netze" veröffentlicht. Zum kostenlosen Download (PDF,  118 KB): 7 Eckpunkte für das "Verordnungspaket Intelligente Netze"

Der neue Zeitplan: bis 2032 sollen flächendeckend alle Haushalte Smart Meter verwenden. Die Untergrenze für eine Einbauverpflichtung soll weiterhin bei einem Jahresstromverbrauch von 6.000 kWh liegen. Alle anderen Haushalte sollen erst nach und nach einen intelligenten Zähler bekommen.


Roland Pause, Energieexperte der Verbraucherzentrale Sachsen, zum Thema: "Smart Meter bieten derzeit noch keinen Zusatznutzen für die Verbraucher. Vielmehr sind diese Stromzähler unter dem Aspekt des Datenschutzes kritisch zu betrachten und auch die Frage der Finanzierung ist noch nicht vollständig geklärt."

Zum Datenschutz: da viele Alltagshandlungen oft an den Energieverbrauch gekoppelt sind, lassen sich aus den Daten die Lebensgewohnheiten genau ablesen und so können differenzierte Nutzerprofile erstellt werden.

Zu den Kosten: zwar sind diese für das Smart Meter durch Obergrenzen gedeckelt, es ist aber nicht auszuschließen, dass sich die Netzbetreiber mögliche weitere Kosten über höhere Netzentgelte wieder zurückholen.

Roland Pause warnt: "Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen nicht mit zusätzlichen Kosten belastet werden, ohne dass ihnen ein ausreichender und nachvollziehbarer Nutzen gegenübersteht. Sinnvoller wäre dagegen ein marktbasierter Ansatz nach den Grundätzen: Freiwilligkeit, Transparenz und Kontrolle." Energieversorger sollten Verbraucher mit attraktiven Angeboten überzeugen.

Quelle: vz Sachsen


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