Donnerstag, 15. Oktober 2015

Warnung: Vorkasse für Auszahlung eines vermeintlichen Lottogewinns

Abzock-Versuch über angeblichen Lottogewinn: die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt warnt vor Gewinnbescheide eines "Lottounternehmens". In dem Schreiben wird den "Lottogewinnern" mitgeteilt, dass sie  90 000 Euro gewonnen haben. Aufgrund "steuerbedingter Geschäftsanweisung" könne der Gewinn nicht auf das Konto überwiesen werden, sondern würde von einem Geld & Werttransportunternehmen überbracht.


Dieses Transportunternehmen wiederum verlange angeblich einen Geld-& Werttransportversicherungsbetrag von 4,5 Prozent der Gewinnsumme. Die Überweisung dieser reichlich 4000 Euro seien die Voraussetzung für eine reibungslose Gewinnübergabe.  Damit der Schwindel nicht gleicht auffliegt, nutzen die Betrüger die echten Firmenadressen der staatlichen Westdeutschen Lotterie in Münster. Sogar die Internetseite von West Lotto wurde nachgebaut.

Die Verbraucherzentrale  warnt, dass es sich hierbei um Abzock-Versuche handelt. Wer den vorab verlangten Betrag  überweist, wird keinen Lottogewinn erhalten. Eine Gewinnanzahlungspraxis gibt es bei keiner der staatlichen Lotteriegesellschaften.

Quelle: vz Sachsen-Anhalt

Beliebteste Artikel