Freitag, 30. Juni 2017

Gefahr für die Gesundheit: Viel Sonne, viel Ozon

Wie das Umweltbundesamt (UBA) mitteilt, wurde bereits am 20. Juni 2017 mit 238 µg/m³ fast die Warnschwelle von 240 µg/m³ erreicht (Westeifel, Rheinland-Pfalz). Problemregionen sind vor allem Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen und das Saarland betroffen.

Das UBA erklärt dazu:  

Das farblose und giftige Gas Ozon ist eines der wichtigsten Spurengase in der Atmosphäre. Die in einer Höhe von 20 bis 30 Kilometern bestehende natürliche Ozonschicht schützt uns vor der schädlichen UV-Strahlung der Sonne.

Entsteht Ozon allerdings am Boden, kann es in hohen Konzentrationen der Gesundheit schaden. Ozon reizt die Atemwege, verursacht Husten, Kopfschmerzen oder Atembeschwerden. Auch Einschränkungen der Lungenfunktion sind möglich.

Gerade bei körperlicher Anstrengung und bei erhöhtem Atemvolumen kann sich das verstärken. Empfindliche oder vorgeschädigte Personen und durch Atemwegserkrankungen vorbelastete Kinder, sollten bei hohen Ozonwerten körperliche Anstrengungen im Freien vermeiden.

Weitere wichtige Infos und Tipps zum Thema Ozon:

Reisen in der EU: Vorschriften für Kraftfahrzeuge

Wer mit dem Kraftfahrzeug in EU-Ländern unterwegs ist, sollte sich vorab darüber informieren, welche Regeln es dafür im jeweiligen Reiseland gibt (z.B. ob und falls ja, welche Umweltzonen gelten, wie es mit den Mauten/Straßenbenutzungsgebühren geregelt ist, ob es bestimmte Zugangsbeschränkungen gibt etc. ).

Dadurch kann der Ärger mit Geldstrafen und Verzögerungen vermieden werden. Auf dieser Webseite (finanziert von der Europäischen Kommission) gibt es die jeweiligen Infos: http://de.urbanaccessregulations.eu/

Wochenreport 26/2017

Neueste Verbraucherwarnungen und Meldungen:

  • Rückruf: Brebis Fermier Schafskäse Rohmilch. Details: hier
  • Rückruf: "Gut Bartenhof" Herzhafter Katenschinken. Details: hier


Neueste Öko-News und Tests:

Links zu weiteren Artikeln:  hier

Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 26/2017 erschienen

Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt, hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht (engl.): hier

Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia

Donnerstag, 29. Juni 2017

Tipps von der Polizei: Sicher mobil, auch auf Reisen

Die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK), das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der Deutsche ReiseVerband (DRV) geben hier wichtige Tipps für Reisende, wie sie sicher mobil durch den Urlaub kommen:
  • Hinterlegen Sie Ihre Mobilfunknummer beim Reisebüro oder Reiseveranstalter, so dass Sie im Notfall kontaktiert werden können.

    (Im Krisen- oder Katastrophenfall ist die Kurznachricht – die SMS – auf das Handy ein bewährtes Kommunikationsmittel. Dies gilt besonders dann, wenn die Mobilfunknetze aufgrund zu vieler Anrufe überlastet sind. Die meisten Reiseveranstalter nutzen in Notfällen SMS-Benachrichtigungen, um ihre Gäste ausfindig zu machen und zu informieren.)

  • Buchen Sie für Reisen außerhalb der EU* einen Auslandstarif oder kaufen Sie eine Prepaid-Karte am Urlaubsort.

  • Klären Sie vorab, welche Kommunikationskanäle in Ihrem Urlaubsland zur Verfügung stehen.

  • Informieren Sie sich über die Netzabdeckung am Urlaubsort.

  • Achten Sie auf den Basisschutz Ihrer mobilen Endgeräte**: Nutzen Sie Sperrcodes und Passwörter und halten Sie Apps auf dem aktuellsten Stand.

  • Achten Sie bei der Eingabe von Zugangsdaten darauf, dass niemand Ihr Passwort ausspähen kann.

  • Aktivieren Sie drahtlose Schnittstellen nur bei Bedarf. Eine direkte Koppelung mit anderen Geräten zum Austausch von Daten, etwa über Bluetooth oder NFC, darf nur mit vertrauenswürdigen Partnern geschehen.

  • Nutzen Sie fremde WLAN, z.B. öffentliche Hotspots an Flughäfen oder in Cafés nur mit einem VPN (Virtuelles privates Netzwerk), das Ihre Internetverbindung abhör- und manipulationssicher macht.

  • Nutzen Sie bei Verlust oder Diebstahl mögliche Ortungs-, Fernsperr- oder Löschdienste.

  • Erstatten Sie bei Verdacht auf eine Straftat Anzeige bei der örtlichen Polizei.

* Für Reisen innerhalb der EU siehe unseren Artikel hier im v-mag: Ende der Roaming-Gebühren in der EU ab dem 15.06 - doch Vorsicht: es gibt Ausnahmen!

**Details vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) dazu: Sicherheitshinweise für mobile internetfähige Geräte

Auch wichtig: sollte Handy, Kreditkarte etc gestohlen werden oder sonstwie abhanden kommen - sofort sperren lassen (gilt generell; also auch im Inland): So geht´s

Stauprognose für das Wochenende 30. Juni bis 2. Juli

Wie der ADAC in seiner aktuellen Stauprognose vorhersagt, brauchen Autofahrer am Wochenende auf Deutschlands Autobahnen viel Geduld.

Denn in acht Bundesländern sind jetzt Sommerferien. Neben Bremen, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen schließen jetzt Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland die Schulen. Die Staus werden daher im Vergleich zur vergangenen Woche an Länge und Dauer noch zunehmen.

Ab 1. Juli ist durch das Lkw-Ferienfahrverbot etwas Erleichterung in Sicht: Es gilt bis Ende August immer samstags von 7 bis 20 Uhr.

Die größten Staustrecken:

Mittwoch, 28. Juni 2017

Microsoft schließt eine Sicherheitslücke in der Microsoft Malware Protection Engine

Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

Microsoft stellt Sicherheitsupdates für mehrere Anti-Malware-Produkte, wie beispielsweise den Windows Defender, zur Verfügung.

Microsoft gibt an, dass das Sicherheitsupdate in Abhängigkeit von der verwendeten Software, der Internetverbindung sowie der Infrastruktur automatisch innerhalb von 48 Stunden nach Veröffentlichung installiert wird. Es wird dringend empfohlen, die erfolgreiche Installation des Updates zu überprüfen und gegebenenfalls manuell einzuleiten.

Benutzer die nicht auf die automatische Aktualisierung warten möchten, können diese manuell auslösen. Eine Beschreibung der nötigen Schritte zur Überprüfung und zur manuellen Installation des Update entnehmen Sie der angehängten Referenz von Microsoft.

Alle Microsoft Malware Protection Engine Versionen ab 1.1.13903.0 enthalten die Sicherheitslücke nicht mehr.

Betroffen sind folgende Systeme:
  • Microsoft Endpoint Protection
  • Microsoft Forefront Endpoint Protection
  • Microsoft Forefront Endpoint Protection 2010
  • Microsoft Malware Protection Engine vor 1.1.13903.0
  • Microsoft Security Essentials
  • Microsoft Windows Defender
  • Windows Intune Endpoint Protection
  • Microsoft Windows 7 SP1 x86
  • Microsoft Windows 8.1 x86
  • Microsoft Windows 10 x86
  • Microsoft Windows 10 x86 v1511
  • Microsoft Windows 10 x86 v1607
  • Microsoft Windows 10 x86 v1703
  • Microsoft Windows Server 2008 SP2 x86 Server Core Installation
  • Microsoft Windows Server 2008 SP2 x86
Referenzen:

Ärger im Urlaub: Tipps für Urlauber

Mit der Reisezeit kann es für Urlauber leider nicht nur zu angenehmen Erlebnissen kommen; Ärgernisse wie z.B. Streik oder Verspätungen bei Flügen, das Gepäck reist alleine sonswo in der Weltgeschichte herum, Ungeziefer im Hotel, Diebstahl der Geldbörse mit wichtigen Papieren / Kreditkarte, ein nötiger Arztbesuch am Urlaubsort etc.

 Da kann den Betroffenen die Ferienzeit ganz schön vermiest werden. Damit Reisende sich schon mal vorab über ihre Rechte und Pflichten bei Widrigkeiten im Urlaub informieren können, hat die Verbraucherzentrale Bayern in diesem Artikel wichtige Infos zusammengestellt: Reise-Spezial: Tipps für Urlauber

Dienstag, 27. Juni 2017

Zu viel Dünger: Trinkwasser könnte teurer werden

Wie das Umweltbundesamt (UBA) mitteilt, könnte Trinkwasser in etlichen Regionen Deutschlands in Zukunft spürbar teurer werden. Grund dafür ist die hohe Belastung des Grundwassers mit Nitrat; sie entsteht vor allem in Gebieten mit landwirtschaftlich intensiv genutzten Flächen dadurch, dass auf den Feldern Gülle und Mist aus der intensiven Tierhaltung oder Mineraldünger für beispielsweise Obst- und Gemüseanbau aufgebracht werden.

Derzeit überschreiten über 27 Prozent der Grundwasserkörper den Grenzwert von 50 mg/l. Wenn die Nitrateinträge dort nicht bald sinken, müssen betroffene Wasserversorger zu teuren Aufbereitungsmethoden greifen, um das Rohwasser von Nitrat zu reinigen.

Einer aktuellen Studie* des UBA zufolge kann dies die Trinkwasserkosten um 55 bis 76 Cent pro Kubikmeter erhöhen. Das entspricht einer Preissteigerung von 32 bis 45 Prozent. Eine vierköpfige Familie müsste dann bis zu 134 € im Jahr mehr bezahlen.

Die Wasserversorger versuchen bereits heute, das Wasser mit unterschiedlichen Maßnahmen zu schützen, indem sie die darüber liegenden Flächen selbst pachten, Brunnen verlagern oder belastetes mit unbelastetem Wasser mischen. Auch diese Kosten fließen bereits heute in den Trinkwasserpreis mit ein. Doch derartige Maßnahmen werden in Zukunft in hochbelasteten Regionen nicht ausreichen, um den Nitratwert im Trinkwasser niedrig zu halten.

Seit dem 02.06.2017 ist daher eine neue Düngeverordnung gültig (mehr Details dazu hier und da). Wichtig sind jetzt eine konsequente Umsetzung der Verordnung und verstärkte Kontrollen in den betroffenen Regionen. Falls sich diese Belastungen nicht verringern, müssten laut UBA weitere und strengere Auflagen für die Landwirtschaft erfolgen.

Weitere Infos zum Thema:

Montag, 26. Juni 2017

Schulden: Höhere Pfändungsfreigrenzen ab dem 01.07.2017

Die Verbraucherzentrale Bayern macht darauf aufmerksam, dass ab dem 1. Juli 2017 für Schuldner mit regelmäßigem Einommen eine Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen um gut 5,5 Prozent gilt.

Allerdings gibt es auch hier für Betroffene einiges zu beachten. Das Wichtigste in Kürze dazu: vz Bayern 

Quiz: Testen Sie Ihr Wissen über IT-Sicherheit im Urlaub

Den Urlaub online buchen, Urlaubsfotos mit dem Tablet oder Handy knipsen und eventuell gleich online mit Freunden und Bekannten teilen - auch in der Ferienzeit gibt es diese und viele andere Möglichkeiten, mit Hilfe der digitalen Welt Dinge zu erledigen, die noch vor ein paar Jahren viel mehr Zeit und Aufwand gekostet haben.

Um so wichtiger, dass sich Nutzer dieser Technik auch während des Urlaubs der Sicherheitsrisiken dahinter bewusst sind - und sich entsprechend schützen können.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat daher ein Quiz mit 8 Fragen zusammengestellt, mit dem Interessierte selbst testen können, wie fit sie in Sachen IT-Sicherheit für den Urlaub sind. Hier geht es zum Start: IT-Sicherheitsquiz

Samstag, 24. Juni 2017

10 Tipps zum Mietwagen im Urlaub

Um am Urlaubsort möglichst flexibel zu sein, mieten so einige Verbraucher in den Ferien einen Mietwagen. Allerdings lauern auch da Kostenfallen. Der ADAC gibt hier 10 Tipps, damit Urlauber auf der sicheren Seite sind und nicht in teure Kostenfallen tappen:
  1. Wer seinen Mietwagen vorab bei einem deutschen Vermieter oder Vermittler wie zum Beispiel der ADAC Autovermietung bucht, muss sich nicht vor Ort durch oft unverständliche Vertragsbedingungen quälen. Sollte bei der Anmietung trotzdem etwas schief gehen, ist der deutsche Vermieter/Vermittler der Ansprechpartner.

  2. Ein Miettag beträgt 24 Stunden: Wer dies weiß und etwas flexibel sein kann, spart so gegebenenfalls die Kosten für einen vollen Tag.

  3. Optimal ist die Tankregelung "full-to-full": mit vollem Tank abholen und mit vollem Tank zurückgeben. Dadurch lassen sich teils überhöhte Tankpauschalen sparen und vor dem Abgeben muss nicht versucht werden, einen bestimmten Tankstand herbeizuführen. Wer auf Nummer sicher gehen will, tankt direkt vor dem Zurückgeben und legt bei der Rückgabe auf Nachfrage die Quittung vor.

  4. Um bei großen und kleineren Unfällen abgesichert zu sein, empfiehlt sich eine Vollkasko-Versicherung mit Diebstahlschutz ohne Selbstbeteiligung – die Versicherungssumme der Haftpflicht sollte dabei mindestens eine Million Euro betragen. Auf jeden Fall sollten Glas, Felgen und Reifen mitversichert sein – denn dort sind Schäden am häufigsten.

  5. Unbegrenzte Kilometer sind bei der ADAC Autovermietung im Ausland Standard. Ist dies bei anderen Anbietern nicht der Fall, am besten vorab überschlagen, wie viele Kilometer voraussichtlich gefahren werden – für den Urlaub, wo man oft spontan unterwegs ist, wird dies jedoch meist schwierig. Wer über die Inklusive-Kilometer kommt, muss mit hohen Kosten pro Extra-Kilometer rechnen.

  6. Extras wie Kindersitze sollten unbedingt schon vorab gebucht werden, um vor Ort nicht ohne dazustehen. Dabei unterscheiden sich die Kosten der Anbieter oft deutlich – ein Kindersitz kostet für eine Woche auf Mallorca in der Hochsaison zwischen 50 und 80 Euro. So kann der zunächst günstigste Anbieter mit allen Extras plötzlich teurer sein als das vorher zweit- oder drittgünstigste Angebot.

  7. In unbekannten Gebieten fühlen sich viele Autofahrer mit einem Navigationsgerät sicherer. Doch für ein Navi verlangen Mietwagenanbieter extra. Dank wegfallender Roaming-Gebühren in der EU ist das eigene Smartphone mit gratis Apps nun eine echte Alternative – so lassen sich pro Woche schnell bis zu 100 Euro sparen.

  8. Am Ende der Mietwagen-Buchung sollte der Gesamtpreis mit allen Versicherungen und Gebühren ausgewiesen sein. Ist dies nicht der Fall, muss der Mieter vor Ort mit teils hohen Zusatzkosten rechnen.

  9. Ist die Wunschautokategorie trotz rechtzeitiger Buchung vor Ort nicht verfügbar, bietet der Vermieter in der Regel ein kostenloses Upgrade auf eine höhere Kategorie an. Wer dieses prinzipiell gute Angebot annimmt, sollte sich jedoch rückversichern, dass dadurch keine versteckten Kosten auf ihn zukommen.

  10. Auch wenn es ein paar Minuten in Anspruch nimmt: Bei der Fahrzeugabholung sollte penibel auf Vorschäden geachtet werden. Sind diese nicht im Übergabe-Protokoll vermerkt, muss der Mieter darauf bestehen, dass diese eingetragen werden. Ebenso sollte der Mieter bei der Rückgabe darauf bestehen, dass das Fahrzeug in seiner Anwesenheit auf Schäden geprüft und ihm schriftlich bestätigt wird, dass keine (oder gegebenenfalls welche neuen) Schäden vorhanden sind.

Quelle: ADAC

Tipps: IT-Sicherheit auch im Sommerurlaub

Mit dem Sommer und dem Start der großen Ferien in den ersten Bundesländern beginnt nun auch die größte Reisewelle des Jahres. Smartphone, Tablet und Notebook sind meist mit im Gepäck, um Fotos von unterwegs zu teilen, Infos vor Ort zu recherchieren oder zu telefonieren.

Zu den Reisevorbereitungen sollte auch an die Sicherheit der mobilen Geräte und damit an den Schutz der persönlichen Daten gedacht werden. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat hier einige Tipps zu diesem Thema veröffentlicht: Sommer, Sonne, sichere IT

Freitag, 23. Juni 2017

Rückruf: "Gut Bartenhof" Herzhafter Katenschinken

Die Firma Hermann Wein GmbH & Co. KG ruft folgendes Produkt zurück:

"Gut Bartenhof" Herzhafter Katenschinken gewürfelt
2 x 125g,  Mindesthaltbarkeitsdatum 07.07.2017

Das Produkt wurde in Bayern, Baden-Württemberg und Österreich vertrieben

Grund für den Rückruf: Im Rahmen einer mikrobiologischen Eigenkontrolle wurden in einer Charge des Produktes Salmonellen nachgewiesen. Kunden, die das genannte Produkt noch in ihrem Haushalt haben werden gebeten, dieses nicht mehr zu verzehren. Es kann in der Filiale auch ohne Einkaufsbon gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgegeben werden. Quelle mit weiteren Infos: lebenmittelwarnung.de

Bürger-Cert: neuer Newsletter "Sicher • Informiert" erschienen

Der neue Newsletter "Sicher • Informiert" vom Bürger-Cert (ein Projekt vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) ist wieder erschienen.

Diesmal mit Infos u.a. über:
  • Malware: Manipulierte Apps im Umlauf
  • Hoax: Warnung vor unechten Freundschaftsanfragen auf WhatsApp
  • Phishing: Angebliche Bestellung eines iPhones über Amazon
  • Trojaner: CertLock Virus blockiert Antiviren-Programme
Und weitere Warnungen, Tipps und Hinweise, die man als User von Computer, Handy/Smartphone und Co. lesen sollte: Bürger-Cert Newsletter "Sicher • Informiert

Wochenreport 25/2017

Neueste Verbraucherwarnungen und Meldungen:

  • Rückruf: Salami-Sticks Classic „Jeden Tag" |Salami Sticks Classic „GUT&GÜNSTIG" | Salami Sticks „Jean Luc" | Luftgetrocknete Mini-Salamis Classic „Gut Bartenhof“. Details: hier
  • Rückruf: Wirkstoffabweichung – Hersteller rufen Mucosolvan Lutschpastillen zurück. Details: hier
  • Das Kraftfahrt-Bundesamt warnt vor der Benutzung von Anhänger Kompletträdern 195/50 R 13C 104/102N BOKA Trailer Line Reifen montiert auf 5½Jx13 und 6Jx13 MEFRO Stahlfelgen von STARCO NV.. Details: hier
  • TOMY Europe ruft Baby-Spielzeug "Siggi, das Streifenhörnchen" von Lamaze zurück. Details: hier
  • Chicco ruft Chicco Cosmos Auto-Kindersitze zurück (verkauft zwischen 28. Februar 2017 und 27. Mai 2017) . Details (PDF, 248 KB): Klick

Neueste Öko-News und Tests:

Links zu weiteren Artikeln:  hier

Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 25/2017 erschienen

Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt, hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht (engl.): hier

Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia

Donnerstag, 22. Juni 2017

Achtung: falsche E-Mails vom "Google-Support"

Warnung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

Zurzeit sind unechte E-Mails im Umlauf, die den Support von Google als Absender vortäuschen. Spam-info.de warnt vor einer kurzen, englischsprachigen Mail "Notification Service Reporting", die eine Aufforderung enthält, einen Link anzuklicken (Warnmeldung dazu hier).

 Ob sich dahinter eine Spyware, ein Phishing-Versuch oder ein anderer Internet-Angriff verbirgt, ist unklar und könnte sich auch ständig ändern. Wenn Sie ein Google Konto besitzen - öffnen Sie die E-Mail nicht. Klicken Sie keinesfalls den enthaltenen Link an.



Zum Thema: Hier erklärt das BSI u.a., warum schon allein das Öffnen einer solchen oder ähnlichen E-Mail gefährlich sein kann: Sicherheits-Irrtümer: E-Mail-Sicherheit

Angeblich SCHUFA-freie Kredite: Achtung, teure Falle!

Wie die Verbraucherzentrale Sachsen berichtet, reißen die Verbraucherbeschwerden über die unlautere Bewerbung von Sofortkrediten nicht ab. Denn am Telefon und auf Internetseiten wird massiv mit SCHUFA-freien Krediten geworben; oft können Verbraucher gleichzeitig eine Kreditkarte beantragen - und dann kommen doch noch Kosten auf die Angeworbenen zu.

Eine Masche der Anbieter, um an Geld der Kunden zu gelangen, ist die geschickte Vermischung von Angeboten; dadurch wird Verbrauchern der Eindruck vermittelt, dass sie schnell und ohne vorherige Bonitätsprüfung Geld erhalten könnten. Besonders Flüchtlinge und Migranten wurden in letzter Zeit Opfer dieser Masche.

Dabei geht es u.a. darum, neben dem beworbenen Sofortkredit z.B. eine MasterCard ohne Schufa zu vertreiben - allerdings ist dann deren Erwerb und/oder Mitgliedschaft im Kreditclub kostenpflichtig. Ob es über solche Kanäle tatsächlich auch einen Kredit gibt, ist laut der Verbraucherzentrale allerdings mehr als ungewiss.

Eine weitere Masche ist es, Kreditkarten mit einer saftigen Rechnung per Nachnahme zu versenden. So soll bei einem Anbieter knapp 100 Euro dafür bezahlt werden. Wird die Sendung nicht angenommen, folgen Forderungen eines Inkassounternehmens über annähernd 200 Euro wegen einer nicht bezahlten Kreditkartenbestellung.

In anderen Fällen geht es vermutlich nur darum, weitere Verträge zu verkaufen. Nach Zahlung eines Betrages in Höhe von z.B. 150 Euro erhält der Verbraucher Zugang zu einem Portal, über welches eine kostenlose Prepaid-Kreditkarte bestellt werden kann, die jedoch nur funktioniert, wenn Geld aufgeladen wird. Schwierig für denjenigen der ohnehin kaum Geld hat.

Verbraucher schützen sich jedoch am besten vor diesen Fallen, wenn sie die Angebote ignorieren. Hier noch einen Bericht zu diesem Thema: marktwaechter.de

Stauprognose für das Wochenende 23. bis 25. Juni

Wie der ADAC in seiner aktuellen Stauprognose vorhersagt, geht es nach den Staus der vergangenen Wochenenden durch Pfingsturlauber am kommenden Wochenende mit starkem Reiseverkehr weiter: In Bremen, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen beginnen die Sommerferien.

Zwar sind laut dem Automobilclub noch keine Megastaus mit stundenlangem Stillstand zu erwarten; eng soll es dennoch vor allem im Norden und im Osten der Republik werden.

Die größten Staustrecken:

Mittwoch, 21. Juni 2017

Immer schön kühl bleiben!

Wenn die Temperaturen im Sommer steigen, verwandeln sich viele Wohnungen in wahre Saunen. Um die Zimmertemperatur auf ein erträgliches Maß zu reduzieren, reichen aber schon ein paar einfache Tipps von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg:
  1. Lassen Sie tagsüber alle Fenster zu. Auch querlüften bringt nur heiße Luft in die Wohnung. Nur früh morgens oder am Abend und in der Nacht sollten die Fenster wieder geöffnet werden, dann am besten auch die Zimmertüren, so dass die frische, kalte Luft quer durch die Wohnung ziehen kann.

  2. Verdunkeln Sie die Fenster. Denn heißes Sonnenlicht bringt Wärme in die Wohnung. Am effektivsten sind Außenrollos. Wer die nicht hat, sollte zumindest bei Terrassen oder Balkontüren versuchen, Sonnensegel von außen anzubringen, selbst ein Betttuch, von außen vor die Scheibe angebracht, kann helfen. Auch Verdunkelung von innen hilft ein wenig, die Hitze draußen zu halten, ist aber längst nicht so effektiv, wie der Schutz von außen. Rollos, Lamellen, sollten möglichst hell oder silberfarben sein, um das Licht zu reflektieren.

  3. Große Wärmequellen wie Herd, Computer, Deckenfluter, oder auch Plasma-Fernseher sollten sparsam benutzt werden. Denn der Kampf gegen die Außenwärme nutzt nichts, wenn man gleichzeitig im Raum unnötig Wärme produziert.
Für Hausbesitzer gilt: Wer gerade neu baut, oder renoviert, sollte auf die richtige Dämmung achten. Dachwohnungen schützt man am besten vor Hitze, indem möglichst viel Masse eingebracht wird, für die Dämmung also schwere Holzweichfaserplatten eingesetzt werden. Und auch eine Wärmepumpe hat gegen Hitze ihre Vorteile: Mit ihr kann man Häuser nicht nur heizen, sondern auch kühlen.

Bei allen Fragen zum effizienten Hitzeschutz hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale: online, telefonisch oder mit einem persönlichen Beratungsgespräch. Die Berater informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei). Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Wie Sie mit zwei Teebeuteln zum Boden- und Klimaforscher werden

Das Umweltbundesamt macht auf ein weltweit einzigartiges Experiment aufmerksam, mit dem im Grunde jeder Interessierte zum Boden- und Klimaforscher werden kann. Dieses Experiment wurde von der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES) mit angestoßen und jeder kann teilnehmen.

Wer nach Anleitung mitmacht hilft dabei, den Abbau organischer Materialien im Boden und die damit verbundene Entwicklung des Treibhausgases CO2 auf globaler Ebene sichtbar zu machen – und so die Rolle der Böden im Klimawandel besser zu verstehen.

Das Mitmachen ist ganz einfach:

Dienstag, 20. Juni 2017

"mimikama" warnt: Vorsicht vor dem Anruf mit der Nummer +382680982870

"mimikama" (ein Verein zur Aufklärung über Internetmissbrauch) warnt vor Anrufen aus Montenegro mit der Nummer +382680982870. Und erst recht solle man diese Nummer nicht zurückrufen.

Denn beim Rückruf auf diese Rufnummer werden erhöhte Koste verursacht. Dazu muss gar keine Abofalle hinter der Nummer stecken, denn der Aspekt, dass es sich um eine Rufnummer aus Montenegro handelt, genügt schon. Quelle mit weiteren Infos darüber: mimikama.at

München gibt bekannt: Maß auf dem Oktoberfest 2017 kostet zwischen 10,60 und 10,95 Euro

Die Stadt München hat heute bekanntgegeben, dass auf dem diesjährigen Oktoberfest 2017 der Bierpreis für eine Maß zwischen 10,60 und 10,95 Euro kosten wird – das ist ein Anstieg von durchschnittlich 2,55 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Demnach sollen auch die Durchschnittspreise für alkoholfreie Getränke etwas teurer werden: Sie betragen pro Liter für Tafelwasser 8,73 Euro (Vorjahr 8,27 Euro), Spezi 9,64 Euro (Vorjahr 9,27 Euro) und für Limonade 9,55 Euro (Vorjahr 9,04 Euro).

(Die Stadt München legt nach eigenen Angaben die Getränkepreise nicht selbst fest; als Veranstalterin überprüft die Stadt jedoch die Vorschläge der Gastronomen auf ihre Angemessenheit. Dazu  werden die Preise mit denen in gastronomischen Großbetrieben auf dem Münchner Stadtgebiet verglichen. Hier kostet die Maß derzeit zwischen 7,40 und 10,40 Euro.)

Hier kann man die Liste mit Getränkepreisen der einzelnen Betriebe auf der Wiesn 2017 kostenlos herunterladen (PDF, 57.3 KB): Oktoberfest 2017 | Bier-, Limonaden- und Tafelwasserpreise
Prost!    Quelle: Stadt München

Digitaler Alltag: kostenfreies Webinar für Eltern

Tipp vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

Für alle Eltern, die ihren Kindern Hilfestellungen für einen verantwortungsvollen digitalen Alltag und zum Umgang mit mobilen Social Media-Diensten wie WhatsApp, Snapchat und Instagram mit auf den Weg geben möchten, bietet klicksafe diesen Donnerstag (22.06.2017) ein kostenfreies Webinar an. Anmeldungen sind auf der Seite möglich (hier; etwas weiter unten ).

Anregungen rund um eine verantwortungsbewusste Medienerziehung finden Sie ebenfalls im BSI für Bürger-Angebot hier.

Einkauf auf Messen - kein Widerruf möglich?

Auf vielen Messen können die Besucher auch gleich einkaufen. Doch wie sieht es rechtlich aus, wenn der gekaufte Artikel dann doch nicht zusagt, und man ihn gerne zurückgeben möchte?

Früher galt da der Grundsatz: Kein Widerruf für Messegeschäfte. Allerdings gibt es da mittlerweile Ausnahmen. Die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern klärt diesbezüglich auf: Widerruf beim Messekauf? 

Montag, 19. Juni 2017

Tipps und Infos zum Baden in der Natur

Wer lieber in der Natur (Seen und Flüsse) statt im Swimming-Pool badet, möchte damit oft auch Chemie und Technik vermeiden.

Allerdings ist nicht jedes Naturgewässer zum Baden geeignet; Strömungen, Untiefen und Pflanzenbewuchs können zu Unfällen führen. Auch können Krankheitserreger oder Cyanobakterien zum Gesundheitsrisiko werden.

Das Umweltbundesamt hat auf diesen Seiten Tipps und Infos zusammengestellt, damit Naturfreunde beim Baden (und danach) keine bösen Überraschungen erleben:

IT-Sicherheit: Daten verschlüsselt speichern

Um Daten vor Verlust und Missbrauch zu schützen, empfiehlt es sich, sie verschlüsselt zu speichern - unabhängig vom Speichermedium. Die Verschlüsselungstechniken sind vielfältig.

Einen Überblick mit hilfreichen Hinweisen zur Datenverschlüsselung liefern Ihnen die Tipps vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hier: Unerlaubten Zugriff auf Daten vermeiden - Verschlüsselung

Samstag, 17. Juni 2017

90 Prozent der Deutschen tragen die Herpes simplex Viren vom Typ-1 in sich

Lippenbläschen sind unschön und oft auch schmerzhaft. Laut dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) sind 90 % der Deutschen mit dem Erreger dieser Bläschen (Herpes simplex Viren Typ-1) infiziert. Doch nicht bei jedem Infizierten brechen auch von Zeit zu Zeit diese Bläschen aus; viele Menschen wissen gar nicht, dass sie dieses Virus überhaupt in sich tragen, da sie von einem Ausbruch verschont bleiben.

Das BMBF erklärt zum Ausbruch:

Wer sich einmal mit Herpesviren infiziert hat, wird sie für den Rest seines Lebens nicht mehr los. Meist befinden sie sich im Ruhezustand. Erst wenn das Immunsystem geschwächt ist, etwa bei Infektionskrankheiten, Fieber, Stress oder starker Sonneneinstrahlung, werden die Herpesviren mit den typischen Herpes-Bläschen wieder aktiv. Normalerweise ist die Krankheit unangenehm, aber nicht gefährlich.

Lars Dölken vom Lehrstuhl für Virologie an der Universität Würzburg, wo intensiv zum Herpes-Virus geforscht wird, sagt dazu: „In den ersten Stunden nach der Infektion entscheidet sich in jeder einzelnen befallenen Zelle, ob sich das Virus darin aktiv vermehrt oder in den Ruhezustand übergeht".

Das BMBF unterstützt die Würzburger Wissenschaftler bei der Entwicklung eines Wirkstoffes gegen Herpesviren. Um Patienten von dem Virus zu heilen, wollen sie einen akuten Ausbruch in allen infizierten Zellen in Gang setzen. Lars Dölken erklärt dieses Vorhaben: „Das Immunsystem könnte dann die Herpesviren mit Unterstützung antiviraler Medikamente effektiv bekämpfen. Die Latenz würde verschwinden und wir hätten den Patienten vom Virus geheilt"     Quelle: BMBF

Freitag, 16. Juni 2017

Sicherheitsupdate für den Google Chrome Browser

Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

Google veröffentlicht für die Betriebssysteme Linux, Windows sowie Mac OS X und macOS Sierra den Google Chrome Browser in der Version 59.0.3071.104. Mit dem Sicherheitsupdate behebt der Hersteller insgesamt fünf Sicherheitslücken, von denen drei durch externe Sicherheitsforscher entdeckt wurden. Das Update steht als Download und über die Auto-Update-Funktion zur Verfügung.

Betroffen sind folgende Systeme:
  • Chromium vor 59.0.3071.104
  • Google Chrome vor 59.0.3071.104
  • Apple Mac OS X
  • macOS Sierra
  • GNU/Linux
  • Microsoft Windows
Empfehlung: Installieren Sie das Update auf die neue Version des Chrome Browsers möglichst zeitnah, da der Hersteller das von zwei der Sicherheitslücken ausgehende Risiko als 'hoch' einstuft.

Wochenreport 24/2017

Neueste Verbraucherwarnungen und Meldungen:

  • Wäschetrockner von Beko, Blom­berg und Grundig: Motor kann über­hitzen . Details: hier
  • Rückruf via Aldi-Nord: Tillman’s Frische Zwiebelmettwurst – QS, 200 g. Details: hier
  • Rückruf: real,- Quality Steakhousepfanne, tiefgekühlt, 500 g. Details: hier
  • Cycling Sports Group ruft f eine begrenzte Anzahl von GT-Fahrrädern des Modelljahrs 2017 zurück. Details (PDF, 638 KB): Klick
  • Rückruf Käse "Coulomniers au lait Cru Gillot Noir" von der Fromagerie Gillot SAS. Details: hier
  • Rückruf via Oertli: Brauchwasserwärmepumpe OTWH 300. Details: hier
  • Rückruf: Behörde warnt vor bunten Melaminbechern von Action. Details: hier

Neueste Öko-News und Tests:

Links zu weiteren Artikeln:  hier

Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 24/2017 erschienen

Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt, hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht (engl.): hier

Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia

Donnerstag, 15. Juni 2017

Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

Im Adobe Flash Player bis einschließlich Version 25.0.0.171 existieren neun kritische Sicherheitslücken, die zur vollständigen Übernahme des betroffenen Systems durch einen Angreifer aus dem Internet führen können.

Betroffen sind folgende Systeme:
  • Adobe Flash Player vor 26.0.0.120 for Microsoft Edge and Internet Explorer 11
  • Adobe Flash Player vor 26.0.0.126
  • Adobe Flash Player vor 26.0.0.126 for Google Chrome
  • Adobe Flash Player for Linux vor 26.0.0.126
  • Apple Mac OS X
  • macOS Sierra
  • GNU/Linux
  • Chrome OS
  • Microsoft Windows
Empfehlung: Aktualisieren Sie den Adobe Flash Player auf die Version 26.0.0.126, sofern Sie nicht die automatische Update-Funktion innerhalb des Produktes benutzen. Die aktuelle Version des Flash Players für Microsoft Edge und Internet Explorer 11 auf Windows 8.1 und Windows 10 ist 26.0.0.120.

Die für Ihr System jeweils aktuelle Versionsnummer können Sie über die referenzierte Informationsseite 'About Flash Player' (Englisch) erfahren.

Durch einen Rechtsklick auf Flash-Player-Inhalte und die Auswahl von 'About Adobe (or Macromedia) Flash Player' (etwa: 'Über Adobe Flash Player') können Sie die momentan in Ihrem Browser installierte Version in Erfahrung bringen. Beide Versionsnummern müssen übereinstimmen, damit Ihr System nicht über die jetzt veröffentlichten Sicherheitslücken angreifbar ist.

Sicherheitsupdate für Mozilla Firefox

Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

Mozilla stellt den Browser Firefox in der Version 54 bereit, welcher Korrekturen für mehrere, teilweise schwerwiegende Sicherheitslücken beinhaltet und deswegen zeitnah installiert werden sollte.

Betroffen sind folgende Systeme:
  • Mozilla Firefox vor 54
  • Apple Mac OS X
  • macOS Sierra
  • GNU/Linux
  • Google Android Operating System
  • Microsoft Windows
Empfehlung: Aktualisieren Sie Mozilla Firefox auf die neueste Version. Die Software können Sie über die angegebene Update-Seite oder den Google Play Store laden und entsprechend den Anweisungen installieren.


Microsoft Sicherheitsupdates im Juni 2017 und automatisches Update des Microsoft-Moduls zum Schutz vor schädlicher Software

Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

Microsoft stellt mit dem Juni 2017 Patchtag Sicherheitsupdates für mehrere Produkte zur Verfügung, unter anderem für den Browser Edge, für die derzeit unterstützten Versionen des Internet Explorers, verschiedene Office-Pakete, dort auch die Varianten für Macintosh-Betriebssysteme, Microsoft Sharepoint, Silverlight und Lync / Skype for Business sowie alle aktuell unterstützten Windows-Versionen.

Microsoft aktualisiert weiterhin den Adobe Flash Player und behebt damit zusätzliche, schwerwiegende Sicherheitsanfälligkeiten. Mehrere Sicherheitslücken im Microsoft-Modul zum Schutz vor schädlicher Software, welches unter anderem im Windows Defender eingesetzt wird, um Ihr System vor Angriffen aus dem Internet zu schützen, wurden bereits im Vorwege durch ein automatisches Update geschlossen.

Betroffen sind folgende Systeme:

Reise gewonnen - mit Zusatzkosten überrascht

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnt vor vermeintlichen "Gratis"-Reisen, die via Schreiben mit Reisegewinnmitteilungen den "glücklichen" Gewinnern übermittelt werden. Die Absender versprechen darin kostenlose Urlaubsreisen, zum Beispiel nach Zypern. Die Empfänger hatten zuvor an einem "Strom-Gewinnspiel" teilgenommen.

Doch Vorsicht ist da geboten: Hinter den verlockenden Gewinnen verbergen sich zumeist vor allem Kostenfallen. Meist enthält das Kleingedruckte der Werbeschreiben bereits Hinweise auf zusätzliche Bearbeitungsentgelte oder Saisonzuschläge. Diese werden den Verbrauchern nach der Buchung in Rechnung gestellt. Am Ende kann die Reise ähnlich teuer werden wie eine gleichwertige Reise aus dem Reisebüro.

Beispiele, bei welchen Aktionen Kosten auf die Reisenden zukommen können:
  • Teilweise ist in den Reisen nur der Transport hin und zurück enthalten: Für das touristische Ausflugsprogramm wird vor Ort extra abkassiert. 

  • Sind die Ausflüge kostenlos, führen sie in der Regel geradewegs in Einzelhandelsgeschäfte. Dort warten Werbeverkaufsveranstaltungen, auf denen Verbraucher mit aggressiven Methoden zum Kauf von teuren Waren mit oft zweifelhafter Qualität gedrängt werden. 
Nach Ansicht der Verbraucherzentrale stellen falsche Reisegewinne eine Form der irreführenden Werbung dar. Laut Gesetz dürfen Unternehmen für Gewinne keine zusätzlichen Kosten berechnen. Die Verantwortlichen entziehen sich jedoch der wirksamen Verfolgung, indem sie beispielsweise mit Postfachadressen arbeiten oder regelmäßig den Firmennamen ändern.

Weitere Informationen finden Interessierte unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/reisegewinne

Was die Politik für Verbraucher tun muss

In Deutschland gibt es im September die Bundestagswahl; der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat daher eine Kampagne namens "Verbraucher zählen! Verbraucher wählen!" gestartet, mit der die Verbraucherschützer in den kommenden Wochen erklären, wie aus Ihrer Sicht Verbraucherpolitik in der nächsten Legislaturperiode gestaltet werden soll.

Fünfzehn Kernforderungen hat der vzbv aufgestellt. Dazu gehören unter anderem:
  • Die Forderung nach einem einfachen und kosteneffizienten privaten Altersvorsorgeprodukt, von dem über 35 Millionen Verbraucher profitieren könnten.

  • Schnelles Internet auch für die 19 Millionen Haushalte in Deutschland, die bisher nicht an einen modernen Breitbandanschluss gelangen können.

  • Mehr Gerechtigkeit bei der Verteilung der Kosten für die Energiewende, denn bisher geben Strom- und Gasversorger sinkende Kosten nicht immer vollständig an die Kunden weiter.
Alle Forderungen des vzbv sind mit Erläuterung ab sofort auf der neuen Kampagnenseite zu "Verbraucher zählen! Verbraucher wählen!" abrufbar: verbraucher-zaehlen.de Geplant sind hier auch ein Wahlcheck und Interviews mit den Spitzenkandidaten. Was wollen diejenigen, die zur Wahl stehen, für Verbraucher erreichen?

Hier findet sich eine ausführliche verbraucherpolitische Bilanz der aktuellen Legislaturperiode aus der Sicht des vzbv.   Quelle: Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

Mittwoch, 14. Juni 2017

Stauprognose für das lange Wochenende 14. bis 18. Juni

Wie der ADAC in seiner aktuellen Stauprognose vorhersagt, ist nun rund um der Fronleichnahm viel Geduld erforderlich; denn nun wird es auf Deutschlands Fernstraßen richtig voll.

Wegen des Feiertags am Donnerstag in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Teilen Sachsens und Thüringens sowie im Saarland starteten viele Autofahrer schon am Mittwochnachmittag in das verlängerte Wochenende.

Auf der Heimreise dann bereits die Pfingsturlauber aus Bayern und Baden-Württemberg. Der Höhepunkt des Rückreiseverkehrs dürfte am Samstag insbesondere im Süden Deutschlands erreicht werden, sowie am Sonntagnachmittag, wenn die Kurzurlauber auf dem Heimweg sind. Entspannter wird die Verkehrssituation am Donnerstag und Freitag sein.

Die Staustrecken:

Dienstag, 13. Juni 2017

Wie Kinder unter Alkoholproblemen der Eltern leiden

Nach Expertenschätzungen leben in Deutschland etwa 2,65 Millionen Kinder und Jugendliche zeit­weise oder dauerhaft mit einem alkohol­ab­hängigen Elternteil zusammen. Diese Kinder wachsen in emotional verunsichernden Familien­strukturen auf.

Wie Kinder unter Alkoholproblemen in der Familie leiden und ihre kindliche Widerstands­fähig­keit gestärkt werden kann, ist ein Thema der neuen Ausgabe des Newsletters „Alkoholspiegel“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).

(Der "Alkoholspiegel" erscheint zweimal jährlich und bietet Hintergrundinformationen zu den Alkoholprävention-Kampagnen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und zu aktuellen Themen.)

Darüber hinaus erläutert der Newsletter die positiven Trends beim Alkoholkonsum junger Menschen sowie die Neuheiten der BZgA-Präventionskampagne für Jugendliche „Alkohol? Kenn dein Limit“.

Der neue Newsletter „ALKOHOLSPIEGEL" kann kostenlos hier heruntergeladen werden (PDF, 693 KB): Alkoholspiegel Juni 2017

Die vorherigen Ausgaben des "Alkoholspiegel" gibt es hier im Archiv.

Zur Webseite der der BZgA-Präventionskampagne für Jugendliche: „Alkohol? Kenn dein Limit“.

Montag, 12. Juni 2017

Arzt im Urlaub: Wer schreibt mich weiter krank?

Wenn der eigene Arzt in den Ferien ist, sollten sich Empfänger von Krankengeld unbedingt vom Vertretungsarzt die Folgekrankschreibungen holen.

Denn wenn es zu einer Lücke in der Krankschreibung kommt, können die Kassen aufhören zu zahlen - und als "Lücke" gilt bereits ein einziger Tag.

Die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern hat hier weitere Infos zu diesem Thema: vz Mecklenburg-Vorpommern

Experte vom Umweltbundesamt: „Tüten aus Bioplastik sind keine Alternative“

Landen Plastiktüten in der Natur, belasten sie das Ökosystem auf Jahrhunderte. Biologisch abbaubare Kunststoffe sind aber keine Lösung, sagt Gerhard Kotschik, Verpackungsexperte vom Umweltbundesamt (UBA).

Zur  Definition von "Biokunststoff":

Die Vorsilbe „bio“ hat zwei Bedeutungen. Einmal kann sie für biobasiert stehen, also aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt, etwa auf Stärkebasis aus Mais oder Kartoffeln. Oder „bio“ bezeichnet die Fähigkeit, dass der Kunststoff biologisch abgebaut werden kann. 

Ganz wichtig: Nicht jeder Kunststoff aus nachwachsenden Rohstoffen ist biologisch abbaubar. Genauso sind nicht alle biologisch abbaubaren Kunststoffe aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt. (Quelle: UBA)

Leider kann der Verbraucher am Material der Tüten nicht erkennen, um welchen Biokunststoff es sich handelt; hier gibt es in der Regel nur die Möglichkeit, auf Angaben auf der Plastiktüte zu achten.

Steht also auf der Tüte „biologisch abbaubar“, so bezieht sich dies nur auf die Abbaubarkeit und nicht auf die Herkunft der Rohstofffe. Steht dort „Biokunststoff aus nachwachsenden Rohstoffen“ oder ähnliches so heißt dies nicht, dass die Tüte biologisch abbaubar ist. Auch ist nicht sichergestellt, dass die Tüte aus 100 Prozent nachwachsenden Rostoffen besteht.

Dazu kommt:  biobasierte Kunststoffe bringen neue Probleme mit sich. Der Anbau der „Plastikrohstoffe“ wie Mais, Kartoffeln oder Zuckerrohr wirkt sich negativ auf die Umwelt aus. Denn auch hierfür wird Erdöl benötigt, zum Beispiel für die Herstellung von Diesel und Düngemitteln; auch Pestizide beim Anbau sind keine Seltenheit. Zudem wird der Boden oft überdüngt, was dazu führt, dass Nährstoffe in Flüsse und Seen gelangen. Dies beschleunigt das Wachstum von Algen, was die Gewässer belastet und Fische sterben lässt.

Tipp: Wer Wert auf zweifelsfrei "biologisch korrekte" Einkaufstüten/Behälter legt, kann z.B. waschbare Stofftaschen oder Einkaufskörbe verwenden. Wirklich umweltfreundlich ist alles, was möglichst oft benutzt wird.

Mehr zum Thema:

Samstag, 10. Juni 2017

Infotelefon zur Weiterbildungsberatung

Bürgerinnen und Bürger, die sich beruflich verändern oder weiterentwickeln möchten, können sich telefonisch beraten lassen. Das Infotelefon „Weiterbildungsberatung“ vom Bundesministerium für Bildung und Forschung soll Bürgerinnen und Bürger deutschlandweit dabei unterstützten, eine für sie passende Weiterbildung zu finden.

Die telefonische Beratung kann über Co-Browsing individuell effektiv ergänzt werden. Gemeinsam mit der Beraterin oder dem Berater am Infotelefon navigieren Ratsuchende auf für sie interessanten Webseiten und kommunizieren zugleich in Echtzeit via Internet mit ihnen. Die Beraterinnen und Berater haben dabei keinen Zugriff auf das Endgerät des Ratsuchenden.

Die Weiterbildungsberaterinnen und -berater beraten montags bis freitags (außer an Feiertagen) zwischen 9.00 und 17.00 Uhr zu allen weiterbildungsrelevanten Fragen unter folgender Telefonnumer: 0800 2017909

Der Beratungsservice ist auch über ein Gebärdentelefon unter der Adresse gebaerde@gbt.der-weiterbildungsratgeber.de erreichbar. Ein Programm zur Nutzung des Gebärdentelefons kann auf der Seite www.telemark-rostock.de/gbt heruntergeladen werden.   Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung

Natürliche Schädlingsbekämpfung im Garten

Ärgerlich für jeden Gärtner: da bemüht man sich, dass alles grünt und blüht, und dass der Anbau im Beet eine möglichst reiche und prachtvolle Ernte einbringt: und dann machen Schädlinge alles zunichte -  manchmal buchstäblich auch noch über Nacht.

Wer da mit der Chemiekeule zuschlägt, schadet nicht nur der Umwelt, sondern direkt auch noch der eigenen Gesundheit. Die Verbraucherzentrale Berlin hat daher einige Tipps parat, um auf natürlichem Wege den Garten möglichst frei von Schädlingen zu halten: Schädlingsbekämpfung im Garten

Auch das Umweltbundesamt hat zu diesem Thema bereits ebenfalls einiges veröffentlicht: Integrierter Pflanzenschutz spart Arbeit und schont die Umwelt

Freitag, 9. Juni 2017

Bürger-Cert: neuer Newsletter "Sicher • Informiert" erschienen

Der neue Newsletter "Sicher • Informiert" vom Bürger-Cert (ein Projekt vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) ist wieder erschienen.

Diesmal mit Infos u.a. über:
  • Ransomware: Erpressungstrojaner "Jaff" versteckt sich in E-Mail-Anhang
  • Login-Daten: Unerlaubte Zugriffe auf Daten bei OneLogin
  • BSI im Dialog: Vertrauen und Verantwortung in der digitalen Gesellschaft
  • Deutscher Präventionstag: Das BSI präsentiert seine Sensibilisierungsangebote
Und weitere Warnungen, Tipps und Hinweise, die man als User von Computer, Handy/Smartphone und Co. lesen sollte: Bürger-Cert Newsletter "Sicher • Informiert"

Wochenreport 23/2017

Neueste Verbraucherwarnungen und Meldungen:

  • Rückruf: Würste "Sigir Sosis" und "Sigir Sosis Jumbo" von "DEMKA GMBH" (Etikett). Details: hier
  • Dringende Sicherheitsinformation zu Unterarmgehhilfe Klassiker von Ossenberg Vertriebs GmbH. Details: hier
  • Yamaha ruft verschiedene Kinder-Hoodies zurück. Details: hier
  • Hexal ruft eine Charge Felis 425 Hartkapseln zurück. Details: hier
  • Roeckl ruft braune Lederhandschuhe mit langen Stulpen zurück. Details: hier
  • s.Oliver ruft Schmuck aus der Jewels Kollektion zurück. Details: hier
  • ROSSMANN ruft King’s Crown Kräutertee Pfefferminze zurück. Details: hier
  • Rückruf: "Cocktail-Würstchen im zarten Saitling" von Böklunder. Details: hier
  • Achtung Allergiker (Sellerie, Soja, Weizenmehl, Senf): Allergene in "Winterhalder Ochsenschwanzsuppe" 425 ml und 850 ml. Details: hier
  • Achtung Allergiker (Sellerie, Soja, Weizenmehl, Senf): Allergene in "Winterhalder Gulaschsuppe" 400 ml. Details: hier

Neueste Öko-News und Tests:

Links zu weiteren Artikeln:  hier

Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 23/2017 erschienen

Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt, hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht (engl.): hier

Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia

Donnerstag, 8. Juni 2017

Ende der Roaming-Gebühren in der EU ab dem 15.06 - doch Vorsicht: es gibt Ausnahmen!

Ab dem 15.06.2017 ist endlich Schluss mit den Roaming-Gebühren in der EU: Pünktlich zum Sommerbeginn können sich Reisende im EU-Ausland über die Abschaffung der ungeliebten Roaming-Gebühren freuen.

Für Verbraucher heißt das: telefonieren, SMS versenden und surfen im mobilen Internet zum Inlandstarif. Die Roaming-Verordnung gilt für alle 28 EU-Staaten sowie in Norwegen und Island.

Doch Vorsicht, es gibt Ausnahmen:

Stauprognose für das Wochenende 9. bis 11. Juni

Wie der ADAC in seiner aktuellen Stauprognose vorhersagt, ist auch an diesem Wochenende auf etlichen Strecken wieder mit Staus und Behinderungen zu rechnen.

Vor allem im Süden drohen Behinderungen, da in Bayern und Baden-Württemberg die Pfingstferien in die zweite Woche gehen. Etliche Urlauber starten jetzt in den Urlaub oder kehren – wie in und um Berlin – bereits zurück. Im Rest der Republik ist mit normalem Wochenendverkehr zu rechnen.

Die Staustrecken:

Mittwoch, 7. Juni 2017

Sicherheitsupdate für den Google Chrome Browser

Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

Google veröffentlicht für die Betriebssysteme Linux, Windows sowie Mac OS X und macOS Sierra den Google Chrome Browser in der Version 59.0.3071.86. Mit dem Sicherheitsupdate behebt der Hersteller insgesamt 30 Sicherheitslücken, von denen 16 durch externe Sicherheitsforscher entdeckt wurden. Das Update steht als Download und über die Auto-Update-Funktion zur Verfügung. .

Betroffen sind folgende Systeme:
  • Chromium vor 59.0.3071.86
  • Google Chrome vor 59.0.3071.86
  • Apple Mac OS X
  • macOS Sierra
  • GNU/Linux
  • Microsoft Windows
Empfehlung: Installieren Sie das Update auf die neue Version des Chrome Browsers möglichst zeitnah, um nicht über die jetzt bekannt gewordenen Sicherheitslücken angreifbar zu sein.

Zum jetzigen Zeitpunkt stellt der Hersteller noch keine detaillierten Informationen zu den Sicherheitslücken bereit, sondern wartet darauf, dass ein möglichst großer Teil der Benutzer das Sicherheitsupdate installiert hat, bevor er weitere Informationen veröffentlicht.

Sobald detaillierte Informationen frei verfügbar sind, steigt das Risiko einer Ausnutzung der Sicherheitslücken, weshalb Sie das Sicherheitsupdate unbedingt vorher einspielen sollten.

UV-Prognose vom Bundesamt für Strahlenschutz

Wie in jedem Jahr von April bis September gibt es alle drei Tage eine Vorhersage für den UV-Index vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) für die nächsten drei Tage. Die Vorhersagen basieren auf den bisherigen Messdaten des UV-Messnetzes und den aktuellen Wetterdaten.

Hier geht es zur UV-Prognose vom BfS mit weiteren Infos: UV-Prognose

Und hier gibt es die aktuellen UV-Messwerte (Tageshöchstwerte) vom BfS: Aktuelle Messwerte

Bezahlen im Internet: Verbraucher sorgen sich um ihre Daten

Laut einer Untersuchung der Verbraucherschützer von "Marktwächter" (ein Gemeinschaftsprojekt aller 16 Verbraucherzentralen und des Bundesverbands der Verbraucherzentralen) wollen Verbraucher mitbestimmen, was mit ihren Daten beim Online-Bezahlen passiert - und sehen eine mögliche Nutzung beispielsweise zur Personalisierung von Preisen oder der Bildung eines Nutzerprofils kritisch.

Wohl gar nicht zu unrecht; die Analyse der Verbraucherschützer ergab, dass bei mehr als der Hälfte der untersuchten Anbieter von elektronischen Zahlungsmöglichkeiten* die Verbraucher ein Nutzerkonto anlegen müssen - und spätestens über dieses haben die Anbieter Zugriff auf personenbezogene Daten der Kunden.

* Bei 181 der umsatzstärksten Online-Händlern sowie Anbietern von Dienstleistungen im Internet haben die Marktwächter-Experten elf dieser Bezahlverfahren ausfindig gemacht

Eine solche Datenpreisgabe ist für viele Verbraucher jedoch ein Hemmnis, elektronische Bezahlsysteme zu nutzen. Besonders unter den älteren Verbrauchern über 50 Jahren geben knapp ein Viertel der Befragten an, aufgrund der Datenpreisgabe solche Bezahlsysteme nicht zu nutzen. Das zeigt die bundesweit durchgeführte repräsentative Umfrage des "Marktwächters Digitale Welt" in Zusammenarbeit mit forsa.**

Dr. Kirsti Dautzenberg, Teamleiterin des Marktwächters Digitale Welt in der Verbraucherzentrale Brandenburg erklärt dazu: „Verbraucher stehen hier vor einem Dilemma: Wollen sie die bequemen und schnellen Lösungen der Bezahldienstleister nutzen, müssen sie oftmals in den sauren Apfel beißen und ihr Einverständnis für etwas geben, das sie eigentlich gar nicht wollen – nämlich für die Weiterverwendung ihrer Daten. Unsere Ergebnisse zeigen, dass insbesondere die Nutzung der Daten zur Personalisierung abschreckend wirken“            Quelle: marktwaechter.de

**Umfrage zur Nutzung und Einstellung von elektronischen Bezahlverfahren im Rahmen des Projekts Marktwächter Digitale Welt - Methode: Computergestützte Telefoninterviews (CATI), Stichprobengröße: n = 1.619, Stichprobenbeschreibung: repräsentativ für deutsche Online-Käufer ab 18 Jahren, die statistische Fehlertoleranz in der Gesamtstichprobe +/- 2,5 Prozentpunkte. Zeitraum der Durchführung: 29. September bis 10. Oktober 2016, Durchführendes Institut: forsa

Dienstag, 6. Juni 2017

Sicherheitsupdates für Android

Dies ist eine Sicherheitswarnung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

Google schließt für Smartphones und ähnliche Geräte mit Google Android mehr als 100 Sicherheitslücken, von denen viele vom Hersteller als kritisch eingestuft werden.

Bisher wurden Informationen zu Sicherheitsupdates für Google Nexus- und Pixel-Geräte sowie für Smartphones mit dem Betriebssystem 'BlackBerry powered by Android' veröffentlicht. Das Sicherheitsupdate für BlackBerry trägt die Bezeichnung 'June 5, 2017' und adressiert insgesamt 42 Sicherheitslücken.

Betroffen sind folgende Systeme:
  • Google Nexus
  • Google Pixel
  • BlackBerry powered by Android vor 2017-06-05
  • Google Android Operating System
  • Google Android Operating System vor 4.4.4 2017-06-05
  • Google Android Operating System vor 5.0.2 2017-06-05
  • Google Android Operating System vor 5.1.1 2017-06-05
  • Google Android Operating System vor 6.0 2017-06-05
  • Google Android Operating System vor 6.0.1 2017-06-05
  • Google Android Operating System vor 7.0 2017-06-05
  • Google Android Operating System vor 7.1.1 2017-06-05
  • Google Android Operating System vor 7.1.2 2017-06-05
Empfehlung: Aktualisieren Sie Google Android 4.4.4, 5.0.2, 5.1.1, 6.0, 6.0.1, 7.0, 7.1.1 oder 7.1.2 auf die Version 2017-06-05 oder 2017-06-01 über die automatische Update-Funktion innerhalb des Produktes, sobald diese Version für Ihr Gerät verfügbar ist.

Google hat weitere Hersteller über die Schwachstellen informiert. Informationen zur Verfügbarkeit der betreffenden Sicherheitsupdates erhalten Sie vom jeweiligen Hersteller oder Ihrem Mobilfunkbetreiber.

Quellen:

Erneute Warnung vor falschen Polizisten

Derzeit häufen sich nach Angabe der Polizei wieder Meldungen über Kriminelle, die sich als Polizisten ausgeben *.

In der Rubrik „Betrug im Namen der Polizei“ im Online-Portal der "Polizeilichen Kriminalprävention" gibt es Infos über die neuesten Tricks und Vorgehensweisen der Betrüger in Blau und wie man sich davor schützen kann: Zur Rubrik "Betrug im Namen der Polizei"

*Auch wir vom v-mag berichteten bereits über solche Maschen u.a. mit einem Video hier

Neue Verordnung: Telekommunikation und mehr Transparenz?

Am 01.06.2017 ist die "Verordnung zur Förderung der Transparenz auf dem Telekommunikationsmarkt" (TK-Transparenzverordnung) in Kraft getreten. Daher müssen Telefon- und Internetanbieter Verbraucher nun umfassender zu ihren Verträgen informieren.

Um welche Informationen es hierbei genauer handelt, erklärt (und kritisiert) die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hier: Telefonverträge: Worüber Anbieter Sie nun informieren müssen

Achtung: Phishing-Betrüger benutzen auch https-gesicherte Webseiten

Warnung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI): 

Verschlüsselte Verbindungen werden unter "https" im Webbrowser angezeigt. Sie sollen Internetnutzer davor schützen, dass Daten bei der Übertragung gelesen oder manipuliert werden.

Google Chrome und Mozilla Firefox blenden seit kurzem Warnungen ein, sobald eine Webseite ohne gesicherte Verbindung zur Eingabe eines Passworts auffordert.

Mit https-gesicherten Phishing-Seiten versuchen Betrüger genau das zu umgehen. Trojaner-Info berichtet von Phishing-Seiten, die "https" nutzen, um an Anwender-Daten zu gelangen: Artikel dazu .

Werfen Sie beim Besuch von Online-Diensten wie Amazon einen genauen Blick auf die gesamte Adresszeile im Browser. Weshalb gesicherte Verbindungen grundsätzlich sehr wichtig sind, erklärt das BSI hier.

Montag, 5. Juni 2017

Daten zur Umwelt 2017: Mehr Engagement für den Klimaschutz nötig

Zum heutigen (5. Juni 2017) Weltumwelttag zeigt das Umweltbundesamt (UBA) mit den „Daten zur Umwelt 2017“ *   eine Gesamtschau auf alle Umweltbereiche und plädiert für ein noch stärkeres Engagement Deutschlands für den Klimaschutz.

Maria Krautzberger, Präsidentin des UBA sagt dazu:

"Der Ausstieg der USA aus dem Pariser Abkommen ist keine gute Nachricht. Mehr denn je brauchen wir eine gemeinsame Aufbruchsstimmung für den Klimaschutz, Deutschland muss und kann weiterhin mit gutem Beispiel vorangehen.

In allen Sektoren müssen die Emissionen sinken, wenn wir unser Klima schützen wollen. Dazu gehört, dass wir schrittweise aus der Kohleverstromung aussteigen und den Ausbau der Erneuerbaren Energien voranbringen. Und neben der Energiewende brauchen wir endlich eine Verkehrswende“.

Zwischen 1990 und 2016 sanken die Gesamtemissionen zwar um rund 28 Prozent. Das nationale Ziel, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2020 um 40 Prozent zu senken, wird so jedoch nicht erreicht. Dies liegt auch am Verkehr, dem einzigen Sektor, in dem die Treibhausgasemissionen seit 1990 nicht gemindert wurden.

*Kostenlose Publikation/Inidkatorenbericht zum Downloaden (PDF, 8.0 MB): "Daten zur Umwelt 2017"

Webseite zu den Umwelt-Indikatoren: umweltbundesamt.de/daten/umweltindikatoren

Rückruf: "Cocktail-Würstchen im zarten Saitling" von Böklunder

Die Firma Böklunder ruft folgendes Produkt zurück:
  • Cocktail-Würstchen im zarten Saitling, 540 g des Herstellers Böklunder
    mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum: 21.03.2019 und der Chargen Nr. BKL 011908051211
Quelle mit weiteren Infos: lebensmittelwarnung.de

Achtung Allergiker (Sellerie, Soja, Weizenmehl, Senf): Allergene in "Winterhalder Ochsenschwanzsuppe" 425 ml und 850 ml

Die Firma Schypke Fleischwaren GmbH ruft folgende Produkte zurück:
  • Winterhalder Ochsenschwanzsuppe 425 ml Dose (MHD bis einschl. 06.06.2019 | EAN-Code: 4003696506449)
  • Winterhalder Ochsenschwanzsuppe 850 ml Dose (MHD bis einschl. 20.07.2018 | EAN-Code: 4003696506340)
Grund dafür: undeklarierte Allergene (Sellerie, Soja, Weizenmehl, Senf) als Bestandteile der Ausgangszutat Worchester. Nicht-Allergiker können das Produkt bedenkenlos verzehren. Quelle mit weiteren Infos: lebensmittelwarnung.de

Achtung Allergiker (Sellerie, Soja, Weizenmehl, Senf): Allergene in "Winterhalder Gulaschsuppe" 400 ml

Die Firma Schypke Fleischwaren GmbH ruft folgendes Produkt zurück:
  • Winterhalder Gulaschsuppe 400 ml Dose (MHD bis einschl. 27.03.2019 | EAN-Code: 4003696506241)
Grund dafür: nicht deklarierte Allergene (Sellerie, Soja, Weizenmehl, Senf) als Bestandteile der Ausgangszutat Worchester. Nicht-Allergiker können das Produkt bedenkenlos verzehren. Quelle mit weiteren Infos: lebensmittelwarnung.de

Marktwächterwarnung: Finanzberater locken Verbraucher mit Jobangeboten

Die "Marktwächter" (ein Gemeinschaftsprojekt aller 16 Verbraucherzentralen und des Bundesverbands der Verbraucherzentralen) warnen vor Finanzberater, die Stellenangebote an Geldanlagen knüpfen.

Demnach liegen dem Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale Hessen Hinweise dazu vor, dass Anbieter vermehrt Stellenangebote an Geldanlagen binden.

Hinter vermeintlich seriös wirkenden Stellenangeboten via Internet oder Zeitung die ungefähr so lauten: „Mitarbeiter im kaufmännischen Bereich gesucht, Quereinsteiger willkommen“ könnten Finanzdienstleister stecken, die eine Jobperspektive an riskante Anlagen des Grauen Kapitalmarktes oder den Abschluss von Versicherungen koppeln.

Mehr dazu hier: www.marktwaechter.de

Internetportal für Studienzweifler und Studienabbrecher: "Studienabbruch – und dann?"

Eine vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Studie des Deutschen Zentrums für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW), die am 01. Juni 2017 in Berlin vorgestellt wurde, ergab:

29 Prozent aller Bachelorstudierenden brechen ihr Studium ab. An Universitäten liegt die Quote bei 32 Prozent, an Fachhochschulen bei 27 Prozent.

Die überwiegende Mehrheit der Studienabbrecher gestaltet nach Verlassen der Hochschule ihren weiteren Bildungs- oder Berufsweg erfolgreich: Ein halbes Jahr nach Verlassen der Hochschule haben 43 Prozent von ihnen eine Berufsausbildung aufgenommen und 31 Prozent sind erwerbstätig.

Unter denjenigen, die ein Bachelorstudium abgebrochen haben, sind laut der Befragung unbewältigte Leistungsanforderungen im Studium der häufigste Grund für den Abbruch (30 Prozent). Am zweithäufigsten (17 Prozent) wurde mangelnde Studienmotivation genannt.

Für 15 Prozent ist der Wunsch nach einer praktischen Tätigkeit der Hauptgrund, das geplante Studium vorzeitig zu beenden. Finanzielle Engpässe und schwierige Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Studium sollen laut Studie nur eine nachrangige Rolle spielen.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat für Studienzweifler und Studienabbrecher ein Internetportal eingerichtet; es bietet bietet umfangreiche Informationen und Unterstützungsangebote zu diesem Thema. Hier geht es zur Startseite: www.studienabbruch-und-dann.de

Samstag, 3. Juni 2017

Gesund und umweltfreundlich grillen

Das Umweltbundesamt (UBA) gibt auf dieser Seite Tipps und Hinweise, wie Umwelt und Gesundheit auch beim Grillen nicht zu kurz kommen: umweltbundesamt.de/themen/gesund-umweltfreundlich-grillen

(Rechts auf dieser Seite gibt es Links zu weiteren Infos über dieses Thema; z.B. "UBA-Umwelttipp zum Grillen" und "Fleischlose Grillrezepte des Vegetarierbunds")

Frauenleiden Endometriose

Die Endometriose ist eine häufige gynäkologische und für Betroffene schmerzhafte Erkrankung. Bei der Endometriose wächst Gebärmutterschleimhaut (Endometrium) auch außerhalb der Gebärmutterhöhle.

Die gutartigen Wucherungen können neben starken periodischen Unterleibsschmerzen auch ungewollte Kinderlosigkeit mit sich bringen. Die Erkrankung bleibt bei manchen betroffenen Frauen oft über Jahre hinweg unerkannt.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) informiert auf ihrem Webportal über das Krankheitsbild, die Diagnose und Behandlungsmöglichkeiten. Darüber hinaus bietet das Online-Angebot qualitätsgeprüfte Informationen zum Thema „Endometriose und unerfüllter Kinderwunsch“.

Zu weiterführenden Fragen liefert ein umfangreicher FAQ-Bereich detaillierte Antworten. Hinweise zu Endometriose-Zentren und Selbsthilfegruppen sowie Links zu weiterführenden Informationen runden das Angebot ab: frauengesundheitsportal.de/themen/endometriose    (Rechts auf der Seite gibt es die weiterführende Links zu diesem Thema wie u.a. "Organisationen" und "Selbsthilfe- und Beratungsangebote")

Samba-Sicherheitsupdate für NAS-Geräte und Router

Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

Ein Samba-Sicherheitsupdate (CVE-2017-7494) für mehrere NAS-Geräte und Router verfügba.

Betroffen sind folgende Systeme:
  • QNAP
Empfehlung: Installieren Sie bei Einsatz eines verwundbaren Network Attached Storage (NAS) Gerätes [1], [2] oder Routers [3] die verfügbaren Firmware-Upgrades, um die Samba-Sicherheitslücke (CVE-2017-7494) zu schließen. FRITZ!Box-Router des Herstellers AVM sind nicht betroffen [4]. (Siehe Referenzen)

 Anwender weiterer Geräte sollten sich bei Einsatz des Samba-Serverdienstes auf den jeweiligen Herstellerseiten informieren. Grundsätzlich sollte ein Samba-Serverdienst nicht direkt vom Internet aus erreichbar sein, sondern z. B. den vorherigen Aufbau eines verschlüsselten Tunnels wie ein Virtual Private Network (VPN) erfordern. Insbesondere auf NAS-Geräten und Routern sollte der Samba-Serverdienst nur aktiv sein, wenn er auch zwingend benötigt wird.
  1. QNAP Security advisory for the CVE-2017-7494 vulnerability
  2. Synology Produkt-Sicherheitsanweisungen
  3. Netgear Security Advisory for CVE-2017-7494, Samba Remote Code Execution
  4. AVM Aktuelle Sicherheitshinweise

Freitag, 2. Juni 2017

Bundestag beschließt Ausweitung des Unterhaltsvorschusses

Interessant für alleinerziehende Mütter und Väter: Der Bundestag hat dem Gesetzentwurf zum Ausbau des Unterhaltsvorschusses zugestimmt. Ab 1. Juli soll der Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Lebensjahr des Kindes gezahlt werden. Die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten soll entfallen.

Quelle mit weiteren Infos: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Wochenreport 22/2017

Neueste Verbraucherwarnungen und Meldungen:

  • Fälschung des Arzneimittels Harvoni® auf deutschen Markt gelangt. Details: hier
  • Rückruf: "Wildknacker" lose Wurst 100g vom Hersteller Fleischerei Grund. Details: hier
  • Sicherheitshinweis/Rückruf via Action: Max & More Lipstick & Lipliner Set. Details: hier
  • Rückruf via Decathlon: elastischer Trageriemen der Marke Barreteau. Details: Klick
  • MEDIS GmbH ruft Säuglingsnahrung zurück. Details: hier
  • Rückruf via Profoto: B1X Akku. Details: hier

Neueste Öko-News und Tests:

Links zu weiteren Artikeln:  hier

Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 22/2017 erschienen

Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt, hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht (engl.): hier

Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia

Donnerstag, 1. Juni 2017

Warnung vor falschen WannaCry-Protection-Apps aus dem Google Play Store

Vorweg: "WannaCry" ist eine Erpressersoftware (auch "Ransomware" genannt), welche die Daten und Systeme auf Computer und Mobilgeräte der Opfer verschlüsselt - die sollen dann "Lösegeld" zahlen, damit ihre Daten/Systeme (angeblich) wieder entschlüsselt werden. Mehr dazu in unseren Artikeln z.B. hier und speziell über "WannaCry" da.

Nun zur Warnung: Die Anti-Bot Initiative "botfrei" warnt vor Apps aus dem Play Store von Google, die damit werben, das mobile Gerät vor WannaCry zu schützen. Tatsächlich bewirken sie lediglich, dass sie Werbung anzeigen und dadurch versuchen, weitere Apps (PUP) nachzuladen.

Und damit können dann auch wieder Programme installiert werden, die der arglose Nutzer einer solchen Fake-Protection-App bestimmt nicht auf seinem Gerät haben möchte. Quelle mit weiteren Infos: botfrei.de

Stauprognose für das Wochenende 2. bis 6. Juni

Wie der ADAC in seiner aktuellen Stauprognose vorhersagt, drohen an diesem Wochenende auf vielen deutschen Autobahnen Staus.

Autofahrer aus fast allen Bundesländern sind jetzt unterwegs: etwa für ein verlängertes Pfingstwochenende wie in Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen oder für einen Urlaub wie in den „Ferienländern“ Berlin, Bayern und Baden-Württemberg.

Am Freitag soll es demnach die größten Verkehrsstörungen geben – traditionell einer der staureichsten Tage des Jahres – und am Samstag sind ebenfalls Behinderungen vor allem im Süden einzuplanen. Für Pfingstmontag und Dienstag rechnet der Automobilclub jeweils am Nachmittag mit lebhaftem Heimreiseverkehr.

Die Staustrecken:

Beliebteste Artikel