Montag, 23. November 2015

Mehr Verbraucherschutz bei Kaffeefahrten

Wie der Deutsche Bundestag mitteilte, will der Bundesrat Verbraucher, die an sogenannten Kaffeefahrten teilnehmen, besser vor unseriösen Angeboten schützen. Dazu gibt es jetzt den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Verkaufsveranstaltungen im Reisegewerbe.

Wie es in dem Gesetzentwurf heißt, stellen unseriöse Kaffeefahrten, auf denen Verkäufer mit aggressiven und irreführenden Angeboten auftreten würden, trotz aller bisherigen Schutzmaßnahmen einen "verbraucherpolitischen Missstand" dar. Von solchen Kaffeefahrten sind insbesondere ältere Menschen betroffen. Auch würden zunehmend Finanzdienstleistungen und Pauschalreisen angeboten.


Zudem gibt es die Tendenz, die Verkaufsveranstaltungen ins Ausland zu verlagern und damit die gewerbesteuerliche Anzeigepflicht zu umgehen. Es würden pro Jahr schätzungsweise 4,5 bis fünf Millionen Deutsche an solchen gewerberechtlich als Wanderlager einzustufenden Kaffeefahrten teilnehmen.

Mit dem Gesetz soll die Anzeigepflicht dieser Veranstaltungen auf grenzüberschreitende Kaffeefahrten ausgedehnt werden. Außerdem wird der Verkauf von Finanzdienstleistungen, Nahrungsergänzungsmitteln, Medizinprodukten und von bestimmten Reisen verboten. Die Bußgelder werden erhöht. Quelle: Deutscher Bundestag

Hier kann der Gesetzentwurf kostenlos heruntergeladen werden (PDF, 540 KB): 18/6676

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