E-Boards oder auch so genannte "Motorized Boards" liegen bei Jugendlichen derzeit stark im Trend. Die motorisierten Skateboards und Self Balance Scooter können eine Geschwindigkeit von bis zu 35 Stundenkilometern erreichen. Doch Vorsicht: solche Gefährte sind nicht für den Straßenverkehr zugelassen!
Esther Jontofsohn-Birnbaum von der Verbraucherzentrale Bayern sagt dazu: "Im Moment dürfen die E-Boards nur als Sport- und Freizeitgerät auf privatem Gelände genutzt werden", und: "Auch auf Geh- und Radwegen und öffentlichen Parkplätzen sind die
angesagten Gefährte tabu." Passiert dort ein Unfall, kann es teuer
werden. Für Sach- und Personenschäden hat der Verursacher dann keinen
Versicherungsschutz. Er muss im schlechtesten Fall die Kosten selbst
tragen.
Dabei ist die Enttäuschung bei den Jugendlichen oft groß, wenn sie erfahren, dass sie ihre E-Boards nur auf Privatgelände fahren dürfen. Wenn Eltern die Freizeitgeräte dann am liebsten zurückgeben möchten, wird im Einzelfalls entschieden, ob
der Kauf rückgängig gemacht werden kann.
Es dürfte kein Problem sein, wenn das Board noch unbenutzt und
originalverpackt ist. "Verbraucher sollten sich darauf berufen, dass sie
die eingeschränkte Nutzungsmöglichkeit nicht vorher hätten wahrnehmen
können", betont Esther Jontofsohn-Birnbaum. Wurde das Board bereits
benutzt, kann die Rückgabe problematisch werden. Dann ist entscheidend,
wie deutlich in der Gebrauchsanweisung auf die fehlende Zulassung
hingewiesen wird.
Wer Fragen zu diesem Thema hat, kann sich an eine Verbraucherzentrale wenden. Die Homepages der Verbraucherzentralen für die einzelnen Bundesländern mit deren Beratungsangebote und -kosten finden Interessierte hier: vzbv.de/content/verbraucherzentralen
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