Samstag, 27. August 2016

Augen auf beim Internetkauf von Waren zu Spottpreisen

Der Zoll rät: Augen auf beim Kauf von Fanartikel, Bekleidung, Kosmetika, Taschen, Uhren und Ähnliches namhafter Markenhersteller zu Spottpreisen. Viele solcher vermeintlichen Schnäppchen entpuppen sich häufig als qualitativ minderwertige Fälschungen, die sehr gesundheitsgefährdend sein können.

So werden beispielsweise nachgeahmte Textilien nicht selten mit giftigen Farbstoffen hergestellt. Der überwiegende Teil der schutzrechtsverletzenden Waren kommt aus Nicht-EU-Staaten. Es ist u.a. durch Überwachung die Aufgabe des Zolls, solche nachgeahmten beziehungsweise gefälschten Produkte nicht in den Wirtschaftskreislauf gelangen zu lassen.

Ein Beispiel: ein Mann hatte kürzlich 30 T-Shirts mit dem Logo des FC St. Pauli gekauft, welche sich bei näherer Betrachtung durch Beamte im Zollamt Hafencity als Fälschungen herausgestellt haben. Die T-Shirts müssen nun vernichtet werden; zusätzlich muss der Mann eine Strafe in Höhe von 1.500 Euro an die Staatskasse zahlen. Die Verfahrenskosten werden ihm ebenfalls in Rechnung gestellt. Es ist wohl mehr als fraglich, ob der Mann sein Geld vom Händler in China erstattet bekommt. Quelle: Zoll

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