Freitag, 24. April 2015

Verbraucherzentralen über Restkreditversicherungen: Teuer und nicht verbrauchergerecht

Die Verbraucherzentralen Sachsen und Hessen haben über ein halbes Jahr die Vertriebspraxis von Versicherungsverträgen bei Ratenkrediten untersucht und ausgewertet. Der Bericht ist hier veröffentlicht (PDF 1,8 MB): www.verbraucher.de/restkreditversicherungen-bericht-2015 .

Zur Erklärung: eine Restkreditversicherung ist eine Versicherung, welche die Rückzahlung der Raten zum Beispiel im Todesfall des Kreditnehmers absichern, damit diese nicht die Erben belasten (man kann auch Schulden erben, wenn man das Erbe nicht ausschlägt. Die Erben erfahren aber vor der Entscheidung, ob sie das Erbe annehmen allerdings nicht, ob es sich dabei um Schulden handelt).

Dazu können sich Kreditnehmer damit auch gegen weitere Risiken versichern, die die Rückzahlung des Kredits gefährden (zum Beispiel bei Arbeitsunfähigkeit, Unfall oder Arbeitslosigkeit).

Nach Informationen der Verbraucherzentralen werden jährlich ca. 300.000 neue Verträge abgeschlossen. Insgesamt existieren rund 1,5 Millionen Policen mit einer Gesamtversicherungssumme von mehr als 10 Milliarden Euro.


Die Verbraucherzentralen berichten weiter, dass Banken und Sparkassen, aber auch Einzelhändler  bei Verbrauchern oft den Eindruck zurücklassen, dass es ohne einen solchen Versicherungsschutz keinen Kredit gäbe. Doch Restkreditversicherungen seien in der Regel teuer und ihr Nutzen für Verbraucher oft fraglich. Ausschlusskriterien in den Bedingungen und Wartezeiten könne sie demnach auch gänzlich nutzlos werden lassen. 

Eva Raabe, Leitende Beraterin der Verbraucherzentrale Hessen, Beratungszentrum Kassel/Nordhessen erläuterte: "Bereits 2007 haben die Verbraucherzentralen in einer Falldokumentation gravierende Übervorteilungen der Verbraucher aufgedeckt", sie fügte hinzu: "Wir wollten nun überprüfen, ob sich an der Vertriebspraxis der Banken und Versicherer etwas im Sinne der Verbraucher geändert hat."

"Das Ergebnis ist ernüchternd", so Andrea Heyer, Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale Sachsen. "Es fehlt aus Verbrauchersicht an Wettbewerb in diesem Marktsegment. Dies hat ungünstige Auswirkungen auf die Kreditnehmer. Diese spiegeln sich unter anderem im Preis und in der Vertragsgestaltung wider. So fand in den letzten Jahren eine Entwicklung hin zu Gruppenversicherungsverträgen und Mindestlaufzeiten statt."

Die Verbraucherzentralen weisen darauf hin, dass die beiden Finanzexpertinnen die Missstände und den Reformbedarf der Versicherungen im Detail analysiert und Anforderungen an ein neues, verbrauchergerechtes Versicherungsprodukt formuliert haben. Die Ergebnisse der Untersuchung und die daraus resultierenden Forderungen an Anbieter, Politik und Behörden wurden im Rahmen einer Pressekonferenz vorgestellt. Quelle: vz Sachsen  und vz Hessen

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