Samstag, 15. August 2015

Straftat: Ausweis in der Mikrowelle erhitzen

Wie die Bundespolizei mitteilt, hatte ein 29-jähriger Deutscher seinen Personalausweis in der Mikrowelle erhitzt, um den Mikrochip des Ausweises zu zerstören. Als dies am Frankfurter Flughafen vor ein paar Tagen auffiel, begründete der Mann diese Aktion damit, dass er nicht wolle, dass seine persönlichen Daten auf einem fremden Computer ausgelesen werden.


Ihm sei nicht klar gewesen, dass er damit eine Straftat begangen hat. Die Beamten leiteten ein Ermittlungsverfahren ein. Von der Bundespolizei erhielt der Mann einen Ersatzausweis, mit dem er seine Flugreise dann trotzdem antreten konnte. Quelle: Bundespolizei 

Tipp von der Redaktion: es gibt schon längst Schutzhüllen und auch ganze Brieftaschen und sogar Kleidungstücke mit Taschen, die vom Material so ausgestattet sind, dass ein Auslesen von RFID-Chips, die sich darin befinden, nicht möglich ist (einfach Googlen: "RFID-Blocker" oder z.B. auch "Schutzhülle für RFID-Plastikkarten"). Experten raten übrigens von der Methode "Karte einfach mit Alufolie oder anderer Metallfolie umwickeln" ab; denn diese Lösung kann das Auslesen oft nicht verhindern.

Und für Datenschutz-besorgte Nutzer von Handys/Smartphones empfiehlt sich dieser auch schon etwas ältere Artikel im Spiegel: Kunst gegen Überwachung: Wir basteln uns ein tragbares Funkloch

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