Dienstag, 7. März 2017

Pflegereform: Vorsicht, wenn der ambulante Dienst einen neuen Vertrag will

Da seit dem 1. Januar 2017 durch die Pflegereform viele Pflegebedürftige mehr Geld und mehr Leistungen von der Pflegeversicherung erhalten, mahnt die Verbraucherzentrale Brandenburg zur Vorsicht:  Denn falls der Pflegediendst deshalb einen neuen Vertrag vorschlägt, sollten Betroffene kritisch nachfragen, was sich für sie verbessert.

Mehr dazu hier: vz Brandenburg

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