Abzock-Versuch über angeblichen Lottogewinn: die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt warnt vor Gewinnbescheide eines "Lottounternehmens". In dem Schreiben wird den "Lottogewinnern" mitgeteilt, dass sie 90 000 Euro gewonnen haben. Aufgrund "steuerbedingter Geschäftsanweisung" könne der Gewinn nicht auf das Konto überwiesen werden, sondern würde von einem Geld & Werttransportunternehmen überbracht.
Dieses Transportunternehmen wiederum verlange angeblich einen Geld-& Werttransportversicherungsbetrag von 4,5 Prozent der Gewinnsumme. Die Überweisung dieser reichlich 4000 Euro seien die Voraussetzung für eine reibungslose Gewinnübergabe. Damit der Schwindel nicht gleicht auffliegt, nutzen die Betrüger die echten Firmenadressen der staatlichen Westdeutschen Lotterie in Münster. Sogar die Internetseite von West Lotto wurde nachgebaut.
Die Verbraucherzentrale warnt, dass es sich hierbei um Abzock-Versuche handelt. Wer den vorab verlangten Betrag überweist, wird keinen Lottogewinn erhalten. Eine Gewinnanzahlungspraxis gibt es bei keiner der staatlichen Lotteriegesellschaften.
Quelle: vz Sachsen-Anhalt
Beliebteste Artikel
-
Das europäische Verbraucherschutz-Netzwerk CPC (Consumer Protection Cooperation) hat unter der Leitung des Umweltbundesamtes (UBA) eine verb...
-
Der neue, kostenlose Newsletter "Sicher • Informiert" vom Bürger-Cert (ein Projekt vom Bundesamt für Sicherheit in der Information...
-
Bei einem Verkehrsunfall mit Verletzten kommt es manchmal auf jede Sekunde an. Die Rettungskräfte müssen so schnell wie möglich an den Unfal...
-
Neueste Verbraucherwarnungen und Meldungen: TEDi: Rückruf Kinder-Gartenschuhe "Raupe". Details (PDF 1,9 MB): Klick Rückruf: GU...
-
Die Hager Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG ruft bestimmte Leitungsschutzschalter der Baureihe 10 kA zurück. Das Unternehmen hat fest...
-
Werden Patienten von der stationären Behandlung im Krankenhaus in eine weitergehende medizinische, rehabilitative oder pflegerische Versorgu...