Mittwoch, 2. Dezember 2015

Bundesverfassungsgericht bestätigt höhere Rentenbesteuerung

Das Bundesverfassungsgericht hat drei Verfassungsbeschwerden gegen das zum 1. Januar 2005 in Kraft getretene Alterseinkünftegesetz nicht zur Entscheidung angenommen.

Nach diesem Alterseinküftegesetz sollen Renteneinkünfte aus der gesetzlichen Rentenversicherung und aus berufsständischen Versorgungen - zunächst mit einem Anteil von 50 % und dann bis 2040 graduell auf 100 % ansteigend - besteuert werden. (Wir berichteten darüber hier)

Die wesentliche Erwägungen des Bundesverfassungsgerichts zur Entscheidung:
  • Das Alterseinkünftegesetz verstößt nicht gegen das Gleichheitsrecht (Art. 3 Abs. 1 GG ) "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich"

  • Die Anhebung des Besteuerungsanteils von der früheren Ertragsanteilsbesteuerung auf 50 % sämtlicher Rückflüsse in der Auszahlungsphase verletzt nicht die rechtsstaatlichen Grundsätze des Vertrauensschutzes und des Rückwirkungsverbots.

  • In den vorliegenden Fällen liegt keine verfassungswidrige Doppelbesteuerung vor.
Quelle mit weiteren Details dazu: Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht Nr. 88/2015 vom 1. Dezember 2015

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