Mittwoch, 14. Dezember 2016

Hoverboards & Co - Polizei mahnt zur Vorsicht bei Weihnachtseinkäufen

Keine gute Geschenkidee zu Weihnachten: die Berliner Polizei warnt vor den neuen, originellen Fortbewegungsmitteln mit Bezeichnungen wie Hoverboards, Self-Balance-Boards, City- oder One-Wheels, E-Scooter, Elektroskateboards, Pocketbikes u. ä.

Denn die Nutzung solcher "Funmobiles" im öffentlichen Straßenverkehr ist ausnahmslos unzulässig und mit nicht unerheblichen straf- und haftungsrechtlichen Risiken verbunden. Allerdings sind in der Werbung und im Handel entsprechende Warnungen nur sehr versteckt oder gar nicht zu finden. Auch rechtlich fragwürdige oder falsche Aussagen sind nicht selten.

Die Polizei stellt klar: Solche Fahrzeuge sind mit einem  Elektromotor ausgerüstet und gelten im Straßenverkehrsrecht deshalb nicht als erlaubnisfreie Spielzeuge, sondern als Kraftfahrzeuge. Regelmäßig beträgt ihre bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als sechs km/h, so dass sie generell zulassungs-, kennzeichnungs-, versicherungs- und fahrerlaubnispflichtig sind.


Über Bußgelder, Geldstrafen und Punkteeinträge hinaus drohen im Falle von Verkehrsunfällen und verursachten Schädigungen möglicherweise erhebliche zivilrechtliche Schadenersatzforderungen, die von einer etwaigen Privathaftplichtversicherung grundsätzlich nicht übernommen werden. Dies gilt auch dann, wenn zum Beispiel nur auf Gehwegen, in Fußgängerzonen oder Parkanlagen im Schritttempo gefahren wird oder Kinder Geräte dieser Art – beispielsweise auf den Schulwegen – nutzen.

Wer mit einem solchen "Funmobil" entsprechend unterwegs ist und dabei erwischt wird, bekommt von der Polizei sofort ein Verbot und die dafür fälligen Anzeigen. Des weiteren kann die Sicherstellung und Einholung eines kostenpflichtigen Sachverständigengutachtens angeordnet werden, wenn die Fahrzeuggeschwindigkeit oder technische Mängel anders nicht beweissicher dokumentiert werden können. Auch Sicherstellungen zur Gefahrenabwehr sind bei unsicherer Fahrweise durchaus möglich.

Vor diesem Hintergrund warnt die Polizei alle Kaufinteressenten vor unbedarften Entscheidungen und appelliert insbesondere an Eltern, sich ihrer Verantwortung bewusst zu sein und entsprechenden Wünschen ihrer Kinder nicht sorglos nachzugeben. Die Folgen und Konsequenzen könnten anderenfalls gravierend sein. 

Quelle: Polizei Berlin

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