Donnerstag, 19. März 2015

Router: Besser kein Mut zur Lücke

Die Verbraucherzentrale Sachsen berichtet von einer Familie aus dem westsächsischen Crimmitschau, die für die Nutzung ihres Festnetzanschlusses im November 2014 einen Betrag von 468 Euro zahlen sollte. Die Familie hatte sonst bisher nur Rechnungen von 40 - 50 Euro monatlich zu zahlen. Im Einzelverbindungsnachweis sind gute 14 Stunden Auslandsgespräche zu 410 Euro ausgewiesen, welche die Familie nie geführt hat.

Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen vermutet: "Höchstwahrscheinlich steckt dahinter ein Hackerangriff auf den Router". Durch das Internet heraus können Hacker in die Software des Routers eindringen und diesen gewissermaßen fernsteuern. Dadurch können sie z.B.  stundenlange oder wiederholte kostspielige Ferngespräche auslösen. Ein Virenschutz des PC kann solche Angriffe auf den Router nicht abwehren.


Der Anbieter beharrte im beschriebenen Fall auf die Bezahlung der Rechnung, da die Gespräche nachweislich vom Anschluss der Familie ausgelöst worden sind. Die Familie hingegen sieht sich für die durch sie nicht veranlassten Gespräche nicht in der Zahlungspflicht. "Zu Recht", so Henschler und erläutert: "Nach den Regelungen des Telekommunikationsgesetzes hat ein Anbieter keinen Entgeltanspruch gegen den Nutzer, wenn diesem die Inanspruchnahme nicht zugerechnet werden kann und er dies nachweist."

Ein privater Anschlussinhaber hat zwar, wie der Bundesgerichtshof im Jahre 2010 entschied (Urteil vom 12.05.2010, Az. I ZR 121/08), alle technischen Maßnahmen zu treffen, die einem Durchschnittsnutzer zuzumuten sind. Es sei den Nutzern allerdings nicht zuzumuten, die Netzwerksicherheit fortlaufend dem neusten Stand der Technik anzupassen (BGH Urteil vom 19.7.2012, Az. III ZR 71/12). Eine Pflicht des Nutzers, sich regelmäßig nach verfügbaren Software-Updates zu erkundigen, ist demnach äußerst zweifelhaft", schließt Henschler aus dieser Rechtsprechung.

Die Verbraucherzentrale resümiert: Eine eigenständige Kontrolle der Routersicherheit ist für Verbraucher mit eigenem Router in jedem Falle ratsam. Teilweise aktualisieren Diensteanbieter Router zwar aus der Ferne. Vielfach aber stellen sie neue Aktualisierungs-Software nur auf ihrer Homepage zum selbstständigen Download durch die Nutzer bereit.

Es ist deshalb dringend zu empfehlen, sich regelmäßig nach möglichen Updates direkt beim Anbieter zu erkundigen sowie sich im Internet über etwaige Meldungen zu aktuellen Sicherheitslücken zu informieren. Wer Sicherheitslücken seines Routers vermeidet, entgeht den meist nervenaufreibenden Auseinandersetzungen mit dem Anbieter über hohe bzw. unklare Rechnungsposten.

Quelle: vz Sachsen

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