Bei einem großen Versicherungskonzern jedoch bekommen diese Kostenüberschüsse nur die Riester-Sparer, deren „Garantiekapital“ größer als 40.000 Euro ist. Dies ist für ärmere, ältere oder kinderreiche Kunden eine kaum ereichbare Grenze.
Nur hatten so einige Betroffene, als sie ihre Riester-Verträge unterschrieben, keine Ahnung von dieser Regelung - weil sie so klipp und klar nicht in den Vertragsbedingungen stand. Diesbezüglich wurde "verklausuliert"; also so umschrieben, dass dies für den Versicherten nicht klar und durchschaubar dargestellt wurde.
Die Verbraucherzentrale Hamburg und der Bund des Versicherten sind rechtlich gegen diese verworrenen Vertragsklauseln vorgegangen, die ausgerechnet ärmere Menschen benachteiligt, die im Alter dringend auf dieses Geld angewiesen wären. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat daraufhin gestern (13.01.2016) diese zwei Klauseln für unwirksam erklärt hat :
- "Wir beteiligen Sie nach § 153 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) an den Überschüssen …."
- "Auch von diesen Überschüssen erhalten die … Versicherungsnehmer mindestens den in der jeweils aktuellen Fassung der MindZV genannten Prozentsatz (derzeit … 50 Prozent …)."
Die Verbraucherzentrale Hamburg und der Bund der Versicherten rufen betroffene Verbraucher auf, ihre Ansprüche bei den Versicherungsunternehmen, die diese oder ähnliche Klauseln verwendet haben, geltend zu machen. Dies gilt demnach für alle Riester-Versicherten (nicht nur Allianz-Versicherte).
Dazu hat die Verbraucherzentrale einen Musterbrief erstellt, der dabei helfen soll, Ansprüche geltend zu machen und den Betroffene für 90 Cent herunterladen können. Weitere, wichtige Infos zum Thema und den Downloadlink für den Musterbrief gibt es hier: vz Hamburg