Mittwoch, 1. März 2017

Bausparkassen dürfen zehn Jahre nach Zuteilungsreife kündigen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in zwei aktuellen Urteilen entschieden: Bausparverträge dürfen im Regelfall zehn Jahre nach Zuteilungsreife mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten gekündigt werden.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat die Urteile eingeordnet und gibt Tipps - denn nicht jede Kündigung von Bausparverträgen ist zulässig. Mehr dazu hier: vz Baden-Württemberg

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