Dienstag, 5. Mai 2015

Haus- und Wohnungsverkauf: Energiekennwert im Inserat

Die Verbraucherzentrale Bremen erinnert daran, dass seit dem 1. Mai 2015 in einer Immobilienanzeige für Wohngebäude sämtliche Pflichtangaben zur Energieeffizienz gemacht werden müssen. Wer sich nicht daran hält, riskiert ein Bußgeld bis zu einer Höhe von 15.000 Euro.
Folgende Angaben müssen dabei gemacht werden:
  • das Baujahr des Hauses
  • den Energieträger der Heizung
  • den Endenergiekennwert aus dem Energieausweis
  • die Art des Ausweises
Darüber hinaus muss jemand, der einen Energieausweis hat, der nach dem 1. Mai 2014 ausgestellt wurde auch noch die darin aufgeführte Effizienzklasse veröffentlichen. Die Pflicht, die Daten anzugeben gilt bereits seit 1. Mai 2014; Verstöße werden laut der Verbraucherzentrale  aber erst ab Mai 2015 geahndet. Quelle: vz Bremen

Hier gibt es noch umfangreiche Informationen zum Energieausweis inklusive interaktiver Grafik: vz Bremen / Der Energieausweis: Steckbrief für Wohngebäude


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