Montag, 31. Oktober 2016

Halloween: Ein Streich kann böse Folgen haben

In der Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November wird auch in Deutschland seit einigen Jahren das Halloween-Fest gefeiert. Dieser Brauch stammt ursprünglich von irischen Einwanderern, die ihn in die USA mitgebracht haben.

Vor allem Kinder haben ihren Spaß daran, sich gruselig als Hexe, Geist o.ä. zu verkleiden und von Haus zu Haus zu ziehen. Dabei fordern sie die Bewohner mit einem Spruch auf, ihnen Süßigkeiten zu geben: "Süßes, sonst gibt´s Saures!" (engl. original: "Trick or Treat!"). Wer sich weigert, ihnen Süßigkeiten zu geben, dem spielen sie einen Streich.

Dabei sollte allerdings beachtet werden: Kommt es bei den Streichen zu Sachbeschädigungen, handelt es sich nicht mehr nur um ein Kavaliersdelikt - zum Beispiel zerkratzte Autotüren, verklebte Autoschlösser oder Farbschmierereien auf Hauswänden (illegale Graffiti).

Die Polizei weist darauf hin, dass derartige "Streiche", bei denen das Eigentum anderer beschädigt oder zerstört wird, verboten sind und bei Zuwiderhandeln mit Geld- und sogar Gefängnisstrafen zu rechnen ist. Absolut tabu sind Streiche, bei denen Menschen zu Schaden kommen können. Sollten die Tatverdächtigen noch nicht strafmündig sein, drohen ihnen zumindest Schadensersatzforderungen.

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