Mittwoch, 19. August 2015

Aufgeschnittene Melone ist kein geeigneter Reiseproviant

Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein warnt davor, geschnittene Melonen als Reiseproviant zu verwenden, denn sie bergen ein hygienisches Risiko und sollten daher kühl aufbewahrt und rasch verzehrt werden.

Werden die Melonenteile z.B. stundenlang im warmen Auto oder in einem ungekühlten Behältnis am Strand / Freibad etc.  aufbewahrt, sind sie ein gesundheitliches Risiko. Dies gilt vor allem auch für Schwangere, Kleinkinder, alte und kranke Menschen.


In den letzten Jahren gab es immer wieder Meldungen, dass aufgeschnittene Melonen zu hohe Keimbelastungen aufweisen. Lebensmittelüberwachungsbehörden in Deutschland, aber auch in Österreich haben dazu Untersuchungen durchgeführt. Auf dem säurearmen Fruchtfleisch verschiedenster Melonenarten können sich Keime bei ungekühlter Lagerung bereits nach wenigen Stunden vermehren.

Verbraucher sollten Teilstücke von Melonen nicht ungekühlt mit an den Strand oder auf die Reise im warmen Auto nehmen. Beim Einkauf einer geschnittenen Melone ist darauf zu achten, dass diese im Geschäft kühl gelagert werden.

Auch im Einzelhandel werden insbesondere Wassermelonen wegen ihrer Größe oft in Teilstücken verkauft, häufig ungekühlt. Eine Kühlung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Das Bundesinstitut für Risikobewertung empfiehlt aber dem Handel, Melonen nur in Mengen aufzuschneiden, die innerhalb von zwei Stunden an die Kundschaft abgegeben werden können. Laut Verbraucherzentrale sollte der Handel hier vorbildlich agieren und geschnittenes Obst grundsätzlich nur gekühlt anbieten, auch wenn der Gesetzgeber dies noch nicht vorschreibt.

Quelle: vz Schleswig-Holstein

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