Die Nutzung eines Mobil- oder Autotelefons ist für denjenigen, der ein Fahrzeug selbst fährt verboten, wenn er das Gerät hierfür aufnehmen oder halten muss. Auch das Anschließen eines Handys zum Laden stellt eine Nutzung des Gerätes dar. Es gibt den Absatz eines Paragraphen in der Straßenverkehrsordnung (§ 23 Abs. 1a StVO) mit dem gewährleistet werden soll, dass der Fahrzeugführer beide Hände für die Bewältigung der Fahraufgabe frei hat:
(1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht
benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons
aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das
Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.
Die Nutzung eines Mobil- oder Autotelefons schließt daher sämtliche Bedienfunktionen (z.B. Versendung von Kurznachrichten) und auch Tätigkeiten zur Vorbereitung der Nutzung wie das Anschließen zum Laden ein. Quelle: Pressemitteilung Oberlandesgericht Oldenburg
Beliebteste Artikel
-
Neueste Verbraucherwarnungen und Meldungen: TEDi: Rückruf Kinder-Gartenschuhe "Raupe". Details (PDF 1,9 MB): Klick Rückruf: GU...
-
Bei einem Verkehrsunfall mit Verletzten kommt es manchmal auf jede Sekunde an. Die Rettungskräfte müssen so schnell wie möglich an den Unfal...
-
Die Hager Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG ruft bestimmte Leitungsschutzschalter der Baureihe 10 kA zurück. Das Unternehmen hat fest...
-
Der ADAC hat in seinem neuesten Helmtest gemeinsam mit der Stiftung Warentest die Sicherheit, den Komfort, die Handhabung und den Schadstoff...
-
HVO (Hydrotreated Vegetable Oil) ist ein Biokraftstoff, der ölbasiert ist und in einer katalytischen Reaktion mit Wasserstoff hergestellt wi...
-
Ausgeblasene Eier sind ein beliebter Osterschmuck; man kann sie beispielsweise bemalen, mit bunten Stickern bekleben oder mit farbigem Kerze...