Dienstag, 25. August 2015

Der Urlaub brachte Erholung, aber dann kam der Rückflug

Die Verbraucherzentrale Berlin erklärt, welche Ansprüche Verbraucher haben, wenn der Flug der Pauschalreise sich verspätet.

Familie F. verbrachte einen erholsamen Urlaub in Spanien. Entspannt und gut gelaunt checkten sie an ihrem Rückreisetag zum Rückflug ein. Kurz darauf erhielten sie die Information, dass sich der Abflug um 30 Minuten verzögern wird. Familie F. blieb gelassen. Nach einer weiteren Stunde Warten wurde mitgeteilt, dass der Flug erst am nächsten Tag starten wird.


Familie F. fragte nach: Grund für die Verspätung war die Dienstzeitüberschreitung der Crew. Wieder zu Haus angekommen forderte Familie F. vom Reiseveranstalter für den 16-stündigen verspäteten Rückflug eine Entschädigung. Sie erhielten einen Verrechnungsscheck in Höhe von 90,36 Euro. Doch ist diese Zahlung ausreichend?

"Nach gefestigter Rechtsprechung sind bei Pauschalreisen in der Regel Flugverspätungen bis zu vier Stunden hinzunehmen", weiß die Reiserechtsexpertin Eva Klaar von der Verbraucherzentrale Berlin. "Für jede weitere Stunde besteht ein Anspruch auf Reisepreisminderung in Höhe von fünf Prozent des anteiligen Tagesreisepreises."

Somit hatte der Reiseveranstalter richtig gerechnet. Familie F. forderte auch von der Fluggesellschaft eine Entschädigung. "Obwohl die Fluggesellschaft eine Ausgleichszahlung zunächst abgelehnt hatte, bekam Familie F. nach unserer Interessenvertretung doch noch 400,- Euro pro Person, also insgesamt 1.600,- Euro zurück", berichtet Eva Klaar. "Dass sie den Verspätungsgrund schon erfragt hatten, war eine gute Voraussetzung für die außergerichtliche Durchsetzung."

Auch auf Flugpauschalreisen finden die Vorschriften der Fluggastrechteverordnung Anwendung. Bei Überbuchung, Annullierung und Verspätung am Zielflughafen von mehr als drei Stunden stehen Flugreisenden hiernach Ausgleichszahlungen zu.

Je nach Flugkilometerentfernung zwischen 250 und 600 Euro. Vorausgesetzt, es liegen keine außergewöhnlichen Umstände vor. Wenn die Verspätung darauf zurückzuführen ist, dass die Dienstzeit der Crew überschritten ist, fällt dieser Umstand eindeutig in den Organisations- und Risikobereich der Fluggesellschaft. Verbraucher sollten sich stets nach dem Annullierungs- oder Verspätungsgrund bei der Fluggesellschaft zu erkundigen.

Bei Flugmängeln einer Flugpauschalreise sollten Verbraucher sich innerhalb der vorgegebenen Frist von einem Monat nach Reiserückkehr an den Reiseveranstalter wenden. So bleiben zunächst die Ansprüche aus dem Reisevertrag gewahrt. Außerdem sollten sie sich zeitnah und nachweisbar an die Fluggesellschaft wenden.

Die Ansprüche verjähren hier nach drei Jahren. Um sicher zu gehen, dass Forderungen fristgerecht und beweisbar zugestellt werden, empfiehlt es sich ein Einwurfeinschreiben zu verwenden. Quelle: vz Berlin

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