Aus Sicht des Bundesrats wirft der vorliegende Gesetzentwurf bezüglich eines Gesetzes zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und
Schenkungsteuergesetzes verfassungsrechtliche Fragen auf. Dies betrifft insbesondere die vorgesehene Verschonung in Höhe von 20 bzw. 35 v. H. bei sehr hohen vererbten Unternehmensvermögen ohne Durchführung einer entsprechenden Bedürfnisprüfung.
Der Bundesrat hinterfragt auch kritisch die Aufkommensschätzungen der Bundesregierung von 200 Millionen für die Länder. Dies könne zu hoch gegriffen sein, da u. a. die Voraussetzungen für eine vollständige Verschonung vererbten oder verschenkten Betriebsvermögens zum Teil erleichtert wurden und zudem Verhaltensreaktionen sowie neue Gestaltungsmöglichkeiten in den Blick zu nehmen sind.
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