Donnerstag, 3. August 2017

Bundesnetzagentur verhängt höchstmögliches Bußgeld von 300.000 € wegen unerlaubter Telefonwerbung

Unerlaubte Telefonanrufe ("Cold Calls") scheinen zuzunehmen (oder evtl. auch: immer mehr betroffene Verbraucher wehren sich dagegen): Im Jahr 2017 hat die Bundesnetzagentur nach eigenen Angaben bereits Bußgelder in Höhe von über 800.000 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung verhängt (Stand: 02.08.2017). Im Jahr 2016 waren es insgesamt 895.000 Euro, 2015 waren es rund 460.000 Euro.

Wir berichteten bereits über dieses Thema und wie man sich als Verbraucher gegen solche Cold Calls wehren kann: Hilfe bei unerlaubter Telefon­werbung (Cold Calls).

Wie die Bundesnetzagentur nun veröffentlichte, hat sie das erste mal das höchstmögliche Bußgeld von 300.000 Euro gegen ein Unternehmen (Energieversorger) verhängt. Zahlreiche Verbraucher hätten in diesem Zusammenhang darüber berichtet, dass sich die Anrufer als ihr örtlicher Energieversorger ausgegeben oder behauptet haben, sie würden mit diesem zusammenarbeiten.

Ziel sei es gewesen, die Verbraucher zum Wechsel ihres Stromlieferanten zu bewegen. Wettbewerber im Energiemarkt sahen sich demnach wegen dieses Vorgehens des Energieversorgers bereits zu umfangreichen zivilrechtlichen Rechtsstreitigkeiten im gesamten Bundesgebiet gezwungen.

Die Geldbuße ist allerdings noch nicht rechtskräftig; über einen möglichen Einspruch entscheidet das Amtsgericht Bonn.

Da unerlaubte Telefonwerbung von den Unternehmen oft "ausgelagert" werden (Subunternehmer werden damit beauftagt, die z.T. auch ihren Sitz im Ausland haben) bekräftigt die Bundesnetzagentur noch einmal ihre Entscheidung zu der Geldbuße: Wer Subunternehmen mit telefonischen Marketingkampagnen beauftragt, dem obliegen als Auftraggeber umfangreiche Aufsichtspflichten.  Ist es in einer Vertriebsstruktur bereits zu Rechtsstreitigkeiten wegen unlauterem Marktverhalten gekommen, bestehen erst recht gesteigerte Aufsichtspflichten.

Und Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, betont: Der aktuelle Fall macht klar: Rechtliche Verantwortung kann nicht an Subunternehmer wegdelegiert werden,

Quelle mit weiteren Details: Pressemitteilung Bundesnetzagentur vom 02.08.2017

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