Wer eine Lebens- oder Rentenversicherung besitzt, kennt ihn: Den Brief, den die Versicherer jedes Jahr herausschicken. Er enthält viele Zahlen – kombiniert mit Begriffen, die einem nicht jeden Tag begegnen: Gewinnguthaben, Überschussbeteiligung oder Ablaufleistung zum Beispiel.
Versicherer bezeichnen dieses Dokument meistens als "Standmitteilung", doch der Begriff ist nirgends vorgeschrieben. Manche überschreiben den Brief auch mit "Wertmitteilung" oder "jährliche Information". So bunt wie die Bezeichnungen für dieses Schreiben, so unklar und verschieden sind oft auch die Angaben, die es enthält.
Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) schreibt lediglich vor, dass Versicherte einmal jährlich einen Anspruch auf eine solche Mitteilung haben. Sie muss eine "Information über den Stand der Überschussbeteiligung" enthalten, "sowie Informationen darüber, inwieweit diese Überschussbeteiligung garantiert ist". Wie welche Informationen die Versicherung dazu nennt und welche Begriffe sie verwendet, ist nicht geregelt.
Standmitteilungen von den Verbraucherzentralen gewünscht:
Die Verbraucherzentralen wissen aus ihrer Beratungsarbeit, dass es Verbrauchern häufig schwer fällt, anhand der jährlichen Standmitteilung zu entscheiden, ob sie die Versicherung behalten oder kündigen sollten. Die Verbraucherzentralen wollen daher die Verständlichkeit von Standmitteilungen bei Lebensversicherungen und die Verwertbarkeit von Informationen für Verbraucher untersuchen. Dabei benötigen sie die Unterstützung von entsprechend versicherten Verbraucher.
Die Verbraucherzentralen bitten daher um die Zusendung folgender Unterlagen:
- Ihren Versicherungsschein
- die Standmitteilungen Ihrer Renten-/ Lebensversicherung (optimalerweise aus den Jahren 2007 bis 2014/2015)
- eine datenschutzrechtliche Einverständniserklärung (PDF 12,1 KB).
Dafür müssen Sie zusätzlich zu den Unterlagen eine Einverständniserklärung (PDF 12,1 KB) Schicken Sie diese Dokumente (bitte nur Kopien, keine Originale) an die (gilt für alle Bundesländer):
Verbraucherzentrale Hamburg,
Finanzmarktwächter
- entweder per Post: Kirchenallee 22, 20099 Hamburg
- oder eingescannt per E-Mail an: fmw@vzhh.de
- oder per Fax an: (040) 24832-2105
Mit Ihren Unterlagen unterstützen Sie den Einsatz der Verbraucherzentralen für mehr Markttransparenz in diesem Versicherungssegment. Die Verbraucherzentralen danken schon jetzt herzlich für Ihre Mitarbeit.
Über den Finanzmarktwächter
Der Finanzmarktwächter ist ein Frühwarnsystem, mit dem der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) und die Verbraucherzentralen den Finanzmarkt aus Perspektive der Verbraucher beobachten und analysieren. Grundlage für diese Arbeit sind Verbraucherbeschwerden und empirische Untersuchungen. Der Finanzmarktwächter wird gefördert durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV).
Dazu auch diese Mitteilung vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV): Finanzmarktwächter nehmen Versicherungsmarkt unter die Lupe