Mittwoch, 20. Mai 2015

BaFin veröffentlicht Maßnahmen gegenüber Instituten oder Geschäftsleitern

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlicht seit dem 18. Mai 2015  Angaben bestimmter Maßnahmen, die sie gegenüber Instituten oder Geschäftsleitern verhängt, auf ihrer Webseite. Grundlage für die Veröffentlichung ist § 60b Abs. 1 Kreditwesengesetz (KWG).

Veröffentlichungen auf der Internetseite der BaFin: Maßnahmen der BaFin gegen Institute und Geschäftsleiter

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