Montag, 15. Mai 2017

Auch beim Bikesharing das Kleingedruckte lesen

Bikesharing in Städten erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Für rund 12 Euro pro Tag sind die Fahrräder an vielen Standorten zu haben. Doch auch das Rechtliche sollten Nutzer in den Vertragsbedingungen genau prüfen. Denn kommt es zu Schäden am Fahrrad, einem Strafzettel oder einem Diebstahl währen der Ausleizeit, haftet meist der Mieter dafür.

Der ADAC hat folgende Tipps zusammengestellt, die Nutzer von Bikesharing vor der ersten Tour beachten sollten
  • Zuerst persönlichen Versicherungsschutz prüfen, da bei den meisten Betreibern keine automatische Haftpflichtversicherung besteht.

  • Vor der ersten Nutzung online registrieren, sich mit den wichtigsten Funktionen und Nutzungsbedingungen vertraut machen und vergewissern, dass alle Zugangsbedingungen erfüllt sind. Bei einigen Anbietern ist beispielsweise nur eine Registrierung mit Kreditkarte möglich.

  • Nummer einer Hotline oder Ansprechpartner für den Notfall parat haben.

  • Nachfragen, was im Falle einer Beschädigung, eines Diebstahls oder Unfalls zu tun ist.

  • Vor der kostenpflichtigen Nutzung alle wesentlichen Funktionen des Bikes checken, Reifendruck und Verstellbarkeit des Sattels überprüfen.

  • Bei der Fahrradrückgabe auf eine entsprechende Bestätigung achten und die abgebuchten Beträge möglichst zeitnah kontrollieren.

Es gibt rund 80 Fahrradverleihsysteme in Deutschland. Die größten Anbieter Call a Bike (Deutsche Bahn) und Nextbike sind in allen größeren Städten vertreten. Auch private Verleihsysteme drängen mit alternativen Geschäftsmodellen auf den Markt.

Beispiele: bei Bikesurfing Berlin können Nutzer kostenlos und auf Vertrauensbasis einzelne Fahrräder ausleihen. Sie wurden gespendet oder in Polizeiauktionen günstig ersteigert. Beim Startup Airdonkey werden Räder von Privatpersonen verliehen.
Quelle: ADAC

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