Donnerstag, 17. März 2016

Bausparvertrag gekündigt: Wenn der Kontoauszug kein Guthaben aufweist

Wenn die Bausparkasse einen Bausparvertrag kündigt (derzeit sind vor allem die alten, noch gut verzinsten Verträge betroffen) kann es sein, dass auf dem zugesandten Konotauszug von der Bausparkasse ein Guthaben von 0,00 € steht.

Die Verbraucherzentrale Bremen klärt darüber auf, dass dann das Geld nicht weg ist. Die Bausparkassen haben in solchen Fällen das angesparte Bausparguthaben auf einem unverzinslichen Konto gelagert und zahlen es auf Verlangen aus. Für die Bausparkasse ist damit der Vertrag gekündigt.

Wer die Kündigung nicht akzeptieren möchte, dem rät die Verbraucherzentrale, wie folgt vorgehen:
  • Widersprechen Sie der Kündigung erneut und fordern Sie die Bausparkasse schriftlich auf, das Guthaben wieder auf das Bausparkonto zu überweisen. Setzen Sie ihr dafür eine Frist.
  • Sollte sich die Bausparkasse weigern, können Sie sich das Geld unter dem Vorbehalt auszahlen lassen, zu gegebener Zeit die Feststellung des Fortbestands des Vertragsverhältnisses und etwaige Zinsschäden gerichtlich durchzusetzen.
  • Wenden Sie sich bei Fragen oder Unklarheiten an eine Verbraucherzentrale in Ihrer Näheund lassen Sie sich beraten.
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Quelle: vz Bremen

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