Mittwoch, 4. März 2015

Führerschein weg - Keine Gnade bei Drogenkonsum

Der ADAC weist darauf hin, dass Menschen, bei denen die Drogeneinahme amtlich bekannt ist, auch dann ihren Führerschein riskieren, wenn sie nicht am Straßenverkehr teilgenommen haben.

Wird jemand zum Beispiel in der Disko mit verbotenen Aufputschmitteln erwischt, muss er damit rechnen, dass ihm der Führerschein unabhängig von einer Autofahrt entzogen wird. Die Fahrerlaubnis wird erst dann wieder erteilt, wenn der Betreffende die MPU bestanden und nachweislich ein Jahr lang keine Drogen genommen hat.

Auch bei Jugendlichen, die noch keinen Führerschein haben, hat ein Drogenkonsum erhebliche Konsequenzen. Hier wird der Jugendliche nur dann zur Fahrprüfung zugelassen, wenn er seit mindestens einem Jahr drogenfrei lebt. Dieser Nachweis erfolgt durch eine kurzfristig anberaumte Urin- und Haaranalyse.


Der Automobilclub resümiert: Der Gesetzgeber zeigt also bei Drogen null Toleranz. Wer Drogen konsumiert, ist grundsätzlich ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen – auch wenn der Konsum nur einmal erfolgte. Der „Lappen“ ist weg.

Zu den illegalen Substanzen zählen unter anderem Partydrogen wie Amphetamine oder Ecstasy. Nur bei Cannabisprodukten unterscheidet der Gesetzgeber außerhalb der Verkehrsteilnahme nach den Konsumgewohnheiten.


Der ADAC informiert in seiner Broschüre „Drogen im Straßenverkehr“ ausführlich zu den rechtlichen Aspekten. Hier zum kostenlosen Download (PDF, 236 KB): http://www.adac.de/_mmm/pdf/vm_drogen_im_strassenverkehr_flyer_1214_48787.pdf

„Alkohol und Drogen“ ist derzeit Schwerpunktthema in der ADAC Verkehrssicherheitsaktion „2015 – ja sicher!“, mit der der Automobil-Club in diesem Jahr die Verkehrssicherheit in Deutschland weiter verbessern will. Ziel der Initiative ist es, Verkehrsteilnehmer auf bislang wenig bekannte Risiken hinzuweisen und zu verdeutlichen, dass jeder Einzelne einen Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten kann.

Quelle: ADAC


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