Nach einigen Kontroversen hat der Bundesrat das Gesetz zur Einführung der Pkw-Maut heute, am 31. März 2017, gebilligt. Die Empfehlung der Fachausschüsse, den Vermittlungsausschuss anzurufen, erhielt bei der Plenarabstimmung keine Mehrheit. Die Pkw-Maut kann damit kommen.
So soll die Maut aussehen: "Nach der Einführung der Maut ist die Nutzung der Bundesautobahnen und
Bundesstraßen nur noch gegen eine Gebühr möglich. Ihre Höhe von maximal
130 Euro bestimmt sich nach Hubraum und Umweltfreundlichkeit der Autos.
Für Autofahrerinnen und Autofahrer aus dem Ausland gelten
Kurzzeitvignetten.
Je nach Nutzungsdauer können sie zwischen sechs
verschiedenen Optionen wählen. Die Vignetten sind im Internet oder an
Tankstellen erhältlich. Um die durch die Maut entstehende Belastung für
deutsche Autofahrer zu reduzieren, ist eine Steuersenkung für besonders
schadstoffarme Fahrzeuge geplant. Hierzu hat der Bundestag ein weiteres
Gesetz beschlossen, dass der Bundesrat am 31. März 2017 ebenfalls
gebilligt hat (BR-Drucksache 241/17)"
Quelle: Deutscher Bundesrat
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