Da im kommenden Jahr viele Stromanbieter wohl zum Jahreswechsel oder einige Monate später ihre Tarife nach oben anpassen (die "EEG-Umlage" steigt von 6,35 Cent auf 6,88 Cent pro Kilowattstunde), rät die Verbraucherzentrale Brandenburg den Wechselwilligen, erst einmal das Informationsschreiben des Versorgers abzuwarten. Denn der muss sechs Wochen vorher die Preisänderung mitteilen.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Kunden, die daraufhin kündigen und wechseln möchten, dann das Sonderkündigungsrecht geltend machen. Die Verbraucherzetrale erklärt hier mehr dazu: vz Brandenburg
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