Wie die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) mitteilt, werden zukünftig weniger Patienten ihren Anspruch auf Krankengeld wegen formaler Fehler verlieren. Nach dem am 11.06.2015 im Bundestag verabschiedeten „Versorgungsstärkungsgesetz“ reicht es dann, dass der Arzt eine Folgekrankschreibung erst ab dem nächsten Werktag ausstellt.
Bisher mussten sich die alte und neue Krankschreibung zwingend um einen Tag überlappen. Sonst entstand eine „Anspruchslücke“ und die Krankenkasse konnte die Zahlung des Krankengeldes gänzlich einstellen. Die Neuregelung soll im Sommer dieses Jahres in Kraft treten. (Sobald wir vom Verbraucher-Magazin das genaue Datum erfahren, werden wir sie hier darüber informieren)
Dazu Stephanie Jahn, Geschäftsführerin der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD):
„Mit dem neuen Gesetz ist eine große Stolperfalle beim Krankengeld entschärft. In unseren jährlichen Berichten an den Patientenbeauftragten der Bundesregierung hatten wir auf dieses folgenschwere Problem hingewiesen. Denn viele Patienten und Ärzte kannten die komplizierte Regelung schlichtweg nicht und das mit fatalen Auswirkungen: Ohne wieder fit für den Job zu sein, bekamen die Betroffenen kein Geld mehr von der Kasse und mussten sich Sorgen um ihre finanzielle Existenz machen.
Gleichwohl gilt auch nach der Gesetzesänderung, dass die Krankschreibung lückenlos sein muss. Krankengeld-Empfänger müssen also spätestens am ersten Tag nach ihrer bisherigen Krankschreibung zum Arzt gehen und sich die Folgekrankschreibung holen. Auch wichtig: Der Arzt kann nicht rückwirkend krankschreiben, um eine entstandene Anspruchslücke aufzuheben."
Weitere Infos:
UPD-Spezial Krankengeld
Bundesministerium für Gesundheit: Versorgungsstärkungsgesetz im Bundestag
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