Eine vielleicht etwas seltsam empfundene Situation: die Empfänger von Schreiben eines Institutes für Sozialwissenschaften – welche regelmäßig alle zwei Jahre auftauchen – erhalten einen Umschlag mit 10 € die der Empfänger – so die Aussage im Schreiben - in jedem Fall behalten kann.
Mit dem Geldbetrag will das Institut sich schon vorab für die Teilnahme an einer Befragung erkenntlich zeigen. Bei dieser freiwilligen (steht auch so im Brief) Umfrage geht es um "Informationen zur Lebenssituation und zu den Meinungen der Bevölkerung in Deutschland". Die Angeschriebenen werden gleichzeitig informiert, dass sich in den nächsten Tagen ein Interviewer persönlich bei ihnen melden wird. Auch wird in dem Schreiben erwähnt, dass selbstverständlich alle Datenschutzbestimmungen eingehalten werden.
Und nun das Dilemma: obwohl auf die freiwillige Umfrage hingewiesen wird und der Hinweis gegeben wird, dass man die 10 € in jedem Fall behalten, können sich die Empfänger trotzdem irgendwie verpflichtet fühlen, an dem Interview teilzunehmen - obwohl sie evtl. gar nicht mitmachen möchten und auch keinen Hausbesuch wünschen.
Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt erklärt dazu:
"Die 10 Euro verpflichten zu nichts!! Will man an der Umfrage nicht
teilnehmen, dann sollte man sich auch nicht auf Grund des Geldbetrages
dazu veranlasst sehen.
Jeder Verbraucher sollte bei Anfragen von Markt- oder
Meinungsforschungsinstituten sorgfältig prüfen, ob er Informationen
über sich preisgeben will. Bei Umfragen renommierter seriöser Institute
werden Datenschutz und Anonymität der befragten Personen gewährleistet.
Grundsätzlich hat man bei Zweifeln auch jederzeit die Möglichkeit, nach
der weiteren Verwendung der Daten zu fragen."
Quelle: vz Sachsen-Anhalt
Dienstag, 3. Mai 2016
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