Samstag, 20. August 2016

Neuregelung des Mikrozensus

Vorab die Erklärung , was der Mikrozensus bislang überhaupt ist: Statistisches Bundesamt

Nun hat die Bundesregierung nach eigenen Angaben einen Gesetzentwurf "zur Neuregelung des Mikrozensus und zur Änderung weiterer Statistikgesetze" vorgelegt.

In diesem Entwurf steht u.a., dass im Unterschied zu den bisherigen Mikrozensusgesetzen eine unbefristete Fortführung des Mikrozensus vorgesehen ist. Da das bislang geltende Mikrozensusgesetz bis zum Ende des laufenden Jahres 2016 angeordnet ist, sei ein Anschlussgesetz erforderlich. Mit dem neuen Gesetz soll u.a. auch die Voraussetzung geschaffen werden, "die Erhebungen über Arbeitskräfte, über Einkommen und Lebensbedingungen sowie zur Informationsgesellschaft, soweit Einzelpersonen und Haushalte betroffen sind, in die Erhebung des Mikrozensus zu integrieren". Quelle und ganze Mitteilung: Deutscher Bundestag

Und hier kann der ganze Gesetzentwurf mit weiteren Änderungen der bisherigen Mikrozensusgesetze kostenlos heruntergeladen werden: (PDF, 1.4 MB: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Mikrozensus und zur Änderung weiterer Statistikgesetze)

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