Montag, 15. Juni 2015

Verbraucherzentralen bitten um Mithilfe bezüglich Lesbarkeit der Standmitteilungen bei Lebensversicherungen

Die Verbraucherzentralen wollen die Verständlichkeit von Standmitteilungen bei Lebensversicherungen und die Verwertbarkeit von Informationen für Verbraucher untersuchen und rufen daher zur Einsendung entsprechender Unterlagen auf.

Wer eine Lebens- oder Rentenversicherung besitzt, kennt ihn: Den Brief, den die Versicherer jedes Jahr herausschicken. Er enthält viele Zahlen – kombiniert mit Begriffen, die einem nicht jeden Tag begegnen: Gewinnguthaben, Überschussbeteiligung oder Ablaufleistung zum Beispiel.

Versicherer bezeichnen dieses Dokument meistens als "Standmitteilung", doch der Begriff ist nirgends vorgeschrieben. Manche überschreiben den Brief auch mit "Wertmitteilung" oder "jährliche Information". So bunt wie die Bezeichnungen für dieses Schreiben, so unklar und verschieden sind oft auch die Angaben, die es enthält.


Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) schreibt lediglich vor, dass Versicherte einmal jährlich einen Anspruch auf eine solche Mitteilung haben. Sie muss eine "Information über den Stand der Überschussbeteiligung" enthalten, "sowie Informationen darüber, inwieweit diese Überschussbeteiligung garantiert ist". Wie welche Informationen die Versicherung dazu nennt und welche Begriffe sie verwendet, ist nicht geregelt.

Standmitteilungen von den Verbraucherzentralen gewünscht:

Die Verbraucherzentralen wissen aus ihrer Beratungsarbeit, dass es Verbrauchern häufig schwer fällt, anhand der jährlichen Standmitteilung zu entscheiden, ob sie die Versicherung behalten oder kündigen sollten. Die Verbraucherzentralen wollen daher die Verständlichkeit von Standmitteilungen bei Lebensversicherungen und die Verwertbarkeit von Informationen für Verbraucher untersuchen. Dabei benötigen sie die Unterstützung von entsprechend versicherten Verbraucher.

Die Verbraucherzentralen bitten daher um die Zusendung folgender Unterlagen:
  • Ihren Versicherungsschein
  • die Standmitteilungen Ihrer Renten-/ Lebensversicherung (optimalerweise aus den Jahren 2007 bis 2014/2015)
  • eine datenschutzrechtliche Einverständniserklärung (PDF 12,1 KB).
Wenn im Zuge der Auswertung festgestellt wird, dass Versicherer gegen Vorschriften verstoßen haben, würden die Verbraucherzentralen die betroffenen Unterlagen gern an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für ihre aufsichtsrechtliche Tätigkeit weitergeben.

Dafür müssen Sie zusätzlich zu den Unterlagen eine Einverständniserklärung (PDF 12,1 KB)  Schicken Sie diese Dokumente (bitte nur Kopien, keine Originale) an die (gilt für alle Bundesländer):

         Verbraucherzentrale Hamburg,
          Finanzmarktwächter
  • entweder per Post: Kirchenallee 22, 20099 Hamburg
  • oder per Fax an: (040) 24832-2105

Mit Ihren Unterlagen unterstützen Sie den Einsatz der Verbraucherzentralen für mehr Markttransparenz in diesem Versicherungssegment. Die Verbraucherzentralen danken schon jetzt herzlich für Ihre Mitarbeit.

Über den Finanzmarktwächter

Der Finanzmarktwächter ist ein Frühwarnsystem, mit dem der  Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) und die Verbraucherzentralen den Finanzmarkt aus Perspektive der Verbraucher beobachten und analysieren. Grundlage für diese Arbeit sind Verbraucherbeschwerden und empirische Untersuchungen. Der Finanzmarktwächter wird gefördert durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV).

Dazu auch diese Mitteilung vom  Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV): Finanzmarktwächter nehmen Versicherungsmarkt unter die Lupe

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