Freitag, 13. März 2015

Alte Bausparverträge werden gekündigt

Wir berichteten bereits darüber, dass Bausparkassen "unliebsame" Altkunden (solche, die noch einen Vertrag mit hohen Zinsen haben) kündigen (Niedrigzinsen: Druck auf Bausparer )

Jetzt hat sich auch die Regierung mit diesem Thema auseinandergesetzt - und veröffentlichte in einer Meldung, dass es eine zivilrechtliche Frage sei, ob die Bausparkassen ein gesetzliches Kündigungsrecht vor dem Zeitpunkt der Vollbesparung eines Bausparvertrages haben.

Die Regierung betonte ergänzend:

Die Einführung einer Kündigungsklausel durch den Gesetzgeber stehe nicht zur Debatte

Quelle und ganze Meldung: Deutscher Bundestag

Mit anderen Worten: Betroffene, die gegen die Kündigung ihres zwar zuteilungsreifen, aber noch nicht übersparten Bausparvertrages vorgehen wollen (und noch kein Bauspardarlehen geltend gemacht haben), müssen den Rechtsweg beschreiten.

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