Dienstag, 21. Juli 2015

Das virtuelle Auktionshaus von Bund, Ländern und Gemeinden

Die Bundeszollverwaltung führt unter www.zoll-auktion.de eine permanente öffentliche Versteigerung (Zoll-Auktion) durch. Über Zoll-Auktion werden bewegliche Sachen öffentlich versteigert.

Zur Ware: es handelt sich dabei um
  • gepfändete, sichergestellte oder beschlagnahmte Sachen,
  • ausgesonderte Gegenstände des Verwaltungsgebrauchs und andere Gegenstände, an denen der Bund oder das Land Eigentum erworben hat, die als "Privatrechtliche Auktion" besonders gekennzeichnet sind
  • oder Fundsachen und unanbringbare Sachen (§§ 965, 978, 983 BGB).
Weitere Infos dazu gibt es hier: Versteigerungsbedingungen

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