Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) teilt mit, dass es ein Forschungsvorhaben zur Reform des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung (ZVG) durchführt.
Das Ziel des BMJV sei es dabei, ein künftig bevorstehenden Herausforderungen gerecht werdendes Regelungswerk zu schaffen, das zugleich heutigen Transparenzanforderungen im Rechtsverkehr genügt und zu einem gerechten Ausgleich zwischen Gläubiger- und Schuldnerinteressen beiträgt.
Das BMJV erklärt weiter dazu:
"Jährlich werden im Bundesgebiet etwa 60.000 Objekte zwangsversteigert. Die Verwertung von Immobilien sowie deren etwaige Zwangsverwaltung wird durch das Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG) geregelt, das aus dem Jahr 1897 stammt. Das ZVG stellt sich auch heute noch als ein Gesetz dar, das nach wie vor maßgeblich von den wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen des 19. Jahrhunderts geprägt ist. Daher ist eine strukturelle Einpassung an die Änderungen der ökonomischen Grundlagen und die Rahmenbedingungen des 21. Jahrhunderts von hoher Bedeutung.
Die Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR) und Herr Professor Dr. Bartels von der Universität Hamburg werden eine umfassende rechtstatsächliche und rechtsvergleichende Untersuchung zum Reformbedarf des ZVG durchführen. Das Forschungsvorhaben wird durch einen Beirat, bestehend aus Vertretern der maßgeblich von dem Forschungsprojekt berührten Interessenvertretungen und Verbände, beratend begleitet werden. Die konstituierende Beiratssitzung findet am 5. März 2015 im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz statt. Im März 2017 wird dann zu entscheiden sein, ob und gegebenenfalls welche gesetzgeberischen Folgerungen aus den Ergebnissen gezogen werden sollen."
Quelle: BMJV
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