Mittwoch, 20. Juli 2016

Wohin mit dem Elektroschrott?

Ob Waschmaschine, Fernseher oder Handy - mit dem neuen Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) wird es laut dem Umweltbundesamt ab dem 24. Juli einfacher, Altgeräte umweltschonend zu entsorgen. Demnach nimmt auch der Handel unter gewissen Voraussetzungen alte Geräte zurück – kostenlos.

Das Umweltbundesamt erklärt dazu:

"Bisher konnten Altgeräte flächendeckend nur bei den Kommunen entsorgt werden. Ab dem 24. Juli 2016 ist das auch in großen Geschäften – mit einer Verkaufsfläche für Elektrogeräte von mindestens 400 Quadratmetern – möglich. Bei jedem Neukauf können Sie dort ein vergleichbares Altgerät kostenlos abgeben. 

Wenn der Kunde bereits beim Kauf eines Geräts mitteilt, bei der Auslieferung des Neugerätes nach Hause das alte Gerät zurückzugeben, ist die Rückgabe ebenfalls kostenlos. Kleine Geräte mit einer Kantenlänge bis zu 25 Zentimetern, zum Beispiel Handys oder Radiowecker, können Sie in den großen Geschäften auch ohne Neukauf kostenlos und in haushaltsüblicher Menge abgeben. Dabei ist es egal, wo die Altgeräte ursprünglich gekauft wurden – einen Kassenzettel oder ähnliches müssen Sie also nicht vorlegen.

Diese Rücknahmepflicht gilt prinzipiell auch für den Versandhandel, in dem Fall bezieht sich die Mindestfläche von 400 Quadratmetern auf die gesamte Lager- und Versandfläche des Händlers. Ob Sie Ihre Altgeräte einfach an den Händler schicken können oder dieser eine andere Form der Rücknahme einrichtet, bleibt dem Händler überlassen. Spätestens ab dem 24. Juli 2016 muss die Abgabe von Altgeräten bei jedem verpflichteten Händler möglich sein. Wenn Sie unsicher sind, ob und wie Ihr Händler Altgeräte zurücknimmt, fragen Sie nach – es ist ihr gutes Recht."  

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