Montag, 28. September 2015

Verbraucherzentrale rät: Raus aus der Strom-Grundversorgung

Die Verbraucherzentrale Hessen hat eine Stichprobe bei Stromanbietern gemacht. Ergebnis: die Grundversorgung ist oft die schlechteste Wahl, Discounter-Angebote sind meist nur im ersten Vertragsjahr ein Schnäppchen

Wenn es um die Wahl eines preiswerten Stromtarifs oder Anbieters geht, haben die Verbraucherschützer eine klare Meinung: "Wer als Kunde des örtlichen Grundversorgers noch nie gewechselt hat, sollte mit diesem zumindest einen Sondervertrag abschließen", lautet eine der Kernbotschaften. "Besser noch ist es, zu einem anderen Anbieter zu wechseln, falls der günstiger liefert".


Dass sich dadurch nennenswert Geld sparen lässt, hat eine Stichprobe der Verbraucherzentrale zu Strompreisen in Hessen bestätigt. Auch wer sich für Ökostrom interessiert, muss nicht zwangsläufig tiefer in die Tasche greifen. "Gerade im Vergleich zum meist teuren Grundversorgungstarif sind Ökostromanbieter häufig günstiger", sagt Peter Lassek, Referent für Verbraucherrecht der Verbraucherzentrale Hessen.

Vorsicht ist jedoch geboten bei sogenannten Billiganbietern. Was auf den ersten Blick als Schnäppchen erscheint, entpuppt sich oft als Mogelpackung. Ein beliebter Trick ist, Erstkunden mit hohen Bonuszahlungen und Rabatten zu locken. Im Folgejahr ist der Preis dann deutlich höher als bei so mancher Konkurrenz, und unterm Strich haben Kunden nichts gespart.

Grundversorgung versus Sonderkunde

Bei der Belieferung mit Strom wird unterschieden in "Haushaltskunde in der Grundversorgung" und "Sonderkunde". Dies ist nach den Erfahrungen der Verbraucherzentrale vielen nicht bewusst. In der Grundversorgung sind automatisch alle, die keinen besonderen Tarif vereinbart haben. Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf Belieferung und können den Vertrag jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Diesem Vorteil stehen allerdings meist hohe Preise gegenüber.

Wer mit seinem Grundversorger einen besonderen Tarif vereinbart oder einen Vertrag mit einem anderen Stromanbieter abgeschlossen hat, ist rechtlich gesehen ein Sonderkunde. Der Preis ist meist günstiger. Doch der Anbieter kann längere Grundlaufzeiten von zum Beispiel einem oder gleich zwei Jahren verlangen. So lange ist man dann an den Vertrag gebunden.

Nicht nur auf Tarifrechner verlassen

"Den Energieversorger zu wechseln ist keine Kunst", erläutert Peter Lassek. Allerdings ist die Suche nach einem günstigen Angebot bei einem beabsichtigten Wechsel des Strom- oder Gasanbieters nicht ganz einfach: "Die Auswahl ist vielfältig und die Preisstrukturen sind teilweise unübersichtlich." Tarifrechner sind ein praktisches Hilfsmittel. Sie sind für Internetnutzer leicht aufrufbar und ermöglichen einen ersten Einblick in die verschiedenen Angebote.

Allerdings bergen sie auch Risiken. "Nicht alle Vergleichsportale sind zuverlässig, gut verständlich und für eine Orientierung über die vollständige Angebotsvielfalt geeignet", warnt Lassek. Einige Portale haben sogar gelegentlich die Tendenz, nur bestimmte Anbieter aufzuführen. "Wir brauchen deswegen verbindliche Mindeststandards für derartige Vergleichsportale", so Lassek weiter.

Immer wieder kommt es vor, dass Voreinstellungen unbemerkt das Ranking verändern oder die realen Kosten verdecken. "Man sollte unbedingt darauf achten, nicht einfach die Voreinstellungen des Tarifrechners zu übernehmen, sondern genau überlegen, welche Bedingungen einem wichtig sind", rät der Jurist.

Wer sich einen Billiganbieter sucht, sollte zudem das Kleingedruckte genau lesen, damit man sich mit dem günstigen Preis am Ende keinen Ärger einkauft. Ratsam ist auch, Kommentare und Erfahrungsberichte anderer Kunden über das Unternehmen zu lesen. Dass sie um Anbieter einen Bogen machen sollten, die Vorkasse verlangen, ist inzwischen bei den meisten Verbrauchern angekommen.

Die "schwarzen Schafe" unter den Stromdiscountern haben sich jedoch auf andere Tricks verlegt. Besonders beliebt sind Schummeleien mit Bonuszahlungen. Diese sind teils an bestimmte Vertrags-Mindestlaufzeiten gebunden, teils behalten sich Anbieter im Kleingedruckten vor, den Bonus bei "Vertragsverstößen" nicht auszuzahlen, ohne näher zu definieren, was ein solcher Verstoß überhaupt sein soll. Ärger ist dann vorprogrammiert. Generell gilt: Ist der Bonus außergewöhnlich hoch, sollte man auch hier auf der Hut sein und sich nicht blenden lassen.

Die Ergebnisse der Stichprobe sind auf www.verbraucher.de/stichprobe-strompreise-in-hessen abrufbar.

Quelle: vz Hessen


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