Freitag, 6. November 2015

Vorratsdatenspeicherung passiert den Bundesrat

Heute (06.11.2015) haben die Länder das Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten gebilligt.

Was gespeichert wird:
  • Rufnummern
  • Zeitpunkt des Gesprächs
  • Dauer des Gesprächs
  • Bei Mobilfunkverbindungen: Standortdaten
  • Kommt eine Internetverbindung zustande: IP-Adressen einschließlich Zeitpunkt und Dauer der Vergabe
E-Mails sind nach Angaben des Bundesrats von der Speicherung ausgenommen - ebenso der Inhalt der jeweiligen Kommunikation.

Einzuhaltende Datenschutzstandards: die  Speicherfrist von Daten ist auf zehn Wochen beschränkt - danach müssen sie gelöscht werden. Für Standortdaten gelten nur vier Wochen Speicherung. Behörden dürfen nur auf die Verkehrsdaten zugreifen, wenn sie schwerste Straftaten verfolgen; dabei muss ein Richter über den Zugriff auf die Daten entscheiden.

Dazu wird das Gesetz den Straftatbestand der Datenhehlerei einführen. Demnach ist es strafbar, Daten entgegenzunehmen, die ein anderer durch eine rechtswidrige Tat - (z.B. per "Hackerangriff") erlangt hat. Journalistische Arbeit soll von dem Straftatbestand nicht erfasst werden.

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