Mittwoch, 29. Juli 2015

Triclosan in Kosmetika: Verkaufsverbot für viele Produkte

Triclosan wird u.a. als Konservierungsstoff eingesetzt. Weil der Stoff bakterienhemmend und damit geruchshemmend wirkt, wird er etwa in Fußpflegemitteln, Deos und Zahnpasten eingesetzt. Seit Jahren schon protestieren Umwelt-und Verbraucherschützer gegen Triclosan in Kosmetikprodukten. Denn der Wirkstoff gehört zu einer Stoffgruppe (chlororganischen Verbindungen) die die Gesundheit gefährden und die Umwelt schädigen kann.

Es können durch Triclosan z.B. Kontaktallergien ausgelöst werden und die Antibiotika-Resistenz kann gefördert werden. In Tierversuchen konnte zudem eine hormonähnliche Wirkung des Stoffs nachgewiesen werden.


Dazu kommt die Umweltbelastung durch den Stoff: Triclosan kann in Kläranlagen nicht vollständig abgebaut werden und gelangt so in die Gewässer. Dort schädigt es Fische und Algen und kann unter Lichteinstrahlung sogar in eine giftige Dioxinverbindung umgewandelt werden.

Die Europäische Union hat aus diesen gründen Auflagen zum Einsatz des Konservierungsstoffes verschärft: in Produkten wie Fußcreme oder Körperlotionen, die auf der Haut verbleiben und die eine großflächige Anwendung erfordern, ist er schlicht verboten. Nur noch bis zum 30. Juli 2015 dürfen Bestände solcher Produkte verkauft werden.

Über diese Frist hinaus zugelassen ist Triclosan jedoch weiterhin etwa in Zahnpasta, Mundwasser, Körperseife, Duschgel, nicht sprühbaren Deos, Gesichtspuder, Schminke sowie in Mitteln, mit denen Finger- und Fußnägel vor der Anwendung künstlicher Nagelsysteme gereinigt werden.

Wichtig zu wissen: Es gibt durchaus Alternativen. Denn viele Hersteller haben Triclosan mittlerweile aus ihren Zutatenlisten verbannt. Die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern gibt hier Tipps, wie Kunden den giftigen Stoff meiden können:  

Aufs Kleingedruckte achten

Hersteller von Kosmetika müssen Triclosan in den Listen mit den Inhaltsstoffen unter der Überschrift "Ingredients" aufführen. Wem das Studium des Kleingedruckten zu mühsam ist, der kann sich auf sein Smartphone die Codecheck-App herunterladen. In der App sind die Inhaltsstoffe vieler Produkte hinterlegt und bewertet. Weitere Informationen unter: http://www.codecheck.info/

Antibakterielle Wirkstoffe sind in Kosmetikprodukten überflüssig

 Klassische Hygiene, wie das regelmäßige Händewaschen, sind in Privathaushalten ausreichend. Wer sich antibakteriell säubert, riskiert sogar, die natürlich Mikroflora der Haut zu schädigen.

Der Preis sagt nichts aus

Am Preis lässt sich nicht erkennen, ob ein Kosmetikprodukt problematische Inhaltsstoffe enthält. So fand sich Triclosan bei einigen namhaften Designer-Deos unter den "Ingredients".

Naturkosmetik verwenden

Triclosan meidet auf jeden Fall, wer zertifizierte Naturkosmetik verwendet. Dabei ist der Einsatz des Stoffs nämlich generell verboten.

Triclosanhaltige Produkte melden

Wer Triclosan in einem Produkt findet, für das der Stoff nicht mehr zugelassen ist, sollte den Händler auf das neue Verbot hinweisen. Obendrein können Kunden bitten, solche Fußcreme- oder Körperlotionen-Chargen aus dem Sortiment zu nehmen.

Quelle: vz Mecklenburg-Vorpommern

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