Auf der Verpackung von Gegenständen aus Aluminium, insbesondere von Folien, ist häufig
ein Hinweis mit folgendem Wortlaut oder sinngemäßem Inhalt vorhanden:
Wichtiger Hinweis: Aluminiumfolie nicht zum Abdecken von feuchten, säure- oder salzhaltigen Lebensmitteln
auf Servierplatten oder Schalen aus Metall verwenden. Folien können sich infolge von
Lokalelementbildung auflösen. Aluminiumfolien nicht in Verbindung mit stark säure- oder salzhaltigen
Lebensmitteln benutzen. An Lebensmittel abgegebene Aluminiumbestandteile sind jedoch nicht
gesundheitsschädlich.
Da stellt sich nun die Frage, warum es einen Sicherheitshinweis geben muss, wenn der letzte Satz das ganze scheinbar wieder relativiert. (Bei Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Aluminium ist in der Regel ein Hinweis für eine
sichere und sachgemäße Verwendung gesetzlich vorgeschrieben.)
Damit hat sich nun der Arbeitskreis Lebensmittelchemischer Sachverständiger der Länder und des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (ALS) beschäftigt und entschieden, dass solche Widersprüchlickeiten oder Relativierungen in den Sicherheitshinweisen nicht mehr erlaubt sind. Künftig sollen die Sicherheitshinweise bezüglich Aluminium z.B. so formuliert werden:
Gegenstände und Folien aus Aluminium nicht für stark saure Lebensmittel, alkalische Produkte
wie z. B. Laugengebäck, oder stark salzhaltige Lebensmittel verwenden. Aufgrund von Lokalelementbildung
kann sich das Material auflösen.
oder
Wichtiger Hinweis: Aluminiumfolie nicht zum Abdecken von feuchten, säure- oder salzhaltigen
Lebensmitteln auf Servierplatten oder Schalen aus Metall verwenden. Folien können sich infolge
von Lokalelementbildung auflösen. Aluminiumfolien nicht in Verbindung mit stark säure- oder
salzhaltigen Lebensmitteln benutzen.
Quelle: ALS
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