Das Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale Sachsen weist allerdings darauf hin, dass dies nur unter gewissen Voraussetzungen rechtens ist. Dabei kommt es bei der Formulierung und dem Zeitpunkt der Information auf zwei entscheidende Dinge an: :
- Die Mitteilung des Anbieters muss mindestens zwei Monate vor der Preisänderung erfolgen.
- Das Kreditinstitut muss darauf hinweisen, dass die Kunden sowohl kostenfrei als auch fristlos kündigen können.