Samstag, 29. April 2017

VW-Abgasskandal: Gewährleistungsfrist für Betroffene läuft Ende 2017 aus

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz macht darauf aufmerksam, dass für Betroffene des VW-Abgasskandals die Gewährleistungsfrist Ende 2017 wohl ausläuft; denn das Unternehmen hat für die betroffenen Autos in Aussicht gestellt, sich nur bis Ende 2017 nicht auf die Verjährung zu berufen. Wer Ansprüche stellen möchte, muss daher vorher aktiv werden.

Weitere Infos dazu und welche Möglichkeiten Betroffene haben in diesem Artikel: verbraucherzentrale-rlp.de/vw-abgasskandal-gewaehrleistungsfrist

Freitag, 28. April 2017

Bürger-Cert: neuer Newsletter "Sicher • Informiert" erschienen

Der neue Newsletter "Sicher • Informiert" vom Bürger-Cert (ein Projekt vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) ist wieder erschienen.

Diesmal mit Infos u.a. über:
  • Trojaner: Gefälschte Super Mario App sammelt Kreditkartendaten
  • DDoS-Attacken: Vernetzte Geräte im privaten Haushalt
  • Phishing: Internet-Kriminelle nutzen Pixel-Tracking für Datensammlung
  • Phishing-Welle: Unechte Amazon E-Mails im Umlauf
  • Betrugsversuch: Angebliche Support-Mitarbeiter möchten Fernzugriff auf Ihr System
Und weitere Warnungen, Tipps und Hinweise, die man als User von Computer, Handy/Smartphone und Co. lesen sollte: Bürger-Cert Newsletter "Sicher • Informiert"

Wochenreport 17/2017

Neueste Verbraucherwarnungen und Meldungen:

  • Rückruf bei TEDi: Eiswürfel in Diamant-Form. Details: hier
  • Rückruf: "innocent Super Smoothie Antioxidant". Details: hier
  • Haak & Christ ruft Räucherfisch-Produkte zurück (falsch aufgedruckte Verbrauchsdaten). Details: hier
  • Rückrufaktion bei Conrad Electronics: Toolcraft Lupenleuchte LED 7W . Details: hier
  • Rückruf: KID´S WORLD Dessert im Ei mit Überraschung. Details: hier
  • Rückruf: verschiedene Wirbel/Strudelpuddinge der Marken OMIRA, DAIRY4FUN, TIP, COOP, BILLA, VENTA. Details: hier

Neueste Öko-News und Tests:

Links zu weiteren Artikeln:  hier

Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 17/2017 erschienen

Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt, hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht (engl.): hier

Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia

Donnerstag, 27. April 2017

Verbraucherpreise im April 2017 voraus­sichtlich um 2,0 % höher als im April 2016

Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, wird im April 2017 die Inflationsrate in Deutschland im Vergleich zum April 2016 voraussichtlich 2,0 % betragen; die Verbraucherpreise gegenüber März 2017 werden sich nach bisher vorliegenden Ergebnissen nicht verändern.

Quelle mit weiteren Infos: Statistisches Bundesamt

Rückruf bei TEDi: Eiswürfel in Diamant-Form

TEDi ruft folgendes Produkt zurück: Eiswürfel in Diamant-Form, verkauft vom 10.02.2017 bis zum 21.04.2017 in den TEDi-Filialen.

                                                                                    Screenshot: tedi.com

Grund für den Rückruf: Aufgrund der Größe der Eiswürfel besteht Verschluckungsgefahr. Die Eiswürfel können gegen Erstattung des Verkaufspreises von 1,25 € oder gegen einen anderen Artikel in jeder TEDi-Filiale umgetauscht werden. Quelle: TEDi

Rückruf: "innocent Super Smoothie Antioxidant"

innocent ruft folgenden Smoothie zurück: "innocent Super Smoothie Antioxidant" 360 ml mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD): 27.05.2017 und der Chargenbezeichnung F7087J, Abfüllzeit zwischen 12:00 Uhr und 13:30 Uhr. Die 750 ml Variante des „innocent Super Smoothie Antioxidant“ ist nicht betroffen

                                                              Screenshot: innocentdrinks.de

Grund für den Rückruf: Eine geringe Anzahl an Flaschen dieser Charge könnte einen Fremdkörper in Form eines Plastikteils enthalten. Das Unternehmen ruft betroffene Kunden dazu auf, diesen Smoothie nicht zu konsumieren sondern an den Markt zurückzugeben. Dort kann die Ware auch ohne Kassenzettel eingetauscht werden. Quelle mit weiteren Infos: lebensmittelwarnung.de

Direktvertrieb: Zweifelhafte Methoden von Stromanbietern?

Seit einiger Zeit versuchen Stromanbieter, per Direktvertrieb Kunden zu gewinnen. Im Grunde völlig legal - wenn sich die Beteiligten an die rechtlichen Vorgaben dafür halten.

Allerdings gab es da eventuell Vorgänge, die angeblich nicht so ganz auf Basis der legalen Vertriebsethik abliefen: die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen geht derzeit nach eigenen Angaben gegen vier Anbieter rechtlich vor, da Verbraucher geschildert haben, dass sie ohne ihre vorherige Einwilligung angerufen wurden.

Es ist zudem die Rede von untergeschobenen Verträgen. Auch sollen laut Verbraucherschilderungen Verträge beim aktuellen Energieversorger gekündigt worden sein, obwohl es keine Vollmacht dafür gab.

Quelle und weitere Details dazu: vz Nordrhein-Westfalen

Stauprognose für das lange Wochenende 28. April bis 1. Mai

Wie der ADAC in seiner aktuellen Stauprognose vorhersagt, besteht wegen des bundesweiten Feiertags am 1. Mai auf Deutschlands Straßen wieder erhöhte Staugefahr.

Das verlängerte Wochenende werden demnach vor allem bei schönem Wetter viele Autofahrer für einen Kurztrip oder Ausflug nutzen. Besonders die Zufahrtsstraßen in die Naherholungsgebiete der Großstädte können deshalb zeitweise überlastet sein. Für Freitag und Montagnachmittag erwartet der Automobilclub die meisten Staus. Auch viele neue Baustellen halten den Verkehr stellenweise auf.

Die Staustrecken:

Mittwoch, 26. April 2017

Sicherheitsupdate für Joomla!

Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

Joomla! schließt mehrere Sicherheitslücken im Joomla! Content Management System.

Betroffen sind folgende Systeme:
  • Joomla! vor 3.7.0
  • Apple Mac OS X
  • macOS Sierra
  • GNU/Linux
  • Microsoft Windows
Emfpehlung: Auch wenn der Schweregrad der Sicherheitslücken vom Hersteller mit 'niedrig' angegeben wird, sollten Sie Joomla! zeitnah über die referenzierte Download-Seite auf die Version 3.7.0 aktualisieren. Aufgrund der Verbreitung von Joomla! werden solche Sicherheitslücken üblicherweise kurz nach Bekanntwerden aktiv in betroffenen Programmversionen ausgenutzt.

Haak & Christ ruft Räucherfisch-Produkte zurück (falsch aufgedruckte Verbrauchsdaten)

Die Haak & Christ GmbH ruft aufgrund falsch aufgedruckter Verbrauchsdaten (falsch aufgedruckte Daten: 26.10.2017 und 27.10.2017 korrekte Daten: 26.04.2017 und 27.04.2017) folgende Fischprodukte zurück:

Geräucherte Produkte: Buttermakrelenfilets, Forellenfilets, Garnelen, Gravad Lachs, Heilbutt in verschiedenen Variationen, Lachs in verschiedenen Variationen, Makrelen/-filets in verschiedenen Variationen, Sprotten, Tilapia Streifen, Wildlachs sowie Mix-Packungen dieser Produkte (Packungsgrößen: 125g bis 1000g)

Ansonsten sind die Produkte einwandfrei und können bedenkenlos bis zum 26.04.2017 bzw. 27.04.2017 verzehrt werden. Danach sollten Verbraucher die Produkte nicht mehr verzehren und umgehend an ihre Einkaufsstätte zurück geben. Die zurückgeführte Ware wird ersetzt. Quelle mit weiteren Infos: lebensmittelwarnung.de

Online-Ratgeber zur Pflege

Pflegebedürftige Menschen und Angehörige, die Pflegebedüftige selbst pflegen bzw. dies für die Zukunft planen, haben meist wichtige Fragen, die ihnen vor allem auch in der Anfangsphase die eine oder andere schlaflose Nacht bescheren wie z.B.:  Wie läuft das mit der Antragsstellung, der Begutachtung und der Einstufung? Welche Leistungen gibt es von der Pflegeversicherung und der Krankenkasse? Wie werden pflegende Angehörige entlastet?

Unter anderem ist natürlich auch die Sicherung der Qualität in Pflegeheimen ein wichtiger Aspekt; und eventuell wäre - falls in Frage kommend und erwünscht - auch eine betreute Wohnform wie z.b. eine Senioren-Wohngemeinschaft die Alternative für ein "konventionelles" Pflegeheim.

Interessant auch für Pflegebedürftige, die z.B. im gleichen Wohnviertel wohnen: da könnte das "Poolen" von Leistungen Vorteile bringen.

Der Online-Ratgeber vom Bundesministerium für Gesundheit geht auf diese und weitere Fragen und Themen bezüglich der Pflege ein und gibt Tipps für Betroffene: Online-Ratgeber Pflege

Hier geht es direkt zum Online-Angebot "Pflegeleistungs-Helfer" (ebenfalls vom Bundesministerium für Gesundheit) - dort können sich Pflegebedürftige und ihre Angehörigen darüber informieren, in welchen Pflegegrad sie eingestuft werden und auf welche Leistungen sie Anspruch haben: Pflegeleistungs-Helfer

Fahrradhelme für Erwachsene im ADAC-Test: "Qualität muss nicht teuer sein"

Der ADAC hat, zusammen mit der Stiftung Warentest, in einem aktuellen Test 15 Fahrradhelme für Erwachsene geprüft; wobei die Preisspanne der getesteten Helme zwischen 30 und 140 Euro liegt. Neben dem Unfallschutz und der Handhabung/Komfort wurde bei allen Helmen auch die Hitzebeständigkeit sowie die Schadstoffbelastung unter die Lupe genommen.

Das Fazit des Automobilclubs wird vor allem Verbraucher mit schmalem Budget freuen: "Qualität muss nicht teuer sein" - dagegen schnitten die getesteten teuren Helme über 100 Euro eher enttäuschend ab.

Hier die Infografik zum Test (kann durch Anklicken vergrößert werden):

     Quelle: ADAC

Weitere Einzelheiten zu dem Test gibt es hier: ADAC / 15 Fahrradhelme für Erwachsene im Test

Rückrufaktion bei Conrad Electronics: Toolcraft Lupenleuchte LED 7W

Conrad Electronics führt freiwillig eine sicherheitsbedingte Maßnahme bezüglich folgenden Artikels durch:
  • Toolcraft Lupenleuchte LED 7W
  • Modell-Nr: 8066LED/90/EU
    Conrad Bestellnummer 821807
Conrad bittet, diese Leuchte nicht mehr zu verwenden; das Unternehmen nimmt sie zurück und repariert sie kostenlos. Quelle mit weiteren Infos: Conrad

Dienstag, 25. April 2017

Urlaubs-Souvenirs: Keine Korallen als Deko

Der Zoll hat am 20. April 2017 eine Urlauberin, die von der Antilleninsel Curaçao kam und am Flughafen Hannover landete, kontrolliert. Die Frau, die aus dem Landkreis Gifhorn stammt, hatte fünf Steinkorallen mit einem Gesamtgewicht von 4.760 Gramm in ihrer Reisetasche. Das größte Einzelexemplar wog 2.570 Gramm.

Die Korallen wurden sichergestellt, denn: Korallen sind durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen geschützt. Sie dürfen nur mit Genehmigung des Bundesamts für Naturschutz gehandelt werden.

Diese Genehmigung konnte die Urlauberin, die die Korallen als Dekorationsmaterial verwenden wollte, nicht vorlegen.

Durch den Kauf von geschützten Pflanzen oder Tieren und Waren tragen Millionen von Touristen - meist unwissend - dazu bei, dass der Bestand vieler Arten gefährdet ist. Der Zoll rät deshalb dringend vom Kauf solcher Souvenirs ab. Denn nur, wenn die Nachfrage ausbleibt, wird auch der Handel mit seltenen Tieren und Pflanzen nachlassen.

Linktipps:
  • Die kostenlose App vom Zoll "Zoll und Reise" hilft Reisenden u.a. dabei herauszufinden, welche Waren bei der Einreise nach Deutschland erlaubt sind. Infos zur App: www.zoll.de/zoll_und_reise_node.html
  • Für eine eigene unverbindliche Recherche eignet sich auch die Webseite www.artenschutz-online.de
  • Der aktuelle, kostenlos herunterladbare Souvenirführer von der Natur- und Umweltschutzorganisation "WWF" (PDF, 2.3 MB): WWF Souvenirführer 2017

Linktipp für Elternpaare oder Alleinerziehende mit kleinem Einkommen: Kinderzuschlags-Check

Der Kinderzuschlag  kann Elternpaare oder Alleinerziehende mit kleinem Einkommen unterstützen.

Seit dem 1. Januar 2017 beträgt der Kinderzuschlag je Kind bis zu 170 Euro monatlich. Durch den Kinderzuschlag kann der Bezug von Arbeitslosengeld II vermieden werden. Eltern haben Anspruch auf Kinderzuschlag für ihre unverheirateten, unter 25 Jahre alten Kinder, die in ihrem Haushalt leben, wenn
  • für diese Kinder Kindergeld oder eine das Kindergeld ausschließende Leistung bezogen wird,
  • das Bruttoeinkommen mindestens 900 Euro (Elternpaare) oder 600 Euro (Alleinerziehende) beträgt,
  • das Bruttoeinkommen die je nach Familie unterschiedlich hohe Obergrenze nicht überschreitet,
  •  zusammen mit dem Kinderzuschlag das Einkommen so hoch ist, dass kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II besteht.
Mit dem neuen Kinderzuschlags-Check vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ auf dem Online-Portal "Familien-Wegweiser" können sich Betroffene einen ersten Überblick über den Kinderzuschlag verschaffen und mit entsprechenden Eingaben ermitteln, ob ein Antrag bei der Familienkasse erfolgsversprechend sein kann.

Der Online-Check fragt Daten zur persönlichen Situation, zum Einkommen und den Wohnkosten ab. Außerdem wird darüber informiert, wo der Antrag gestellt werden kann und welche Unterlagen für dafür erforderlich sind.

Links:

Montag, 24. April 2017

Sicherheitsupdate für den Passwortmanager LastPass

Warnhinweis vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

Im Passwortmanager LastPass wurden Sicherheitslücken geschlossen: Für eine Schwachstelle in den Browser Plugins steht ein Sicherheitsupdate bereit, das Nutzer schnellstmöglich herunterladen sollten. Zudem hatte ein Sicherheitsforscher eine Lücke in der Aktivierung der Zwei-Faktor-Authentifizierung entdeckt, wie unter anderem ZDNet.d berichtete:www.zdnet.de/sicherheitsforscher-knackt-zwei-faktor-authentifizierung-von-lastpass

Auch diese Lücke wurde nun geschlossen. Um Ihre Systeme und Programme stets auf dem neuesten Stand zu halten und Patches für Sicherheitslücken schnellstmöglich zu erhalten, gibt das BSI Tipps für das Update-Management: www.bsi-fuer-buerger.de/Update-und Patch-Management

Datenschutz bei Windows 10 erhöhen

Die Verbraucherzentrale Bremen weist darauf hin, dass auch nach dem Windows 10 "Creators Update"  das Betriebssystem viele Daten sendet, wenn nichts eingestellt wird.

Hier gibt es die Beschreibung der nötigen Einstellungen, um dies zumindest einzudämmen: vz Bremen

Infos über das neue Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz

Das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) ist am 11. April 2017 in Kraft getreten. Es soll für mehr Qualität bei Hilfsmitteln wie Rollstühlen und Prothesen sorgen und die wichtige Rolle der Therapieberufe (z.B. Physiotherapeuten) untersteichen.

Und: die Ausnahmeregelung für einen Zuschuss auf Brillengläser und Kontaktlinsen wird - wenn auch nur bescheiden - ebenfalls erweitert (Bei mehr als sechs Dioptrien. Bei einer Hornhautverkrümmung ab vier Dioptrien)

Mehr dazu:
  • Fragen und Antworten
    Was bringt das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung für die Versicherten, die auf Hilfsmittel angewiesen sind? Diese und weitere Fragen werden hier beantwortet.

Samstag, 22. April 2017

Wissen und Hilfe zum Thema Allergien

Unter www.allergieinformationsdienst.de erfahren Sie Wissenswertes rund um das Thema Allergien: Das Online-Angebot wurde vom Helmholtz Zentrum München im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit entwickelt und informiert über aktuelle Forschungsergebnisse, Vorbeugungsmaßnahmen gegen Allergien sowie Behandlungsmöglichkeiten bei Heuschnupfen, Neurodermitis und Co.

Und hier zum Thema noch einen unserer v-mag Artikel: Tipp für Pollenallergiker: Vorhersage über den aktuellen Pollenflug-Gefahrenindex

Neuwagen online kaufen: günstig, aber mit Tücken

Der ADAC hat einen Test mit zehn der größten Neuwagenkaufportale in Deutschland durchgeführt. Das Ergebnis: wer online kauft, kann tatsächlich Geld sparen: im Durchschnitt sind Fahrzeuge im Internet rund 18 Prozent günstiger als der ausgewiesene Listenpreis.

Allerdings gibt es unter den getesteten Anbietern qualitative Unterschiede: nur zwei erhielten ein „gut“, einer musste ein „mangelhaft“ hinnehmen, der Rest landete im Mittelfeld.

Mehr dazu in dieser Pressemitteilung vom ADAC. Und hier gibt es die detaillierten Testergebnisse: ADAC-Test 2017: Neuwagenkaufportale

Freitag, 21. April 2017

Sicherheitsupdates für Foxit Reader und Foxit PhantomPDF

Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationtstechnik (BSI):

Foxit schließt mehrere Sicherheitslücken in den Produkten Foxit Reader und Foxit PhantomPDF.

Betroffen sind folgende Systeme:
  • Foxit Reader vor 8.3
  • Foxit PhantomPDF vor 8.3
  • Microsoft Windows
Empfehlung: Aktualisieren Sie Foxit Reader und PhantomPDF auf die Version 8.3 über die Webseite des Herstellers (siehe Referenzen anbei). Sie können auch manuell nach Updates suchen, indem Sie unter 'Hilfe' -> 'Nach Updates suchen' auswählen ('Help' -> 'Check for Update').

Rückruf: KID´S WORLD Dessert im Ei mit Überraschung

Die OMIRA-Gruppe und Dairy 4 Fun rufen folgendes Produkt zurück:
  • KID´S WORLD Dessert im Ei mit Überraschung
  • mit den MHDs 16.06.2017 und 17.06.2017
                                                       Screenshot: Rückrufinfo OMIRA/Dairy 4 Fun

Grund für den Rückruf: in einem Becher wurde ein Metallteilchen gefunden. Die Unternehmen bitten Kunden, die eines der oben genannten Produkte gekauft haben, dieses nicht zu verzehren und vorsorglich in den entsprechenden Verkaufsstellen zurückzugeben. Quelle mit weiteren Infos: lebensmittelwarnung.de

Rückruf: verschiedene Wirbel/Strudelpuddinge der Marken OMIRA, DAIRY4FUN, TIP, COOP, BILLA, VENTA

Die OMIRA-Gruppe ruft vorbeugend folgende Produkte mit den genannten Mindesthaltbarkeitsdaten (MHD) zurück, da in einem Becher ein Metallteilchen gefunden wurde:
  • OMIRA Schoko/Vanille-Strudelpudding 150g / 08.05.2017
  • OMIRA Karamell/Sahne-Strudelpudding 150g / 08.05.2017
  • OMIRA Karamell/Sahne-Strudelpudding 150g / 09.05.2017
  • DAIRY4FUN Schoko/Vanille-Strudelpudding 70g / 16.06.2017
  • DAIRY4FUN Schoko/Vanille-Strudelpudding 70g / 17.06.2017
  • TIP Wirbelpudding Schoko/Vanille 150g / 24.04.2017
  • TIP Wirbelpudding Schoko/Vanille 150g / 25.04.2017
  • TIP Wirbelpudding Karamell/Sahne 150g / 08.05.2017
  • COOP Schoko/Vanille-Strudelpudding 150g / 08.05.2017
  • COOP Karamell/Sahne-Strudelpudding 150g / 08.05.2017
  • BILLA Schoko/Vanille-Strudelpudding 150g / 08.05.2017
  • BILLA Karamell/Sahne-Strudelpudding 150g / 09.05.2017
  • VENTA Karamell/Sahne-Strudelpudding 150g / 26.05.2017
Das Unternehmen bittet Kunden, die eines der oben genannten Produkte gekauft haben, dieses nicht zu verzehren und vorsorglich in den entsprechenden Verkaufsstellen zurückzugeben. Quelle mit weiteren Infos: OMIRA

Wichtige Sicherheitsupdates für den Google Chrome Browser und für den Browser Firefox

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik warnt vor teilweise schwerwiegenden Sicherheitslücken im Google Chrome Browser und Firefox; es gibt daher neue Sicherheitsupdates für beide Browser. Mehr dazu gibt es nach dem Anklicken des jeweiligen Links:

Tipps zur Spargelzeit: Frisch aus der Region auf den Tisch

Hier ein Linktipp für Spargelfans: die Verbraucherzentrale Bayern hat Tipps rund um den Spargel veröffentlicht; auf was man beim Kauf achten sollte, wie man Spargel am besten lagert bis hin zur Zubereitung: vz Bayern

Wochenreport 16/2017

Neueste Verbraucherwarnungen und Meldungen:

  • Rückruf: Holzspielzeug Autotransporter von New Classic Toys . Details: hier
  • Rückruf: Tischlampe „WOODY“ von designimdorf. Details: hier
  • Rückruf: Johanniskraut Tee von der Salus Pharma GmbH. Details: hier
  • Sicherheitswarnung und Rückruf: tetesept Hustensaft alkohol- und zuckerfrei. Details (PDF, 73.8 KB): hier

Neueste Öko-News und Tests:

Links zu weiteren Artikeln:  hier

Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 16/2017 erschienen

Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt, hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht (engl.): hier

Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia

Donnerstag, 20. April 2017

Betrugsversuche durch falsche Support-Mitarbeiter

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt aktuell erneut vor falschen Support-Mitarbeitern:
Derzeit häufen sich Anrufe, die angeblich vom Microsoft-Support kommen. Die Anrufer weisen darauf hin, dass auf dem Rechner ein Virus sei, der über einen Fernzugriff wieder entfernt werden könne. Hierzu soll die Software "Teamviewer" installiert und anschließend Zugriff auf das System gewährt werden.

Legen Sie bei einem solchen Anruf am besten sofort auf. Der Kunden-Support von Herstellern wie Microsoft würde Sie nie aktiv telefonisch kontaktieren und Fernzugriff auf Ihren Rechner erbitten.

Stauprognose für das Wochenende 21. bis 23. April

Wie der ADAC in seiner aktuellen Stauprognose vorhersagt, wird es am kommenden Wochenende erneut voll auf Deutschlands Autobahnen.

In elf Bundesländern (Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen und Saarland) enden die Osterferien und in den Niederlanden beginnen die einwöchigen Frühlingsferien.

Der Automobilclub erwartet für Samstag- und Sonntagnachmittag die größten Urlauberströme. Vermutlich wird es zum großen Rückreisechaos aber nicht kommen, weil etliche Autofahrer bereits ab Mitte der Woche heimreisen.

Die Staustrecken:

Mittwoch, 19. April 2017

Schutz vor Fahrrad-Diebstahl

Fahrräder können bereits mit einfachen Maßnahmen vor Diebstahl geschützt werden. Um gestohlene Räder zweifelsfrei ihren rechtmäßigen Besitzern zuordnen zu können, ist u.a. eine individuelle Kennzeichnung des Fahrrads wichtig, sowie ein Fahrradpass der Polizei, den es gedruckt sowie für Smartphone-Besitzer auch als App gibt.

Die FAHRRADPASS-App ist kostenlos im App Store beziehungsweise im Google Play Store von diesen Seiten aus herunterladbar:
Den Fahrradpass in gedruckter Version gibt es im Faltblatt „Guter Rat ist nicht teuer. Und der Verlust Ihres Rades?“ und zum Abholen bei verschiedenen Polizeistellen.

Das Faltblatt kann von dieser Seite aus ebenfalls kostenlos heruntergeladen werden (von dort aus können auch Polizeistellen gefunden werden, in denen der Fahrradpass schon fertig ausgedruckt ausgehändigt wird): polizei-beratung.de

IT-Sicherheit daheim nach einer Reise

Nach dem Oster-Urlaub sicher zurückgekehrt? Nun sollte auch die heimische IT wieder auf Vordermarsch gebracht werden.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat sechs Tipps dazu in dieser Checkliste: IT-Sicherheit nach der Reise

Dienstag, 18. April 2017

"Klickfalle" bei E-Mail-Anbietern: So kommen Sie aus den Verträgen raus

Manche E-Mail-Anbieter platzieren entsprechend gestaltete Anzeigen in die User-Accounts, so dass ein einziger unaufmerksamer "Klick" schon genügt, um auf einmal den Vertragsabschluss für kostenpflichtige Dienste oder andere Angebote getätigt zu haben.

Immer wieder wenden sich Kunden solcher Accounts an die Verbraucherzentralen, weil sie einen so entstandenen Vertrag eigentlich nicht gewollt haben.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg weist daher darauf hin, auf was man bei E-Mail Accounts achten sollte, um erst gar nicht aus Versehen einen Vertragsabschluss auszulösen und welche rechtlichen Schritte es aus einem solchen Vertrag gibt: vz Baden Württemberg

Bürgerengagement: Die Kampagne "Bienen füttern!"

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat gemeinsam mit dem Verband der deutschen Garten-Center eine neue Runde der Initiative "Bienen füttern!" gestartet.

Ziel der Initiative ist es, die Leistungen der Bienen für Ernährungssicherheit und Biodiversität ins Rampenlicht zu rücken. Gleichzeitig wird darüber informiert, wie jeder mithelfen kann das Nahrungsangebot für Bienen zu sichern – ganz einfach mit der Auswahl bienenfreundlicher Pflanzen auf dem Balkon oder im Garten.

Zur Webseite der Kampagne: www.bienenfuettern.de (u.a. können "fortgeschrittene" Bienenfreunde dort gleich am Anfang eintragen, an welchem Standort sie bienenfreundliche Pflanzen pflegen. Die Standorte werden online in einer Deutschlandkarte angezeigt.)

Direktlinks zu den Angeboten dieser Kampagne:
  • Kostenlose Bienen-App: hier 
  • Kostenloses Pflanzenlexikon der Bienen-App (falls man die App nicht möchte bzw. das Lexikon einach so extra mag) mit über 100 Bienenpflanzen mitsamt Pflegetipps zum Herunterladen: hier

Samstag, 15. April 2017

Bürger-Cert: neuer Newsletter "Sicher • Informiert" erschienen

Der neue Newsletter "Sicher • Informiert" vom Bürger-Cert (ein Projekt vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) ist wieder erschienen.

Diesmal mit Infos u.a. über:
  • Phishing: Login-Daten von GMX-Nutzern und Kunden von Fluggesellschaften im Visier von Online-Betrügern
  • Spam-Mails: Vorsicht vor gefälschten E-Mails von DHL und Amazon
  • Support für Windows Vista beendet: BSI rät zu Umstieg auf aktuelles Betriebssystem
  • Selbstschutz im Fokus: BSI und Polizei für mehr IT-Sicherheit
  • Sicherheit im Netz: Mit Sicherheitsirrtümern aufräumen
und weitere Warnungen, Tipps und Hinweise, die man als User von Computer, Handy/Smartphone und Co. lesen sollte: Bürger-Cert Newsletter "Sicher • Informiert"

Freitag, 14. April 2017

Sicherheitswarnung und Rückruf: tetesept Hustensaft alkohol- und zuckerfrei

Die Firma tetesept Pharma GmbH ruft wegen möglicherweise enthaltenen Glassplitter folgendes Produkt zurück:
  • tetesept Hustensaft alkohol- und zuckerfrei 2,33g/100ml Flüssigkeit Größe 140 Gramm
    Chargennummer 794418 und Haltbarkeitsdatum 02/2020

tetesept bittet Kunden, diese Produkte zu vernichten und keinesfalls weiterzuverwenden. Für weitere Fragen senden Sie bitte eine E-Mail an kontakt@tetesept.de. Im medizinischen Notfall wenden Sie sich bitte an: Tel.: +49-(0)-69-1503-1. An den Feiertagen und außerhalb der Geschäftszeiten steht Ihnen eine 24 h-Notruf-Bereitschaft unter zur Verfügung: Tel.: +49-(0)-2065-256-1675       
Quelle und Screenshots: tetesept.de

Wochenreport 15/2017

Neueste Verbraucherwarnungen und Meldungen:

  • Rückruf: alle Sorten halbfester Schnittkäse: Natur, - Chilli, - Bockshornklee, - Schinken, - Schnittlauch, -Nuß (aus Rohmilch 45% TS) von der Erzabtei St. Ottilien . Details: hier
  • Rückruf: Brajlovic Rinderrauchfleisch Suho Meso (300-400g) und Brajlovic Goveđi Pršut von der Brajlovic Austria GmbH. Details: hier und da
  • Rückruf beim dm Drogeriemarkt: „Balea Cremeseife Buttermilk & Lemon 500 ml“. Details: hier
  • Rückruf: „Lactopriv, milchfreie Spezialnahrung“ von der Töpfer GmbH. Details (PDF, 73.8 KB): Klick
  • Produkthinweis/Austauschprogramm für den Akku der "ADALIT L-3000" aus dem Produktionszeitraum Februar/März 2015 (Seriennummern 36.994 - 44.957) . Details (PDF, 264 KB): Klick

Neueste Öko-News und Tests:

Links zu weiteren Artikeln:  hier

Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 15/2017 erschienen

Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt, hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht (engl.): hier

Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia

Donnerstag, 13. April 2017

BUND-Ökotipp: Torffrei gärtnern und Moore und Klima schützen

Der Frühling ist da, Balkone werden bepflanzt, Blumenkübel aufgestellt und Gärten farbenfroh gestaltet. In Gartencentern und Baumärkten stapeln sich die Säcke mit Blumen- und Pflanzenerde.

Doch der Großteil davon enthält Torf – ein Stoff aus den Mooren, die dafür ausgebaggert und zerstört werden. Moore beheimaten bedrohte Tier- und Pflanzenarten wie Goldregenpfeifer, Hochmoorbläuling oder Sonnentau und binden zudem große Mengen klimaschädliches Kohlendioxid. Moore bedecken nur drei Prozent der Erde, speichern jedoch doppelt so viel Kohlenstoff wie alle Wälder zusammengenommen.

Rund zehn Millionen Kubikmeter Torf werden in Deutschland jedes Jahr verbraucht, etwa zweieinhalb Millionen von Hobbygärtnern. Ein erheblicher Teil des Torfs kommt inzwischen aus baltischen und russischen Hochmooren. Sie zählen zu den größten und kostbarsten Mooren Europas. Für Gartenfreunde und Blumenliebhaber, die Moore schützen und torffrei gärtnern wollen, gibt es jedoch eine gute Nachricht: Die meisten Baumärkte und Gartencenter bieten mittlerweile torffreie Erden an.

So gibt es neben torffreien Universal-Erden verschiedener Hersteller auch solche für Anzucht, für Kräuter, für Gemüse, zum Pflanzen oder für Hochbeete. Zwar sind torffreie Erden etwas teurer, doch ihre Verwendung schont die Natur.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat in einem „Einkaufsführer für torffreie Erden“ Anbieter und Produkte gelistet, um die Suche nach torffreier Blumenerde zu erleichtern. Im Internet zu finden unter www.bund.net/torffrei zum Herunterladen.

Der BUND rät, beim Kauf auf die Kennzeichnung „torffrei“ oder „ohne Torf“ zu achten. Da der Aufdruck „Bio“ hier nicht geschützt ist, findet man ihn auch auf torfhaltigen Erden. Jedoch sind auch Torfersatz wie Rindenhumus, Holz- und Kokosfasern begrenzte Rohstoffe, die nur langsam nachwachsen. Hinzu kommen der Energieverbrauch für Herstellung und Transport.

Der beste Torfersatz ist daher Kompost, den es auch in gewerblichen und kommunalen Kompostieranlagen zu kaufen gibt. Wer Kräuter, Blumen und Gemüsepflanzen selbst ansät, meidet zudem Torf in Fertigtöpfen.       Quelle: BUND-Ökotipp

Spargelernte 2017: Frischer Spargel pünktlich zu Ostern

Dank dem frühlingshafen Wetter ist in vielen Regionen Deutschlands bereits die Spargelsaison gestartet.

Laut dem Statistischen Bundesamt ist Spargel in Deutschland das "Gemüse Nummer eins". Im Jahr 2016 war er mit einer Anbau­fläche von 27 000 Hektar (+5 % gegenüber 2015) flächen­mäßig Spitzen­reiter im deutschen Gemüse­anbau.

Regionale Schwer­punkte im Spargelanbau finden sich in Nieder­sachsen (5 930 Hektar), Branden­burg (4 410 Hektar), Nordrhein-Westfalen (4 310 Hektar) und Bayern (3 740 Hektar). Die bundesdeutsche Erntemenge für Spargel lag im Jahr 2016 bei etwa 120 000 Tonnen.

Am 24. Juni endet die Spargelzeit in Deutschland. Ob die Erntemenge das Vorjahresniveau erreicht, hängt nun vor allem vom Wetter ab.   Quelle: Statistisches Bundesamt

Stauprognose für das Osterwochenende 13. bis 17. April

Wie der ADAC in seiner aktuellen Stauprognose vorhersagt, wird an diesem Osterwochenende „Staustufe Rot“ auf den Autobahnen herrschen; die Ferien und fast 400 Baustellen bremsen den Verkehr.

Laut dem Automobilclub besteht die größte Staugefahr am Gründonnerstag. Allerdings ziehen inzwischen viele Urlauber den Start in den Urlaub auf den Mittwoch vor oder warten damit bis Karfreitag. Am Karsamstag ist mit lebhaftem Verkehr auf den Fernrouten zu rechnen, am Ostersonntag dürfte der Verkehr weitgehend störungsfrei rollen.

Die Staustrecken:

Mittwoch, 12. April 2017

Verschiedene, wichtige Sicherheitsupdates

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat verschiedene Warnhinweise veröffentlicht und weist auf die Sicherheitsupdates dafür hin. Mehr dazu nach dem Anklicken des jeweiligen Links:

GMX-E-Mail-Konten: Betrüger auf Phishing-Tour via SMS

Berichten wie von PC-WELT zufolge haben es Betrüger derzeit auf die Login-Daten von GMX-E-Mail-Konten abgesehen (siehe Bericht hier).

Dabei versenden die Betrüger SMS des gefälschten Absenders GMX.de, mit denen die Nutzer dazu gebracht werden sollen,  sich auf einer gefälschten Webseite mit ihren echten Zugangsdaten einzuloggen - angeblich um das E-Mail-Konto zu reaktivieren.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) rät: Empfänger dieser SMS sollten unter keinen Umständen dem Link folgen und sich mit ihren Daten einloggen. Es handelt sich hierbei um einen Phishing-Versuch.

Mehr Informationen und Tipps zu trügerischen Links und Webseiten gibt es auf BSI für Bürger hier.

Sicherheitsupdate für Mozilla Thunderbird

Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik:

Mozilla veröffentlicht die Thunderbird Version 52 in der mehrere, auch potentiell kritische Sicherheitslücken behoben werden.

Betroffen sind folgende Systeme:
  • Mozilla Thunderbird vor 52
  • Apple Mac OS X
  • macOS Sierra
  • GNU/Linux
  • Microsoft Windows
Empfehlung: Aktualisieren Sie den E-Mail-Client Thunderbird auf die Version 52. Die Software können Sie über die angegebene Update-Seite laden und entsprechend den Anweisungen installieren. Da eine Reihe der mit dem Sicherheitsupdate behobenen Sicherheitslücken vom Hersteller als kritisch eingestuft werden, sollten Sie das Update auf die neue Version möglichst zügig vornehmen.

Dienstag, 11. April 2017

Immer mehr Kinder und Jugendliche leiden an Depressionen

Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, wurden im Jahr 2015 rund 263 000 Patientinnen und Patienten aufgrund einer Depression voll­stationär im Kranken­haus behandelt. Damit hat sich die Zahl der Behandlungs­fälle seit der Jahr­tausend­wende mehr als verdoppelt – damals waren es 110 000 Fälle.

Unter den behandelten Patientinnen und Patienten waren rund 4 600 Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren, die aufgrund einer Depression stationär betreut wurden. Mit rund 2 % war ihr Anteil an der Gesamt­zahl aller Behandlungs­fälle zwar relativ gering – die Fall­zahl in dieser Alters­gruppe hat in den vergangenen Jahren allerdings besonders deutlich zugenommen: Im Vergleich zum Jahr 2000 verzehnfachte sie sich (2000: 410 Fälle).

Auch in der Alters­gruppe der 15- bis 24-Jährigen war eine starke Zunahme zu beobachten: Während es im Jahr 2000 rund 5 200 voll­stationär behandelte Patientinnen und Patienten gab, war die Zahl im Jahr 2015 mit rund 34 300 fast siebenmal so hoch. Quelle: Statistisches Bundesamt

Weitere Infos zu diesem Thema auf der Seite der Weltgesundheitsorganisation (WHO):
Für alle Betroffenen - auch Erwachsene - und deren Freunde/Angehörige gibt es hier Infos und Hilfsangebote:

Auperdem noch eine kostenlose Broschüre zum Downloaden; mit Tipps und Hilfsangeboten speziell für ältere Menschen auf dem Webportal "Gesund & aktiv älter werden" (ein Angebot von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung):

Gegen Fahrrad-Diebstahl: polizeilicher Fahrradpass und Fahrradpass-App

Gerade im Frühjahr, wenn die ersten Sonnenstrahlen Lust darauf machen, Rad zu fahren, schlagen Fahrraddiebe besonders häufig zu. Ist das Rad weg, kann ein polizeilicher Fahrradpass dabei helfen, das gestohlene Fahrrad wiederzufinden.

Der kostenlose polizeiliche Fahrradpass hilft, gestohlene Räder zweifelsfrei zu identifizieren, den Täter zu überführen und den rechtmäßigen Eigentümer ausfindig zu machen. Im Pass sind neben Rahmennummer und Codierung auch Name und Anschrift des Radbesitzers notiert. Darüber hinaus gehört ein Foto des Fahrrads dazu. Der vollständig ausgefüllte Pass sollte sicher aufbewahrt werden.

Zum kostenlosen Download: der Fahrradpass befindet sich im hinteren Teil des Faltblatts "Guter Rat ist nicht teuer. Und der Verlust Ihres Rades?". Natürlich gibt das Faltblatt auch wichtige Tipps zum Schutz gegen Fahrraddiebstahl (PDF, 1.4 MB): Faltblatt Download

Der Fahrradpass kann ebenfalls kostenlos bei den polizeilichen Beratungsstellen abgeholt werden: Finden Sie die Beratungsstelle in Ihrer Nähe und erhalten Sie gewünschte Dokumente kostenlos vor Ort.

Den Fahrradpass gibt es mittlerweile auch als kostenlose Fahrradpass-App. Vorteile der App: Es können alle Daten, die zur Identifizierung eines gestohlenen Fahrrads und für die Suche nach dem Eigentümer wichtig sind, problemlos gespeichert werden: die Rahmen- und Codiernummer, Angaben zu Radtyp, Hersteller und Modell, eine genaue Beschreibung des Rads sowie Fotos.

Darüber hinaus lassen sich die Angaben mehrerer Räder über die App problemlos verwalten. Alle Daten können zudem ausgedruckt oder per Mail im Textformat oder als PDF-Anhang verschickt werden; zum Beispiel um sie im Notfall sofort an die Polizei beziehungsweise den Versicherer weiterleiten zu können. Und: Der Radbesitzer hat die Daten auf dem Smartphone immer dabei.

Auf diesen Seiten gibt es die Download-Links für die kostenlose Fahrradpass-App:

Montag, 10. April 2017

Samstagnacht ist Geisterfahrerzeit

Der ADAC hat nach eigenen Angaben im Jahr 2016 rund 2.200 Falschfahrer-Warnmeldungen, die über Verkehrsfunk ausgestrahlt wurden, gezählt. Dabei gab es eine auffällige Häufung an den Wochenenden.

Wie die amtliche Unfallstatistik belegt, kamen bei Geisterfahrerunfällen 2016 auf Autobahnen und autobahnähnlich ausgebauten Strecken zwölf Menschen ums Leben.

Demnach war das Risiko, einem Falschfahrer zu begegnen, an den Wochenenden am größten. An allen Freitagen des Jahres 2016 zählte der ADAC etwa 300 Warnmeldungen, an den Samstagen 380. Spitzenreiter unter den Wochentagen waren die Sonntage mit 450 Warnungen.

Eine auffällige Häufung von Meldungen zeigte sich dabei zwischen Samstagabend und dem frühen Sonntagmorgen. An den anderen Wochentagen summierten sich die Warnmeldungen auf jeweils 250. Hier eine Infografik dazu:

    Quelle: ADAC

Und hier gibt es noch wichtige Tipps vom ADAC zu diesem Thema Geisterfahrer: Tipps für den Ernstfall

Samstag, 8. April 2017

Gekochte und gefärbte Eier aus dem Handel

Gerade jetzt zu Ostern sind sie sehr beliebt: bereits fertig hartgekochte und gefärbte Eier aus dem Handel.

Für kritische Verbraucher, die Wert auf eine möglichst artgerechte Hühnerhaltung legen, ist dies leider oft die falsche Wahl; es ist davon auszugehen, dass viele dieser Eier aus Käfighaltung stammen. Außerdem können sie bereits viele Wochen alt und manchmal sogar schon verdorben sein.

Die Verbraucherzentrale Bremen hat weitere Infos dazu: Das Rätsel der bunten Eier

Hier passend zum Thema weitere Tipps und Hinweise:

Start der Spargelsaison: Tipps für den Kauf von Spargel

Spargel schmeckt lecker und ist obendrein auch noch gesund. Besonders wichtig bei diesem Gemüse ist die Frische; denn Spargel verliert nach dem Stechen schnell an Zartheit und Geschmack.

Infos darüber, wie man gute Spargelqualität erkennt, wo man Spargel am besten kauft, welche Sorten es gibt und weitere Tipps für Spargelfans gibt es hier: Bayerisches Verbraucherportal/ Spargel

Freitag, 7. April 2017

BGH-Urteil: Junge wählt für Computerspiel 0900er-Telefonnummer . Mutter muss nicht zahlen

Ein 13-Jähriger Junge spielte ein zunächst kostenloses Computerspiel, wobei im Verlauf des Spiels zusätzliche Spielfunktionen durch sogenannte "Credits" u.a. durch "Pay by Call-Verfahren" über eine Premiumdienstenummer (0900) zugekauft werden konnten.

Das tat der Junge auch eifrig - er wählte mehrfach die kostenpflichtige 0900er-Telefonnummer, um sein Spiel mit diesen "Credits" weiterzuspielen. Er rief dort insgesamt 21 mal an und seine Mutter als Inhaberin des Telefonanschlusses sollte dafür dann 1.253,93 Euro über ihre Telefonrechnung begleichen.

Die Mutter wehrte sich rechtlich dagegen; der Bundesgerichtshof (BGH) gab ihr nun in einem Urteil recht, sie muss die 1.253,93 Euro also nicht zahlen.

Die Begründung des BGH zu seinem Urteil:

"(...) Etwaige auf den Abschluss eines Zahlungsdienstevertrags gerichtete konkludente Willenserklärungen des Sohns der Beklagten, die dieser durch Anwahl der Premiumdienstenummer abgegeben haben könnte, sind dieser nicht zuzurechnen. Weder war das Kind von seiner Mutter bevollmächtigt noch lagen die Voraussetzungen einer Anscheinsvollmacht vor. Eine Zurechnung der Erklärung des Sohns der Beklagten nach § 45i Abs. 4 Satz 1 TKG scheidet aus. (...) "

Quelle und weitere Details zu diesem Fall und Urteil: Pressemitteilung Bundesgerichtshof Nr. 52/2017 vom 6. April 2017

Wochenreport 14/2017

Neueste Verbraucherwarnungen und Meldungen:

  • Rückruf: Kapuziner Weißbier alkoholfrei von der Kulmbacher Brauerei . Details: hier
  • Rückruf bei Migros: „Eichhorn Musikset“ Artikel-Nummer 7463.864 . Details: hier
  • Rückruf bei ALDI Süd: freistehende Garderobe. Details: hier
  • Rückruf bei Primark: Hemden und Blusen für Jungen und Mädchen . Details: hier

Neueste Öko-News und Tests:

Links zu weiteren Artikeln:  hier

Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 14/2017 erschienen

Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt, hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht (engl.): hier

Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia

Donnerstag, 6. April 2017

Achtung, Vielflieger: äußerst erfolgreiche Phishing-Kampagne am Werk

Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

Vielflieger sollten aufmerksam sein. "heise Security" zufolge verbreitet sich eine äußerst erfolgreiche Phishing-Kampagne, die vor allem berufliche Vielflieger ins Visier nimmt, um an Firmen-Log-in-Daten zu gelangen: www.heise.de

Die E-Mails sind glaubhaft gestaltet - lädt der Nutzer das vermeintlich als Datei beigefügte Fluckticket, wird Malware ins Firmennetzwerk geschleust. In Zweifelsfällen sollten Sie sich vor dem Anklicken eines solchen Anhangs bei der Reisestelle oder dem Flugunternehmen erkundigen.

Die Tipps des BSI helfen Ihnen, Phishing-Nachrichten zu erkennen: www.bsi-fuer-buerger.de

Tipps für den Start in die Gartensaison

Schon mal den Begriff "Integrierter Pflanzenschutz" gehört? Das klingt wie so vieles andere komplizierter als es ist; darunter versteht man den Anbau von Pflanzen unter der Bedingung, dass  diese unter optimalen Bedingungen wachsen können.

Wenn dann dennoch Probleme auftreten, etwa durch Unkräuter, Krankheiten oder Schädlinge, sollte man diesen vorzugsweise mithilfe nicht-chemischer Pflanzenschutzmaßnahmen entgegentreten. Chemische Pflanzenschutzmittel werden dadurch häufig überflüssig und sollten nur als absolute Notfallmaßnahme eingesetzt werden. Falls dann doch chemische Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden müssen, empfiehlt es sich, vergleichsweise umweltschonende Wirkstoffe zu verwenden.

Hier gibt es Details dazu vom Umweltbundesamt, damit der "Integrierte Pflanzenschutz" auch im Hobbygarten einfach und erfolgreich umgesetzt werden kann:

  • Pflanzen Sie Arten, die zum Standort passen, also zu den Licht- und Bodenverhältnissen in Ihrem Garten.

  • Wählen Sie widerstandsfähige Sorten aus und achten Sie auf gesundes Saat- und Pflanzgut.

  • Lassen Sie Ihren Gartenboden untersuchen, um bedarfsgerecht düngen zu können.

  • Bevorzugen Sie Kompost und andere Dünger, die ihre Nährstoffe erst nach und nach freisetzen.

  • Verwenden Sie Pflanzenstärkungsmittel - das sind Stoffe und Gemische einschließlich Mikroorganismen, die ausschließlich dazu bestimmt sind, allgemein der Gesunderhaltung der Pflanzen zu dienen, oder Pflanzen vor nichtparasitären Beeinträchtigungen zu schützen. Sie dürfen keine schädlichen Wirkungen auf Menschen, Tiere oder das Grundwasser und auch keine sonstigen nicht vertretbaren Auswirkungen auf den Naturhaushalt haben. Im Gegensatz zu Pflanzenschutzmitteln wird dies jedoch nicht durch Studien überprüft.

  • Halten Sie vor allem im Gemüsegarten möglichst weite Fruchtfolgen ein.

  • Setzen Sie Gründüngungspflanzen zur Bodenverbesserung ein.

  • Locken Sie gezielt Nützlinge in Ihren Garten.

  • Überlegen Sie, ob Sie einige Wildkräuter oder einen geringen Befall mit Schädlingen oder Krankheiten möglicherweise tolerieren können.

  • Setzen Sie auf physikalische und biotechnische Methoden, um Wildkräutern, Schädlingen und Krankheiten vorzubeugen und um sie zu bekämpfen.

  • Bekämpfen Sie auftretende Schädlinge und Krankheiten mit Maßnahmen des biologischen Pflanzenschutzes.

  • Setzen Sie chemische Pflanzenschutzmittel nur im Notfall ein und verwenden Sie vergleichsweise umweltschonende Wirkstoffe.

Stauprognose für das Wochenende 7. bis 9. April

Wie der ADAC in seiner aktuellen Stauprognose vorhersagt, wird es an diesem Wochenende kein Verkehrschaos geben -  trotz Osterferien-Beginn in zwölf Bundesländern. Allerdings wird der Verkehr auf vielen wichtigen Fernstraßen spürbar zunehmen.

Die Schulen schließen in: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt, Thüringen und im Saarland sowie in Dänemark, Luxemburg, Norwegen und Österreich. Hessen startet in die zweite Ferienwoche.

Laut dem Automobilclub kann es am Freitag vor allem rund um die Ballungszentren, am Samstag auf den Fernstrecken in Richtung Alpen zu Behinderungen kommen. Auf den Verbindungen zu den Küsten könnte es bei schönem Wetter vor allem am Samstag ebenfalls eng werden.

Die Staustrecken:

Mittwoch, 5. April 2017

BGH-Urteile über Bausparverträge: Nicht alle Verträge sind kündbar

Wegen der Niedrigzinsen versuchen manche Bausparkassen, ihre "Altkunden" mit noch gut verzinsten Bausparverträgen zehn Jahre nach der Zuteilung loszuwerden; also zu kündigen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in zwei Grundsatzurteilen entschieden, dass dies "für den Regelfall" zulässig sei.

Mit anderen Worten: es gibt auch Fälle, bei denen nicht jeder Vertrag zehn Jahre nach Zuteilung gekündigt werden darf.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat verschiedene Fallkonstruktionen beschrieben, bei denen sich ihrer Auffassung nach die Versicherten gegen eine Kündigung wehren können (mit kostenlosen Musterbriefen zum Downloaden): vz Baden-Württemberg

Sicherheitsupdate auf Apple iOS 10.3.1 (Update)

Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

Apple stellt die iOS Version 10.3.1 bereit, über die eine Sicherheitslücke behoben wird.

Betroffen sind folgende Systeme:
  • Apple iPad 4
  • Apple iPad Air
  • Apple iPad Air 2
  • Apple iPad Mini 2
  • Apple iPad Mini 3
  • Apple iPad Mini 4
  • Apple iPhone 5
  • Apple iPhone 5c
  • Apple iPhone 5s
  • Apple iPhone 6
  • Apple iPhone 6 Plus
  • Apple iPhone 6s
  • Apple iPhone 6s Plus
  • Apple iPhone 7
  • Apple iPhone 7 Plus
  • Apple iPod Touch 6G
  • Apple iOS bis einschließlich 10.3
    Empfehlung: Nehmen Sie die Aktualisierung auf die iOS Version 10.3.1 zügig vor, um gegen Angriffe über die Sicherheitslücke geschützt zu sein. Diese kann als 'Over-The-Air' (OTA) Update oder per Download via iTunes bezogen werden.

    +++ Update vom BSI, 06. April 2017: Das Sicherheitsupdate für Apple iOS auf Version 10.3.1 betrifft alle iPhones ab dem Modell iPhone 5 und damit insbesondere auch das iPhone 6s Plus. Dieses Modell wurde in der ersten Version dieser Sicherheitswarnung fälschlicherweise nicht erwähnt.

    Quelle: Apple Sicherheitshinweis Apple-ADV-HT207688 (iOS 10.3.1, Englisch)

    Umweltmaut in Paris und London

    Der ADAC macht darauf aufmerksam, dass Urlauber, die mit dem Auto in Paris oder in London unterwegs sind,  für die Einfahrt in die Umweltzonen zahlen müssen. Wer die Gebühr nicht entrichtet, riskiert teils erhebliche Bußgelder.

    Weitere Infos mit wichtigen Details dazu hier: adac.de

    Rückruf bei ALDI Süd: freistehende Garderobe

    ALDI Süd bittet betroffene Kunden, das Produkt Garderobe, freistehend (Modell 183541 01/2017) des Lieferanten Gebra GmbH & Co. KG aus der Aktion Januar 2017 in die Filialen zurückzubringen. Der Kaufpreis wird erstattet.

    Grund für den Rückruf: In einzelnen Fällen besteht die Gefahr, dass sich nach dem Aufbau der Garderobe die Klebeverbindung der Bodenplatte löst. Dies ist auf einen Produktionsfehler zurückzuführen und betrifft ausschließlich die Ware aus dem Jahr 2017. Aus diesem Grund darf das Produkt nicht weiter verwendet werden. Quelle mit weiteren Infos: ALDI Süd

    Rückruf bei Primark: Hemden und Blusen für Jungen und Mädchen

    Primark ruft Hemden und Blusen für Jungen und Mädchen (Seriennummern 46943 / 69043 / 93991 / 35956 / 07678  - für Kinder zwischen 9 Monaten und 8 Jahren) zurück. Die Hemden standen in deutschen Primark-Filialen vom 13. November 2016 bis zum 28. März 2017 zum Verkauf.

    Grund für den Rückruf: Die Befestigung der Druckknöpfe auf dem Produkt könnte sich lösen und verschluckt werden. Primark bittet Kunden, die betroffenen Hemden in jeder beliebigen Primark-Filiale gegen Erstattung des Kaufpreises (auch ohne Kassenbon) zurückzugeben. Quelle mit weiteren Infos: Primark

    Sicherheitsupdates für Android

     Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

    Google schließt für Smartphones und ähnliche Geräte mit Google Android mehr als 100 Sicherheitslücken, von denen etwa ein Drittel vom Hersteller als kritisch eingestuft werden. Bisher wurden Informationen zu Sicherheitsupdates für Google Nexus-Geräte, Google Android One, Google Pixel und verschiedene Smartphones von Samsung veröffentlicht

    Betroffen sind folgende Systeme:
    • Android One
    • Google Nexus
    • Google Pixel
    • Google Android Operating System
    • Google Android Operating System vor 4.4.4 2017-04-05
    • Google Android Operating System vor 5.0.2 2017-04-05
    • Google Android Operating System vor 5.1.1 2017-04-05
    • Google Android Operating System vor 6.0 2017-04-05
    • Google Android Operating System vor 6.0.1 2017-04-05
    • Google Android Operating System vor 7.0 2017-04-05
    • Google Android Operating System vor 7.1.1 2017-04-05
    • Samsung Mobile Android vor SMR-APR-2107
    Emfpehlung: Aktualisieren Sie Google Android 4.4.4, 5.0.2, 5.1.1, 6.0, 6.0.1, 7.0 oder 7.1.1 auf die Version 2017-04-05 oder 2017-04-01 über die automatische Update-Funktion innerhalb des Produktes, sobald diese Version für Ihr Gerät verfügbar ist.

    Samsung stellt ebenfalls Sicherheitsupdates für einige nicht näher spezifizierte Geräte für Google Android bereit, die einen Teil der von Google aufgeführten Sicherheitslücken adressieren und behebt gleichzeitig mehrere Sicherheitslücken, die nur Geräte aus der eigenen Produktion betreffen.

    Google hat weitere Hersteller über die Schwachstellen informiert. Informationen zur Verfügbarkeit der Sicherheitsupdates erhalten Sie vom jeweiligen Hersteller oder Ihrem Mobilfunkbetreiber.      Quellen:

    Dienstag, 4. April 2017

    Ausgewählte Fragen und Antworten zu Ostereiern

    Ob beim Auspusten von rohen Eiern ein Gesundheitsrisiko besteht, woran man frische Eier erkennen kann, was bei der Lagerung und Verwendung von rohen Eiern zu beachten ist, welche  Farben aus gesundheitlicher Sicht zum Eieranmalen geeignet sind und wie hart gekochte Eier überhaupt zubereitet und gelagert werden sollten - diese und andere Infos rund um Ostereier gibt es im Special vom Bundesamt für Risikobewertung (BfR): Ausgewählte Fragen und Antworten zu Ostereiern

    Studie: 28% der Erwachsenen sind aktuell allergisch erkrankt

    Laut der neuesten Studie "Gesund­heit in Deutsch­land aktuell" ("GEDA"; durchgeführt vom Robert Koch-Institut) gaben 28,1% der Er­wach­sen­en an, inner­halb der letzten 12 Mo­nate von einer aller­gisch­en Er­kran­kung be­trof­fen ge­we­sen zu sein (aus­ge­nom­men Asthma).

    Aller­gien wer­den demnach häufi­ger von Frauen (31,6%) als von Män­nern (24,5%) be­rich­tet und von jüngeren Er­wach­senen und Er­wach­senen im mit­tleren Alter häufi­ger als von Äl­te­ren ab 65 Jahre. Wobei Er­wach­sene der obe­ren Bil­dungs­grup­pe häu­figer als Er­wach­sene der un­te­ren Bil­dungs­grup­pe angeben, dass sie von Aller­gien be­trof­fen sind.

    Da aller­gische Symptome die Lebens­qua­lität der Be­trof­fenen oft er­heb­lich einschränken, ist eine früh­zeitige Dia­gnostik verbunden mit einer an­ge­messenen Ver­sor­gung von großer Be­deu­tung.

    Eine aus­führ­liche Dar­stel­lung zum Thema enthält ein Auszug* der jüngsten Aus­gabe des "Journal of Health Monitoring" vom Robert Koch-Institut ; auf dieser Seite finden Sie den Link zum kostenlosen Download: www.rki.de/Journal of Health Monitoring 2017/1-6: Fact sheet - 12-Monats-Prävalenz von Allergien in Deutschland

    In diesem Zusammenhang empfehlen wir einen unserer "hauseigenen" v-mag Artikel; speziell interessant auch für Pollenallergiker: Tipp für Pollenallergiker: Vorhersage über den aktuellen Pollenflug-Gefahrenindex  

    *Die komplette Ausgabe des neuesten "Journal of Health Monitoring" März 2017 mit weiteren Themen kann von dieser Seite aus kostenlos heruntergeladen werden: www.rki.de/Journal of Health Monitoring 2017/1: Gesundheitliche Lage der Bevölkerung in Deutschland

    Samstag, 1. April 2017

    Bürger-Cert: neuer Newsletter "Sicher • Informiert" erschienen

    Der neue Newsletter "Sicher • Informiert" vom Bürger-Cert (ein Projekt vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) ist wieder erschienen.

    Diesmal mit Infos u.a. über:
    • Passwort-Manager LastPass: Passwortklau möglich
    • Phishing: Gefälschte Apple-E-Mail im Umlauf
    • Erpressungsversuch: Hacker drohen mit Datenlöschung auf iPhones
    • Ransomware Kirk: Internet-Kriminelle fordern im Namen von Star Trek Lösegeld
    Und weitere Warnungen, Tipps und Hinweise, die man als User von Computer, Handy/Smartphone und Co. lesen sollte: Bürger-Cert Newsletter "Sicher • Informiert"

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