Wenn Raketen aus kurzer Entfernung ein Auto treffen und dadurch ihr Treibsatz in direkten Kontakt mit dem Fahrzeug gelangt und dort abbrennt können Scheiben bersten, der Lack oder Innenraum beschädigt werden. Daher sollten Raketen, Chinaböller oder Tischfeuerwerke auf keinen Fall auf Autodächern oder Kühlerhauben gezündet werden.
Generell gilt bei verursachten Schäden: Der Verursacher haftet. Ist er unbekannt, tritt oft die Teilkasko für Schäden durch Brand oder Explosion ein. Ausgeschlossen sind jedoch meistens Seng- und Schmorschäden. Übernimmt die Teilkasko die Schäden nicht, sollte sich der Geschädigte an seine Vollkaskoversicherung wenden. Ist das Fahrzeug weder voll- noch teilkaskoversichert, bleibt er auf den Reparaturkosten sitzen.
Daher rät der ADAC, das Auto in der Silvesternacht entweder in die Garage zu fahren oder in einer ruhigen Seitenstraße abzustellen. Quelle: ADAC
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