Dienstag, 1. November 2016

Grund­frei­be­trag, Kin­der­frei­be­trag, Kin­der­geld und Kin­der­zu­schlag stei­gen

In den Jahren 2017 und 2018 sollen der steuerliche Grundfreibetrag, der Kinderfreibetrag, das Kindergeld und der Kinderzuschlag steigen sowie die sogenannte „kalte Progression“ ausgeglichen werden.
  • Der Grundfreibetrag soll in zwei Schritten um 168 Euro (2017) und um weitere 180 Euro auf 9.000 Euro (2018) angehoben werden.
  • Der Kinderfreibetrag soll um 108 Euro (2017) und um weitere 72 Euro auf 4.788 Euro (2018) steigen.
  • Gleichzeitig soll das Kindergeld im Jahr 2017 und auch im Jahr 2018 jeweils um 2 Euro monatlich je Kind angehoben werden.
  • Der Kinderzuschlag wird zum 1. Januar 2017 um monatlich 10 Euro auf 170 Euro je Kind erhöht.
Quelle: Bundesfinanzministerium

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