Der ADAC weist darauf hin, dass zahlreiche italienische Innenstädte für den Verkehr gesperrt sind . Die Fahrverbotszonen (italienisch: Zona a traffico limitato, abgekürzt ZTL) sollen die historischen Stadtzentren vom Verkehr freihalten und dadurch die Luft- und Umweltverschmutzung verringern.
Urlauber sollten daher auf eine entsprechende Beschilderung achten. Denn Verstöße gegen das Einfahrtverbot werden laut dem Automobilclub empfindlich geahndet: Das Bußgeld beträgt mindestens 80 Euro. Dieser Betrag verdoppelt sich, sofern nicht innerhalb von 60 Tagen bezahlt wird.
Ausnahmen gelten vielerorts beispielsweise für Fahrzeuge von Touristen, deren Hotels in der ZTL liegen. Dort kann man das Kennzeichen vorab oder bei der Ankunft registrieren lassen und so problemlos die oft videoüberwachte ZTL passieren. Auch behinderte Verkehrsteilnehmer erhalten in vielen Städten eine Zufahrtsberechtigung, wenn sie einen Nachweis ihrer Behinderung bei der entsprechenden Kommune vorlegen.
Wichtig: Die Freischaltung sollte man sich von Hotel oder Kommune bestätigen lassen, um gegen etwaige Bußgeldbescheide Einspruch einlegen zu können.
Auf der Suche nach einer Sehenswürdigkeit oder einem Parkplatz kann es passieren, dass man versehentlich mehrmals hintereinander in eine ZTL einfährt und von einer Videokamera erfasst wird – dann wird der Betrag für jede Einfahrt erneut fällig.
Auch wenn der Verstoß mit einem Mietwagen erfolgt, entgeht man der Geldbuße nicht: Die Autovermietungen geben die Mieterdaten weiter und berechnen darüber hinaus eine Bearbeitungsgebühr von bis zu 50 Euro. Darum gilt generell: Auf Schilder mit Durchfahrtsverboten achten und im Zweifelsfall für die Fahrt ins Stadtzentrum auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen. Quelle: ADAC
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Übersicht der Strafen für Verkehrssünden im Ausland
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