Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlicht seit dem 18. Mai 2015 Angaben bestimmter Maßnahmen, die sie gegenüber Instituten oder Geschäftsleitern verhängt, auf ihrer Webseite. Grundlage für die Veröffentlichung ist § 60b Abs. 1 Kreditwesengesetz (KWG).
Veröffentlichungen auf der Internetseite der BaFin: Maßnahmen der BaFin gegen Institute und Geschäftsleiter
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