Mittwoch, 21. Dezember 2016

Unsportliche Klauseln: Was das Fitnessstudio nicht in den Vertrag schreiben darf

Eine bundesweite Umfrage der Verbraucherzentralen hat gezeigt, dass manche Fitnessstudios z.T. Klauseln in ihre Verträge unterbringen, die rechtswidrig sind.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg schildert daher in folgendem Artikel Beispiele für rechtswidrige Klauseln in Verträgen mit Fitnessstudios, die laut der Umfrage häufig vorkommen und verlinkt zu weiteren, typischen Problemen im Bezug auf Fitnessstudios und den Rechten als Kunde: vz Baden-Württemberg

Beliebteste Artikel