Mittwoch, 27. April 2016

Sonderrechte von Majestäten haben ausgedient - Kabinett billigt Gesetzesentwurf zur Abschaffung von § 103 StGB

Wie das Justizportal von Nordrhein-Westfalen veröffentlichte, will die Landesregierung in die nächste Sitzung des Bundesrats am 13.05.2016 einen Gesetzesentwurf zur sofortigen Aufhebung des § 103 des Strafgesetzbuches einbringen.


Justizminister Thomas Kutschaty erläuterte dazu: "Wenn man erkennt, dass der Straftatbestand der Majestätsbeleidigung ausgedient hat, dann besteht schon heute Handlungsbedarf und nicht erst im Jahr 2018. Ich bin mir daher sicher, dass wir für unseren Antrag auf sofortige Abschaffung der Majestätsbeleidigung im Bundesrat eine deutliche Mehrheit finden werden.

Die Empfindlichkeiten von ausländischen Staatsoberhäuptern stärker zu schützen als die Ehre von Krankenschwestern oder Feuerwehrleuten, sind Anschauungen aus vorigen Jahrhunderten. Es ist jetzt Zeit zu handeln und allen gegenwärtigen und zukünftigen Strafverfahren wegen Majestätsbeleidigung die Grundlage zu entziehen, anstatt Herrn Erdogan den roten Teppich auszurollen."

Quelle: Justizportal von Nordrhein-Westfalen

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