"Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften soll schwerwiegend erkrankten Patientinnen und Patienten, die keine Therapiealternative haben, nach entsprechender Indikationsstellung durch die Ärztin oder den Arzt ermöglicht werden, getrocknete Cannabisblüten und Cannabisextrakte in kontrollierter Qualität auf ärztliche Verschreibung in Apotheken zu erhalten, ohne dass dabei die Sicherheit und Kontrolle des Betäubungsmittelverkehrs gefährdet wird." (Quelle)
Weiterführene Links zum Thema:
- PDF, 306 KB: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften (Stand: Kabinett - 04.05.16)